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Geschrieben von Akira am 27.03.2019, 9:18 Uhr

Noch eine Frage zum Umziehen/Zusammenziehen und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo zusammen,

folgender Fall.

Kinder leben beim Papa, dieser hat eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen.

Bei der Lebensgefährtin ist genug Platz für alle und es ist nur ein paar Strassen weiter und auch der selber Ort. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder haben sowohl Mama als auch Papa.

Darf er einfach dort einziehen oder benötigt er das Einverständniss der Mutter?

 
11 Antworten:

Re: Noch eine Frage zum Umziehen/Zusammenziehen und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von pauline-maus am 27.03.2019, 10:11 Uhr

rechtlich gesehen , keine ahnung
aber mir wiederstrebt diese frage, das klingt so kontra gegen den umzug. warum?
umziehen muss er ja auf jeden fall und ist es im einzugsgebiet wie bisher , ist es seine entscheidung wohin und zu wem er mit kind zieht_ meine meinung.

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Re: Noch eine Frage zum Umziehen/Zusammenziehen und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von Akira am 27.03.2019, 10:16 Uhr

Die Mutter der Kinder findet das nicht so prickelnd....deswegen interessierte es mich mal ob wir rechtlich da irgendwelche Hindernisse haben werden.

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Re: Noch eine Frage zum Umziehen/Zusammenziehen und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von Felica am 27.03.2019, 10:48 Uhr

Das hängt von verschiedenen Dingen ab. Dadurch das die beiden das gemeinsame Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, darf er umziehen wo er hin will. Aber das Kind eben nur wenn beide zustimmen.

Da er aber wegen Eigenbedarf gekündigt wurde, muss er ja auf jeden Fall umziehen. Dann stellt sich halt die Frage, wie weit zieht er weg. Wird der Umgang durch den Umzug deutlich erschwert, kann die Mutter dem widersprechen. dann könnte es durchaus auch sein das das Kind dann eben zu ihr kommt. Spricht gegen den Umzug nur, das es der Ex nicht passt das die beiden zur Next zieht, dürfte ein Richter dem kaum widersprechen. Zumal wie du schreibst es eben im gleichen Ort bleibt, das Kind nicht aus dem gewohnten Umfeld gerissen wird.

Wie gesagt, notfalls entscheidet es der Richter. Wie es ausgeht ist schwer zu sagen. Aber der wahrscheinlichste Fall ist eben das der Mann mit Kind umziehen darf.

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Re: Noch eine Frage zum Umziehen/Zusammenziehen und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von Susanne.75 am 27.03.2019, 10:58 Uhr

Ich denke, da müsste es schon gravierende Gründe geben, dass ein Zusammenzug mit der Next durch die Mutter verhindert werden könnte. Nervt natürlich schon genug, wenn sie es versuchen würde. Ich schätze, eine Nachfrage beim Jugendamt wird Rechtssicherheit geben. Dann kann man es ihr gleich erzählen, sollte sie Steine in den Weg legen wollen.

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Re: Noch eine Frage zum Umziehen/Zusammenziehen und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von pauline-maus am 27.03.2019, 11:02 Uhr

achso , du bist die lebensgefährtin.
welche gründe hat sie euch denn genannt? ich würde da eventuell beim jugendamt nachfragen, wie die rechtslage ist, so das ihr alle eventualitäten aus dem weg habt

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Re: Noch eine Frage zum Umziehen/Zusammenziehen und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von fsw am 27.03.2019, 23:06 Uhr

Komisch,dass Beide das ABR haben,obwohl sie (nur?) beim Vater leben. Hat er es dann nicht allein? Beim Wechselmodell ist es eindeutiger.

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Re: Noch eine Frage zum Umziehen/Zusammenziehen und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von Limayaya am 28.03.2019, 14:42 Uhr

Wieso? Das ABR wird ja nur dann an ein Elternteil übertragen, wenn sich die Eltern nicht friedlich einigen konnten.
Vielleicht gab es ursprünglich gute Gründe, warum die Eltern nach der Trennung der Meinung waren, die Kinder sind beim Vater besser aufgehoben (vielleicht ist die Mutter Beruflich viel unterwegs, oder sowas?)

