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Unterhaltsfrage

Unterhaltsfrage

Funnykissy

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Huhu ihr Lieben Mal Eine kurze Frage Mein Partner zahlt Unterhalt für seinen Sohn aus erster Ehe! Nun sind wir beide neu verheiratet und erwarten in den nächsten Wochen Zwillinge ! Wenn Mein Mutterschutz Vorbei ist und ich im Elterngeldbezug bin wird mein Mann dann die Steuerklasse wechseln von 4 nach 3 Dadurch verdient er ja dann netto mehr und Wuerde laut Düsseldorfer Tabelle dann mehr Geld Bekommen .Bisher zählt er denn vom Anwalt ( wurde bei der Scheidung berechnet bzw festgelegt)festgelegten Betrag Können wir Nun den neuen höheren Betrag selber ausrechnen und einfach der Ex überweisen ? Oder muss sowas über Anwalt oder Jugendamt neu berechnet werden ? Dies wird vermutlich für 2 Jahre dann der Fall Sein mit der Steuerklasse 3 bevor es dann wieder in 4 geht . Über eure Erfahrungen oder Infos würde ich mich freuen


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Funnykissy

Hallo, er bekommt durch StKl3 zwar mehr Geld, aber es sibd auch mehr Unterhaltsberechtigte. Selbst wenn er in eine höhere Unterhaltsgruppe rutsch, wird diese wieder dadurch "aufgehoben" dass es mind 3 (eigentlich 4) Unterhaltsberechtigte gibt. Insofern würde ich es also so lassen wie es ist. Gruß D


Sternchenchrissi

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Hallo da dir und euren Kindern ebenso Unterhalt zusteht wie seinem Sohn aus der vorherigen Beziehung muss das neu berechnet werden es kann nämlich sein das er nur ganz wenig bis gar nichts zahlen muss da ja drei Kinder Anspruch auf Unterhalt haben. Da du ja nicht arbeiten kannst steht dir nach der Entbindung dann eigentlich Betreuungsunterhalt zu . Wir haben einen ähnlichen Fall und es wurde eine Mangelfallberechnung das heißt mein Mann zahlt weniger wie mindestunterhalt . Lg


Funnykissy

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Antwort auf Beitrag von Sternchenchrissi

Danke für die Antworten Ich hab aber vorher recht gut verdient und bekomme Monatliches Elterngeld Für 2 Jahre in der Höhe wie manch einer fast Vollzeit verdient .Ich vermute das sich also gar nicht so Viel An der Unterhaltshöhe ändert und ich habe eigentlich auch keine Lust das die Exfrau ggf Stress macht weil Sie weniger Unterhalt bekommt Oder das alles nochmal Anfechtet und man sich dann bei Anwälten und Jugendamt " Nackig " macht Mit 2 frisch geborenen Mäusen hab ich auf son Bürokratie Kram eigentlich keine Lust wenn es nicht sein muss !es ist ja auch nicht so das mein Mann nicht zahlen will ..


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Funnykissy

Eure Einstellung ist toll. Je nachdem was er verdient könnt ihr ja anhand der Düsseldorfer Tabelle ja mal selbst gucken ob sich was ändern würde überhaupt. Auch wenn er mehr netto hat, es sind ja zwei Kinder dann mehr die Anspruch haben. Ansonsten würde ich warten bis sie ankommt und dann eben offiziell berechnen lassen. Je nach Verdienst hat sie dann weniger, aber es eben selbst angeleiert ;-)


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Funnykissy

Hi, wieviel Elterngeld Du bekommst ist insofern zweirangig, als dass das Unterhaltsrecht eben aussaget, dass der KV Dir Dein Netto eigentlich ausgleichen müsste. Aber ich schrieb ja schon: vermutlich wird sich das aufheben, aber ein erster Blick in die Düsseldorfer Tabelle würde genügen um einen groben Überblick zu bekommen. Alles Gute D


