Patchwork - Familien

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Geschrieben von shinead am 31.05.2012, 13:03 Uhr

Krankentage nur, wenn das Kind im Haushalt lebt.

Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung hat/haben gemäß SGB V § 45 derjenige / diejenigen in dessen Haushalt das Kind lebt.

Leben also die Eltern ohne gemeinsames Sorgerecht zusammen, teilen sie sich den Anspruch auf die Krankentage.

Leben die Eltern getrennt, hat der Umgangsberechtigte Elternteil keinen Anspruch mehr.

Ist auch logisch, denn als Alleinerziehnde/r bekommt man ja Anrecht auf die doppelten Tage.

 
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