Patchwork - Familien

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Geschrieben von katinka1979 am 21.12.2010, 22:33 Uhr

Kommen eure "Stiefkids" immer regelmäßig?

Hallo,

bei der Unterhaltsberechnung müsste dann aber Euer gemeinsames Kind mit berücksichtigt werden. Die Masse, die zur Verteilung steht geht dann durch zwei Kinder (wobei der Teil für Euren gemeinsamen Sohn dann bei Euch in der Kasse bleibt) und im 2. Rang bist du auch noch unterhaltsberechtigt, bis Euer Kind 3 Jahre alt ist. (sofern dann noch was übrig bleibt)
Den vollen Unterhalt muss er trotzdem für seinen Sohn bezahlen, das was er zusätzlich macht ist sein Problem. Und das regelmäßige Kümmern ist im Unterhalt mit einberechnet, aus diesem Grund steht ihm das halbe Kindergeld zu, davon sollen die Umgangskosten dann gedeckt werden (Fahrten Abholen und Bringen, Verpflegung und Unternehmungen an den Papa-WE)

Habt ihr denn nach der Geburt Eures gemeinsamen Sohnes den Unterhalt neu berechnen lassen? Beim JA oder über einen Anwalt? Automatisch geht das normal nicht.

LG

 
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