Funnykissy

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Danke für den Tipp aber leider bringt da einem Die Düsseldorfer Tabelle überhaupt nichts Da kann man nur nach dem Netto Gehalt Vom Mann gucken und dann nach der Altersstufe des Kindes Da kann man aber nicht mit einbringen das auf einmal 2 Kinder dazu kommen bzw das ich als Elterngeld Bezieher da noch irgendwie dazu komm Das sind so Einzelberechnungen, da find ich im Netz nichts


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Funnykissy

Nimmst die Zahlbeträge in der Tabelle weiter unten in der Düsseldorfer Tabelle. Dan guckst Du was er netto hat, kannst noch Fahrgeld und ich meine 75€ Werbungspauschale ( Werbepauschale ? ) abziehen. Dann eine Gehaltsstufe nach oben ( also niedriger ) weil 3 und nicht nur zwei Kinder und liest das Ergebnis ab für alle Kinder. Das zusammenzählen und 1080€ Mindestbehalt obendrauf zählen die er haben darf. Hast Du dann ein Minus, dann sollte ein Anwalt das neu ausrechnen und falls ein Titel vorhanden beantragen, dass der geändert wird. Bleibt danach noch was über, dann überweist er das, was die Tabelle sagt. Ggf. Titel auch da anpassen lassen.


Sternenschnuppe

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Nimmst die Zahlbeträge in der Tabelle weiter unten in der Düsseldorfer Tabelle. Dan guckst Du was er netto hat, kannst noch Fahrgeld und ich meine 75€ Werbungspauschale ( Werbepauschale ? ) abziehen. Dann eine Gehaltsstufe nach oben ( also niedriger ) weil 3 und nicht nur zwei Kinder und liest das Ergebnis ab für alle Kinder. Das zusammenzählen und 1080€ Mindestbehalt obendrauf zählen die er haben darf. Hast Du dann ein Minus, dann sollte ein Anwalt das neu ausrechnen und falls ein Titel vorhanden beantragen, dass der geändert wird. Bleibt danach noch was über, dann überweist er das, was die Tabelle sagt. Ggf. Titel auch da anpassen lassen.


Sternenschnuppe

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Nimmst die Zahlbeträge in der Tabelle weiter unten in der Düsseldorfer Tabelle. Dan guckst Du was er netto hat, kannst noch Fahrgeld und ich meine 75€ Werbungspauschale ( Werbepauschale ? ) abziehen. Dann eine Gehaltsstufe nach oben ( also niedriger ) weil 3 und nicht nur zwei Kinder und liest das Ergebnis ab für alle Kinder. Das zusammenzählen und 1080€ Mindestbehalt obendrauf zählen die er haben darf. Hast Du dann ein Minus, dann sollte ein Anwalt das neu ausrechnen und falls ein Titel vorhanden beantragen, dass der geändert wird. Bleibt danach noch was über, dann überweist er das, was die Tabelle sagt. Ggf. Titel auch da anpassen lassen.


Sternenschnuppe

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Nimmst die Zahlbeträge in der Tabelle weiter unten in der Düsseldorfer Tabelle. Dan guckst Du was er netto hat, kannst noch Fahrgeld und ich meine 75€ Werbungspauschale ( Werbepauschale ? ) abziehen. Dann eine Gehaltsstufe nach oben ( also niedriger ) weil 3 und nicht nur zwei Kinder und liest das Ergebnis ab für alle Kinder. Das zusammenzählen und 1080€ Mindestbehalt obendrauf zählen die er haben darf. Hast Du dann ein Minus, dann sollte ein Anwalt das neu ausrechnen und falls ein Titel vorhanden beantragen, dass der geändert wird. Bleibt danach noch was über, dann überweist er das, was die Tabelle sagt. Ggf. Titel auch da anpassen lassen.


Sternenschnuppe

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Nimmst die Zahlbeträge in der Tabelle weiter unten in der Düsseldorfer Tabelle. Dan guckst Du was er netto hat, kannst noch Fahrgeld und ich meine 75€ Werbungspauschale ( Werbepauschale ? ) abziehen. Dann eine Gehaltsstufe nach oben ( also niedriger ) weil 3 und nicht nur zwei Kinder und liest das Ergebnis ab für alle Kinder. Das zusammenzählen und 1080€ Mindestbehalt obendrauf zählen die er haben darf. Hast Du dann ein Minus, dann sollte ein Anwalt das neu ausrechnen und falls ein Titel vorhanden beantragen, dass der geändert wird. Bleibt danach noch was über, dann überweist er das, was die Tabelle sagt. Ggf. Titel auch da anpassen lassen.


