Patchwork - Familien

Patchwork - Familien

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von sunchildsdream am 10.05.2011, 7:11 Uhr

Besuchsrecht regeln übers JA

Hallo!

Mein Mann würde gern das Besuchsrecht für seine Tochter (8 Monate) über das Jugendamt regeln lassen, da es zu keiner Einigung mit der Mutter kommt.
Zudem hat er Angst, dass sie sich nicht an die Abmachungen hält und quasi vor verschlossener Türe steht, wenn er seine Tochter sehen/abholen kann

Wie kann soeine Regelung aussehen?
Wie habt ihr das regeln können?!
Was sind die Konsequenzen für die Mutter, wenn sie sich ohne plausiblen Grund der Regelung durch JA entgegensetzt?! Meinem Mann quasi weiter das Kind wissendlich vorenthält...?

Ich freue mich auf Eure antworten!

Liebe Grüße

 
11 Antworten:

Re: Besuchsrecht regeln übers JA

Antwort von Bella13 am 10.05.2011, 9:11 Uhr

Hallo!

Da es sich noch um einen Säugling handelt,würde die Zeiten die dein Mann seine Tochter sieht eher kurz aber dafür öfters sein.Das ist normal in dem Alter.Also mit Übernachten wird da noch nichts sein.

An Konsequenzen würd ich jetzt mal nicht denken,handelt erstmal das Umgangsrecht aus und dann seht wie es läuft.Die vom JA sagen der Mutter schon an was sie sich halten muß und dein Mann auch.
Im schlimmsten Fall landet das ganze vorm Familiengericht.

Wir hier haben das unter uns ausgemacht.Alle 14 Tage von Sa 14 Uhr bis So 17 Uhr.

lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Besuchsrecht regeln übers JA

Antwort von sunchildsdream am 10.05.2011, 10:12 Uhr

Das Problem ist, das die Mutter da zu keinem Gespräch bereit ist.
Sie hat jetzt mit meiner Schwägerin was ausgemacht, das mein Mann das Kind gern sehen kann, wenn die Tochter bei meiner Schwägerin ist...also auch nicht regelmäßig, was ja schon im Sinne meines Mannes ist.

Es wurde mehrere Versuche unternommen, sich zu treffen um z.B. das Besuchsrecht zu regeln.
Diese Termin wurden ihrerseits immer angesagt.
Mal war in ihren Augen die krieselnde Partnerschaft zu meinem Mann ein Grund, dann war die Tochter dann doch noch zu klein..
In meinen Augen Vorwände.
Ich muß bei einer Annäherung zw. Vater und Kind nicht anwesend sein. Die KM besteht aber drauf und zöge auch bockig mit dem Kind wieder ab, wenn ich beim Treffen nicht anwesend wäre...ihre Worte!

Und ich denke genau aus diesem Gründen eben auch nach, was es für die Kindsmutter für eine Konsequenz hätte, wenn dieses Hüh und Hott so weitergeht.
Meinen Mann hat sie leider nun auch schon so weit, gänzlich auf sein Besuchsrecht zu verzichten....eben weil er befürchtet, das Abmachungen nicht gehalten werden.

Liebe Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Besuchsrecht regeln übers JA

Antwort von Bella13 am 10.05.2011, 10:30 Uhr

Wieso besteht die Mutter darauf das du dabei bist?Versteh ich jetzt nicht ganz.Meint sie dein Mann schafft das nicht allein mit dem Baby?

Einen Termin beim JA würde ich auf alle Fälle mal machen und bis dahin die Möglichkeit nutzen die Besuche bei der Schwägerin wahrzunehmen.
Darauf verzichten würde ich an der Stelle deines Mannes nicht.Diese Zeit kann man nicht mehr nachholen.

Wie lange sind den dein Mann und die Mutter seiner Tochter denn schon getrennt?Seit Geburt oder schon vorher?Ich frag weil wenn die Kleine jetzt schon 8 Monate ist,wie lief denn das bisher mit Besuch?

