Patchwork - Familien

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Geschrieben von Limayaya am 23.11.2014, 21:34 Uhr

Kinder haben heute solche Handys...ja...

...aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter beim OLG tatsächlich festlegt, dass das Kind während des Umgangs das Handy bei sich tragen MUSS....

Allenfalls könnte ich mir vorstellen, dass der KV den Antrag gestellt hat, dass das Kind es nicht bei sich tragen DARF und der Richter das abgelehnt hat mit og Begründung.

Und da liegt die Lösung: gibt es tatsächlich einen richterlichen Beschluss, dass das Kind das Handy bei sich tragen MUSS???? Mit welcher Begründung??? bzw.: wenn nun das Handy beim KV in der Wohnung bleibt und nach dem Ausflug dort wieder abgeholt wird und mit dem Kind nach Hause geht...will dann die Mutter eine Anzeige gegen den Vater machen? DAS Gesicht vom Polizist möchte ich gerne sehen, wenn sie damit ankommt....

 
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