Geschrieben von shinead am 22.06.2011, 19:30 Uhr |
Hallo
Die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus. Mit einem Einkommen von 1900-2000 Euro wäre das Stufe 3. (401-96 = 305 Euro). Da aktuell nur ein Kind zu berücksichtigen ist, wird in Stufe 4 hoch gestuft. Das wären dann 419-96=323 Euro.
Nach der Geburt eines weiteren Kindes, und dann entsprechend zwei Unterhaltsberechtigten würde in die zweite Stufe wieder herabgesetzt. Der Unterhalt würde also 305 Euro betragen.
Ob und wie er dann der Mutter unterhaltspflichtig ist, muss man sehen. Denn Elterngeld und Kindergeld gibt es ja auch noch.
Bei Barunterhaltspflicht gegenüber der Mutter würde er ggf. in Stufe 2 herab gesetzt. Das wären dann 383-96 = 287 Euro.
Ganz ehrlich: Der Mann zahlt aktuell eines wesentlich geringeren Unterhalt als er eigentlich müsste. Entweder ist er ehrlich (was ich begrüßen würde) und lässt den Unterhalt neu berechnen, oder er hält die Füße still!
Das erste Kind sollte NIEMALS unter der Geburt eines Geschwisterchens finanziell leiden. Meine Meinung.
Die 96 Euro, die von den Tabellenwerten abgezogen werden sind im übrigen das hälftige Kindergeld.
Gruß
Corinna
Ich weiss nicht, ob ich hiermit im richtigen Forum bin????
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