3Süsse
Hallo! Vielleicht weiß jemand von euch Rat,oder hat schon Erfahrung? Ich lebe in Scheidung.Mein Nochmann trägt MEINEN Nachnamen und auch unsere 6 Kinder. Wenn ich nun meinen Partner heirate und dessen Namen annehmen würde,habe ich eine Möglichkeit das meine Kinder ihn auch annehmen? Geht das nur mit Einverständnis meines Noch Mannes,oder müßte meine neuer Partner die Kinder adoptieren?(was aber auser Debatte steht...) LG
Ich denke es geht nur mit adoption... weiss aber nicht so genau..
Der Kindsvater muß zustimmen. Aber mal ehrlich, warum würdest Du wollen, daß die Kinder den Namen Deines neuen Gatten annehmen? Mit dem haben die doch nichts zu tun. Ich würde ja eher Dir zu einem Doppelnamen raten bzw Deinem Neuen, daß er auch Deinen Namen annimmt.
Eine Einbenennung ist auch ohne Adoption möglich.
Hallo, wenn der Vater der Kinder einverstanden ist, dürfen die Kinder den Namen des neuen Ehepartners annehmen. Ich trug als Kind selbst den Namen meines Stiefvaters und dieses sogar ohne die Zustimmung meines Vaters, da dieser sich nie um mich gekümmert hat und auf das Besuchsrecht verzichtete. Bei meinem Sohn haben wir es jedoch so geregelt, dass er den Namen seines Vaters behielt (hier besteht auch noch guter Kontakt) und ich den Namen meines neuen Partners annahm. Ein Doppelname wäre furchtbar lang für mich gewesen und mein Sohn (er war da schon 9) war auch einverstanden, dass ich nun anders heiße als er. Hätte er Einwände gehabt, hätte ich in den sauren Apfel gebissen und den Doppelnamen genommen. Blöd ist aber immer noch beim Elternabend sagen zu müssen:"...ich bin die Mama vom..." Aber irgendwas ist ja immer... Liebe Grüße Steffi
Hallo, die Kinder können einbenannt werden und dabei den Namen des neuen Mannes oder einen Doppelnamen annehmen. Ob der Geburtsname angestellt oder vorausstellt wird kann man sich raussuchen. Wichtig ist, die Kinder bekommen dann neue Geburtsurkunden und tragen diesen neuen Namen dann ein Leben lang, d.h. sie können nicht einen Teil des Doppelnamens abgeben o.ä. verändern würde es sich nat. nur durch eigene Hochzeit. Du brauchst die Zustimmung des Kindesvaters, wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, ich glaube ab 5 (oder ab 6 ) werden auch die Kinder befragt. Viele Grüße, Gerit
Einen Doppelnamen dürfen die Kinder nicht haben. Die Einverständniss vom Vater nur wenn er Sorgerecht hat oder die Kinder SEINEN Namen tragen Und gefragt werden die Kids erst später (bei uns war der Große 8) Aber vielleicht ist das alles auch wieder von Gemeinde/Stadt/Lamd usw abhängig und wird überall anders gehandhabt.....
Der Ehename der Mutter wird den Kindern nur "beigestellt" - er kann weder vererbt, noch als Ehename später geführt werden. Geburtsname bleibt der bestehende Familienname.
Hallo, meine Kinder haben einen Doppelnamen bekommen, die Geburtsurkunden wurden geändert,...dass hat das Standesamt veranlaßt und sie tragen nun den Namen ihres neuen Papa´s an 1.Stelle und den des leiblichen Vaters an 2.Stelle, mit Bindestrich dazwischen. Sie müssen (und wollen) so unterschreiben und tragen den Namen ein Leben lang (außer, sie nehmen den ihrer Frau an, wie schon geschrieben) Die beiden haben bei unserer Hochzeit vor 2 Monaten unterschrieben, dass sie beide Namen tragen wollen, dann ist der leibliche Vater zum Standesamt und hat in seinem Wohnort dort auch zugestimmt und so ist es nun. Also hier: JA zum Doppelnamen und Ja, der bleibt und ist so wie er ist vollständig. Lg
Hm, wann wurde das denn so gemacht. Ich bin verwundert. http://www.standesbeamte-thueringen.de/uploads/media/Workshop_-_AG_5_-_1b___Der_Par._1618_und_die_additive_Einbenennung.pdf Guck mal, da steht, daß es sich dabei NICHT um echte Doppelnamen handelt und der beigestellte Ehename NICHT später vererbt oder als Ehename geführt werden kann. Ach nee, guck an, ans spätere Kind kann der unechte Doppelname sogar vererbt werden. Aber, der Ehename kann jederzeit vom Kind also dem das später ein Elternteil werden würde, abgelegt werden und bei späterer Neuheirat der Mutter gegen den neuen Ehenamen ausgetauscht werden. Also, das wußte ich ... wie mir scheint, scheiden sich da die Geister, ob oder ob nicht, die additive Einbenennung einen unechten oder echten Doppelnamen hervorbringt. Naja, mir wurscht. Mir wurde das hier in HH so gesagt, daß es ein unechter wäre ... also nur ein Begleitname, keine Änderung des Geburtsnamen.
Guten Morgen, wir haben vor 8 Wochen geheiratet und in diesem Zug wurden auch die Kinder einbenannt. Im Vorgespräch wurden wir extra nochmal darauf hingewiesen, dass die beiden den Namen dann immer tragen und nicht einen davon wieder abgeben können, sobald sie 18 sind. Erstaunlich und auch unerklärlich, (aber rechtlich richtig) war für mich, dass auch die Geburtsurkunden geändert wurden, dann sachlich richtig ist das ja nicht geboren wurden sie ja nur mit meinem damaligen Ehenamen, aber, der Rechtsweg ist hier so. Es sind festgeschriebene Doppelnamen, ich hatte auch gedacht, es geht nicht, bin aber sehr froh, dass es möglich ist und die Kinder es so wollten, denn sie sind in beiden Familien innerlich "zu Hause" und tragen den Namen sehr gern. Lg
Das ist ja echt interessant. Darf ich fragen, in welchem BL das so gesagt wurde? Jedenfalls scheinen sie sich ja jetzt mit der Einbenennung affiger zu haben, wenn ein Elternteil nicht zustimmt, wird wohl gerichtlich kaum noch ersetzt. Schade, wie ich finde.
Wir haben die Kids auch bei unserer Hochzeit letztes Jahr direkt einbenennen lassen. Der Standesbeamte hat das ganz toll gemacht und sie richtig in die ganze Zeremonie mit einbezogen. Der kleine konnte grad mal seinen Namen malen und war so stolz dass er unterschreiben musste ;) Aber einen Doppelnamen hätten die beiden hier nicht bekommen. Das wurde uns direkt gesagt dass es nicht geht. Also heißen wir jetzt alle so wie mein neuer Mann, und alle die uns nicht kennen halten uns für eine "ganz Normale" Familie. Da zum Kindsvater ja eh kein Kontakt mehr besteht seit nunmehr fast zwei Jahren (glaub ich) ist es so für alle am schönsten......
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