Funnykissy

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Viel Hilft Viel Hahaha danke ich werd mich damit nochmal befassen Danke schön Den Titel Zu ändern kostet doch bestimmt was oder ? Zumindest mindestens die Gebühr vom Anwalt für die Zeit die er für die Berechnung benötigt ?!?!


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Funnykissy

Wenn Du magst, dann schick mir mal per PN sein Netto und dann gucke ich mal für Dich. Plus Fahrstrecke zur Arbeit einfach.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Funnykissy

Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Heißt, es erhöht den Steuersatz. Das kann zu erheblichen Nachzahlungen führen. Deshalb würde ich euch als Ehepaar auf jeden Fall vom Wechsel abraten. Lieber ein paar Euro am Ende des Jahres zurück oder nur wenig nachgezahlt, als dann mit einem Batzen dazustehen. Es spricht für euch, dass ihr das gerne so machen möchtet. Aber lasst euch das mal vom Steuerberater durchrechnen. Dieses Jahr vielleicht noch kein Problem, aber die Nachzahlung für 2017 wäre bitter.


Funnykissy

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Antwort auf Beitrag von shinead

Mhm danke für den Tipp Kann man für sowas denn mal " Eben " Zum Steuerberater ? Wir machen das ja sonst immer selbst und hatten auch eine getrennte Veranlagung


emilie.d.

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Antwort auf Beitrag von Funnykissy

Die Steuerklasse legt ja nur fest, wieviel mal im Voraus bezahlen muss - korrekt abgerechnet wird ja dann erst mit der Steuererklärung. Insofern würde ich an der Stelle auch eher dazu raten, in der 4 zu bleiben. Es geht Euch ja kein Geld verloren, Ihr bekommt es über den Ausgleich ja wieder. Steuerberater arbeiten nicht umsonst, hust... Bei uns ist es relativ kompliziert, da spart er mir mehr als er kostet. Eine normale Steuererklärung (also z.B. verheirqtetesEhepaar, beide angestellt) kostet so um die 600 Euro.


kathilein75

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Antwort auf Beitrag von Funnykissy

wir haben hier auch so einen Fall, mein Freund bezahlt Unterhalt für seine Tochter wir habne aber auch noch jetzt 2 kinder zusammen, da er unseren Kindern auch untrehaltsverpflichtend ist und inzwischen weniger verdient wi damals bei der Scheidung von seiner Ex Frau haben wir uns an einen ANwalt gewand, der hat ausgerechnet das von meinem Freund das Gehalt aber von damals was bei der Scheidung angerechnet wurde jetzt auch genommen wurde. es spielt also keine Rolle wieviel er jetzt verdient und das er regulär mangelfall wäre er muß das was der ANwalt jetzt neu berechnet hat an seine nun inzwischen volljährige Tochter bezahlen, wir warten jetzt nur drauf ob sie damit einverstanden ist oder nicht ansonsten muß das vor gericht geklärt werden.


desireekk

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Antwort auf Beitrag von kathilein75

Naja... zuerst stellt sich die Frage warum er jetzt weniger verdient als damals. Dann ist die nächste Frage ob die große Tochter privilegiert ist oder nicht. Also: .- warum verdient er jetzt weniger? - ist die erw. Tochter noch in der Schule was verdient die Mutter der Großen? Gruss D


Funnykissy

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Antwort auf Beitrag von kathilein75

Oh danke für die info Seid ihr dann einfach zu nem Anwalt Und habt ne Stunde bei ihm " so bezahlt " Und dann wurd es berechnet?


Funnykissy

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Antwort auf Beitrag von kathilein75

Oh danke für die info Seid ihr dann einfach zu nem Anwalt Und habt ne Stunde bei ihm " so bezahlt " Und dann wurd es berechnet?