Patchwork - Familien

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Geschrieben von Moehre700 am 02.10.2014, 13:29 Uhr

Die Antwort ist ganz einfach

Hallo,

die Antwort auf Deine Frage ist ganz simpel. Dafür muß man weder Fachanwalt, noch Experte sein.

Er ist nicht der Vater des Kindes. Er hat das Kind nicht adoptiert und er war auch zu keiner Zeit mit der Kindsmutter verheiratet.
Er hat KEINERLEI einklagbare Rechte auf Umgang und auch keinen Anspruch hierauf.
Er müßte auch keinen Unterhalt zahlen, weder für die Mutter, noch für's Kind.

LG

 
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