Patchwork - Familien

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Geschrieben von shinead am 12.09.2011, 10:57 Uhr

Den Link schnall ich nicht :-)

... erwirbt das kleine Sorgerecht nach § 1687b I BGB. Das kleine Sorgerecht umfaßt das Recht, in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens mitzuentscheiden § 1687b I 1 BGB. Außerdem erhält der Partner eine Notzuständigkeit in Eilfällen § 1687b II BGB.


Auszug aus dem Internet. Vor der Heirat hat der Partner keine Rechte.
Nach einer Heirat darf der der Ehemann der Mutter alle Angelegenheiten des täglichen Lebens mit entscheiden.
Nur in Fällen, in denen die Unterschrift aller Erziehungsberechtigten außdrücklich benötigt wird (Schulanmeldung, Kontoeröffnung, Ausweise) kann der "Stiefpapa" nicht unterschreiben.

 
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