Gerit77
Hallo, meine Frage an Euch ist, ob die Einbenennung der Kinder aus 1.Ehe erst NACH meiner erneuten Heirat oder auch ZUR Heirat (sprich im Rahmen der Trauzeremonie) erfolgen kann. Wie sind Euere Erfahrungen? Mir wäre es lieber, sie dürften dann schon ab der Trauung den neuen Namen anhängen. Danke! Ps. Sorgerechtsgrundlagen sind mir bekannt und geklärt. Gerit
Hallo, bei uns war es so, das wir während der Trauung einfach noch ein paar mehr Formulare zum Unterschreiben bekommen haben. Kann aber von Standesamt zu Standesamt anders sein, am besten einfach mal nachfragen. Direkt nach der Trauung hatte das Kind somit schon den neuen Namen. Gruß Heike
War bei uns (anno 2003) genauso: Während der Trauung einfach noch ein paar mehr Formulare zum Unterschreiben, und direkt nach der Trauung hatte das Kind somit schon den neuen Namen. :-)
Bei uns war es auch so. Erst die Trauung und direkt im Ansschluss wurde die Einbenennung gemacht. Der Standesbeamte hat alles sehr feierlich gemacht und die Kids genau wie uns vorher, einzeln gefragt "möchtest du usw", richtig süß :-)
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