Geschrieben von Mijou am 27.02.2011, 15:02 Uhr |
Nein, wird deshalb nicht entzogen!
Hallo,
nein, dies ist zum Glück heute keinerlei Grund dafür, das Sorgerecht zu entziehen. Das Sorgerecht wird nur bei gravierenden Problemen entzogen (Mutter drogenabhängig, kriminell, schwer psychisch krank etc.). Es gibt, wenn man sich für eine lesbische Beziehung entscheidet und ein Kind mitbringt, viele Lösungen: üblicherweise wird das gemeinsame Sorgerecht (leiblicher Vater, leibliche Mutter) einfach weiter ausgeübt. Oder die Mutter übernimmt mit Zustimmung des Vaters das alleinige Sorgerecht. Bei eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften kann sogar die neue Partnerin mit der Frau gemeinsam das Sorgerecht übernehmen (Stiefkindadoption), dies geht aber nur mit Zustimmung des leiblichen Vaters.
Googel dazu mal unter dem Stichwort "Regenbogenfamilien" oder "Regenbogenkinder". Dort findest Du weitere rechtliche Hinweise und Adressen, wo man Infos bekommt.
- Sorgerecht - Lesbisch - Mamavonluca2 14.02.11, 18:43
- Re: Sorgerecht - Lesbisch - Bella13 14.02.11, 20:23
- Re: Sorgerecht - Lesbisch - mamaEJV 15.02.11, 18:11
- Re: Nein, wird deshalb nicht entzogen! - Mijou 27.02.11, 15:02
- Re: Sorgerecht - Lesbisch - Bella13 14.02.11, 20:23
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