Patchwork - Familien

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Geschrieben von Petra28 am 16.09.2014, 14:38 Uhr

Nochmal:

Die Umgangszeit ist die Zeit, die dein Freund wirklich in der Regel mit seinem Kind verbringen sollte. Deshalb wird ein Richter auch nur die Zeiten berücksichtigen, in denen er nicht arbeitet. Wenn der Umgang einmal geregelt ist und Deinem Freund dann in seiner Vater-Kind-Zeit etwas dazwischen kommt (Arzttermin, spontan nötiges Einspringen bei der Arbeit etc.) - dann darf er gern die Entscheidung treffen, sein Kind von dir betreuen zu lassen.

 
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