Patchwork - Familien

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 26.01.2013, 21:00 Uhr

Darf sie das? Partnerin meines Exfreundes

Du, mach Dir keine Gedanken.
Das Kind ist alt genug.
Vermutlich wird sie eine Verfahrenspflegerin bekommen und auch mit der Richterin / dem Richter sprechen.
Die machen das spielerisch und sie werden sich dann selbst ein Bild machen aus dem was das Kind erzählt.

Wenn Du dann noch die Anzeige machst, was ich auf jeden Fall machen würde, dann untermauert das auch sehr viel.

Weiss Deine Tochter noch wo das gemacht wurde ?
Ich würde da hingehen und mir die Unterschrift zeigen lassen.
Namen notieren von dem der gestochen hat und das mit angeben bei der Polizei !

Haare schneiden geht auch gar nicht, läuft meines Wissens aber nicht unter Körperverletzung.
Aber bei Gericht kann man das auch sagen, es bezeugt wie sie mit ihr umgehen und viellecht fragt die Richterin oder der Richter dann auch das Kind danach.

Berichte mal wie es weiter geht, gern auch per PN.
Drück die Daumen , ich würde das nun ganz fest durchziehen.

 
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