Geschrieben von shinead am 31.05.2012, 13:03 Uhr |
Krankentage nur, wenn das Kind im Haushalt lebt.
Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung hat/haben gemäß SGB V § 45 derjenige / diejenigen in dessen Haushalt das Kind lebt.
Leben also die Eltern ohne gemeinsames Sorgerecht zusammen, teilen sie sich den Anspruch auf die Krankentage.
Leben die Eltern getrennt, hat der Umgangsberechtigte Elternteil keinen Anspruch mehr.
Ist auch logisch, denn als Alleinerziehnde/r bekommt man ja Anrecht auf die doppelten Tage.
- Krankentage wenn gar kein Sorgerecht besteht? - Kampfkrümel 31.05.12, 11:09
- Re: Krankentage wenn gar kein Sorgerecht besteht? - Lumbertin2424 31.05.12, 12:12
- Krankentage nur, wenn das Kind im Haushalt lebt. - shinead 31.05.12, 13:03
- Re: Krankentage wenn gar kein Sorgerecht besteht? - Osterhase246 03.06.12, 20:58
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Funktionierts bei jemandem auch gut???
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