Mamavonluca2
Kann einem das Sorgerecht entzogen werden, wenn der vater es beantragt, weil die mutter jetzt mit dem kind in einer lesbischen Beziehung ist ? Muß man da Angst haben ? HAt der Vater Chancen das der Mutter das alleinige Sorgerecht das ihr zu erst zugesprochen wurde ( da war noch nicht bekannt das sie nun in einer Beziheung mit einer Frau ist ) jetzt wieder entzogen wird, aufgrund das ´nun rauskam das sie in einer lesbischen Beziehung lebt ?
Hallo! Hab deine Frage schon in anderen Foren gelesen! Mach dir bitte keine Sorgen!Das wäre unter aller S....,würde das passieren! Das ist doch kein Grund für einen Entzug des SR! lg
da homosexuelle kinder adoptieren dürfen un somit sorgeberechtig sin glaub ich kaum das einer mutter deswegen das sorgerecht entzogen wird! nur weil sie jetzt nicht mehr hetero is is sie och noch lange keine schlechte mutter. um das sorgerecht entzogen zu bekommen muss eine kindesvernachlässigung, misshandlung oder ähnliches widerfahren sein... in eine homo beziehung groß zu werden kann abertrotzdem heißen gelibt zu werden un ob das nun 2gleich oder anders geschlechtrige sin spielt doch keine rolle :-) klar könnte er argumentieren das dem kind die männliche vorbildsperson fehlt aber dann müsste ja allen alleinerziehenden (egal ob männlich oder weiblich) das sorgerecht entzogen werden... von daher würd ich sagen da passiert nix
Hallo, nein, dies ist zum Glück heute keinerlei Grund dafür, das Sorgerecht zu entziehen. Das Sorgerecht wird nur bei gravierenden Problemen entzogen (Mutter drogenabhängig, kriminell, schwer psychisch krank etc.). Es gibt, wenn man sich für eine lesbische Beziehung entscheidet und ein Kind mitbringt, viele Lösungen: üblicherweise wird das gemeinsame Sorgerecht (leiblicher Vater, leibliche Mutter) einfach weiter ausgeübt. Oder die Mutter übernimmt mit Zustimmung des Vaters das alleinige Sorgerecht. Bei eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften kann sogar die neue Partnerin mit der Frau gemeinsam das Sorgerecht übernehmen (Stiefkindadoption), dies geht aber nur mit Zustimmung des leiblichen Vaters. Googel dazu mal unter dem Stichwort "Regenbogenfamilien" oder "Regenbogenkinder". Dort findest Du weitere rechtliche Hinweise und Adressen, wo man Infos bekommt.
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