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Re: Noch eine Frage zum Umziehen/Zusammenziehen und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von Garnele08 am 28.03.2019, 19:08 Uhr

Kenne mich rechtlich nicht aus, aber nachdem es der gleiche Ort ist müsste es gehen

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Re: Noch eine Frage zum Umziehen/Zusammenziehen und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von bianca1990 am 29.03.2019, 22:33 Uhr

ich habe mal gehört man darf bis zu 100 km mit Kind ohne Zustimmung umziehen
also sollte das jetzt in dem Fall gar kein Problem darstellen
umziehen und fertig :)

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Da hast du falsch gehört!

Antwort von Limayaya am 31.03.2019, 17:08 Uhr

Sorry, aber bitte keine Halbwahrheiten verbreiten, die dann nachher jemand anderen, der es vielleicht ungeprüft befolgt, in Teufels Küche bringen kann.

Wie weit man umziehen "darf", hat mit gemessenen Entfernungen in Kilometer eigentlich gar nix zu tun.

Letztendlich sind Fakten zu berücksichtigen wie:

-Wird das Kind aus dem sozialen Umfeld gerissen
-Wird dadurch der Umgang zwischen Kind und dem anderen Elternteil ("Umgangselternteil") erschwert
-MUSS das betreuende Elternteil umziehen, weil z. B. wie hier eben eine Wohnung gekündigt wurde (andere Gründe wären z. B. wenn die bisherige Wohnung nicht mehr bezahlbar ist, oder das betreunde Elternteil in Wohnortnähe keine Arbeit findet - woanderst aber eine Jobgarantie bestünde usw.)

Erst mal MUSS theoretisch bei gemeinsamen Sorgerecht bzw. gemeinsamen ABR IMMER das Einverständnis beider Eltern vorliegen. Es gibt nur eben Gründe, warum das andere Elternteil diese nicht verweigern KANN. So ein Grund ist eben wie hier, dass jemand gar nicht in der bisherigen Wohnung bleiben kann, weil diese gekündigt wurde. Von daher darf der Vater hier selbstverständlich mit den Kindern umziehen. Allerdings sollte er in der Wohnortnähe bleiben, um eben obige Fakten (Soziales Umfeld der Kinder, Umgang darf nicht erschwert werden...) zu berücksichtigen. Dann KANN die Mutter die Zustimmung nicht verweigern. Dass er mit jemanden zusammenzieht ist jedenfalls kein Grund, weshalb sie die Zustimmung verweigern darf.

Ich würde so vorgehen, vorrausgesetzt, alles ist so richtig beschrieben worden (also: Wohnung wurde von Vermieterseite aus gekündigt, neue Wohnung liegt in der Nähe, für die Kinder ändert sich nichts was Schule ect. angeht und auch der Umgang kann genauso stattfinden wie bisher). Der Vater soll aufs Bürgermeisteramt marschieren, sich und die Kinder ummelden. ggf. kurz erwähnen, dass er eben aus der alten Wohnung raus musste. Normalerweise -sofern im Amt klar denkende Menschen arbeiten- sollte das einen Angelegenheit von 5 min sein. Auch den Amtsleuten ist ja klar, dass der Vater nunmal umziehen MUSS und mit wem er da zusammen zieht ist dem Amt auch ziemlich egal.
Dann die Mutter informieren. Sollte sie trotzdem rumbocken, gelassen reagieren und nochmal die Sachlage erklären. Sollte sie weiterhin stressen, an einen Anwalt oder das Jugendamt verweisen.

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Re: Noch eine Frage zum Umziehen/Zusammenziehen und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von Madleen74 am 02.04.2019, 17:15 Uhr

Also man brauch was schriftliches das der andere Elternteil umziehen darf.
Das muss bei der meldebehörde vorgelegt werden , so war es bei mir .

Bei waren es nur 6 km aber landkreiswechsel .

L.g

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