Patchwork - Familien

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Geschrieben von chartinael am 02.10.2012, 15:57 Uhr

Einbenennung bei Wiederheirat

Endet die Ehe und wird eine neue eingegangen, können die Kinder wiederum einbenannt werden. Im Falle der additiven Einbenennung wird dann der Ehenamensbestandteil ersetzt.

Wenn es sich sowieso alles lockert hinsichtlich des Nachnamens, verstehe ich diese Argumentation schon erst gar nicht.

 
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