Patchwork - Familien

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 15.05.2018, 9:36 Uhr

Hä?

Erstens: Die KM kann sich nicht auf "ich arbeite nicht und kann daher nix zahlen" rausreden. BEIDE Eltern sind barunterhaltspflichtig.

Zweitens: Wenn das Geld nicht für zwei studierende Kinder reicht, besteht u.U. ein Anspruch auf Bafög. Außerdem sind die beiden studierenden Kinder im Unterhalt gleichberechtigt. Wenn es nicht für beide reicht, wird gerecht geteilt - jeder die Hälfte.

Drittens: Häddidadiwari.

 
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