Patchwork - Familien

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Geschrieben von und am 15.05.2018, 8:15 Uhr

Hä?

Wo genau ist dein Problem bzw. wo siehst du die Ungerechtigkeit? Den Kindern, die mit im Haushalt leben, wird doch von euch Naturalunterhalt geleistet, das heißt Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Materialien, usw. Alleine schon der Mietanteil, der auf ein im Haushalt lebendes Kind entfällt, wird die von dir genannten 400 Euro bei weitem übersteigen (in einer teuren Stadt jedenfalls). Das Kind hingegen, was nicht mit im Haushalt lebt, hat eben deshalb Anspruch auf Barunterhalt, weil es ja seinen Lebensunterhalt, vor allem seine Miete, selber zahlen muss. Dieses Kind kann euch aber auch nur dann auf Barunterhalt verklagen, wenn genug Bares bei euch vorhanden ist. Durch zwei weitere unterhaltsberechtigte Kinder habt ihr einiges an Selbstbehalt und wenn euer Einkommen diesen Selbstbehalt nicht übersteigt, dann wird der Staat für den Unterhalt von Kind "a" einspringen, z. B. in Form von Bafög, falls das Kind in Ausbildung ist. Genauso wie die zwei anderen Kinder auch mal Bafög erhalten werden, wenn ihr es nicht so dicke im Portemonnaie habt.

"Nur ist es auf Dauer gesehen ungerecht den Kindern gegenüber die bei uns im Haushalt leben, da wir nie die gleiche Summe an den zwei weiteren Kindern zahlen könnten."

Ich kapier nicht, warum du den Kindern, die mit bei euch im Haushalt leben, auch noch zusätzlich Barunterhalt zahlen solltest/wolltest. Die sind doch schon versorgt durch eure Unterkunft und Verpflegung (=Naturalunterhalt) .

 
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