Liebe Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Besuchsrecht regeln übers JA

Antwort von sunchildsdream am 10.05.2011, 10:48 Uhr

Die Mutter und mein Mann waren kein Paar-die Tochter entstand aus einer kurzen Affäre seinerseits innerhalb unserer Ehe...

Warum die Mutter darauf besteht, weiß ich nicht....verstehen tu ich´s auch nicht. ich habe versucht, das mit ihr zu klären, wurde aber nur als Rabenmutter, schlecht Haus- und Ehefrau beschimpft....

Die besuche bei meiner Schwägerin sind sher unregelmäßig....erstmals sollte sie Kleine Ostern für ein paar Stunden dort sein...wurde aber wg. Krankheit unbestimmt verschoben.
Ich finde es aber auch ein Unding, das der Tante mehr Kontakt gewärt wird als dem Vater....

Als er von der Geburt seiner Tochter erfuhr, was die Kleine bereits 6 Wochen alt....und seitdem hat er sie 2x gesehen:
das 1. mal zur Speichelentnahmen bei ihrem Kinderarzt
das 2. mal für ´ne halbe Std als sie bei uns zu Besuch waren....und das war letztes Jahr im Herbst...
Seither nicht wieder...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Besuchsrecht regeln übers JA

Antwort von Bella13 am 10.05.2011, 12:08 Uhr

Oh das ist es natürlich schwierig,was dazu zusagen warum sich die Mutter so verhält.Vielleicht wollte sie mehr von deinem Mann und jetzt rächt sie sich so dafür?

Wusste dein Mann etwas von der Schwangerschaft?Ich meine wenn ja,müsste er doch auch den ungefähren Entbindungstermin gewusst haben und nicht erst 6 Wochen nach der Geburt erfahren das seine Tochter zur Welt gekommen ist.

Habt ihr gemeinsame Kinder?

Vielleicht könnte ja die Schwägerin etwas vermitteln?

Muss dir ganz ehrlich sagen.ich bewundere dich das du dich da auch noch so darum bemühst,das dein Mann sein Kind sehen kann/soll.Ich könnte das nicht.

lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Besuchsrecht regeln übers JA

Antwort von sunchildsdream am 10.05.2011, 12:32 Uhr

Nein, mein MAnn wußte nichts von der Schangerschaft.
Die KM hatte ihm eine SMS geschickt, nachdem sie ihn beim JA als Vater angeben hat und nun natürlich den Unterhalt fordert.
Das war letztes Jahr im August. Geboren ist das Kind Ende Juli.
Das allein finde ich schon ein starkes Stück!

Ja, wir haben 2 gemeinsame Kinder.
1 Mädchen, im August 6 Jahre
1 Jungen, ende Mai 4 1/2 Jahre

Ich bin im Moment nicht so gut auf meine Schwägerin zu sprechen, denn in meinen Augen hat sie ganz klar Position gegen uns bezogen.
Erschwerend kommt halt auch dazu dass KM und Schwägerin Freundinnen von früher sind...neu entflammt durch das Kind.
Mein Mann kann ihr ja auch schlecht den Kontakt untersagen, aber ich finde es eben ein Unding, dass er seine Tochter quasi nur sehen soll/kann, wenn sie bei meiner Schwägerin ist...
Und ich müßte doch auch ein wenig mehr Verständnis für ihre (KM) Situatiopn zeigen. Schließlich ist sie jetzt allein mit 3 Mädchen...
HALLO?!
Nee....
Ich stelle mir das anders vor:
Die KM kann das Kind auch für 1-2 Std zu uns bringen und in der Zwischenzeit zu meiner Schwägerin gehen-die wohnt nur die Straße runter.
Sie ist innerhalb von Minuten hier, falls echt was passiert...
Warum muß mein Mann sich von seiner Schwester abhänging machen,, wenn er SEINE tochter sehen möchte...Eher sollte es anders rum sein...

Vielleicht seh ich das auch zu eng...ich weiß es nicht....

mein Mann hat aus Rücksicht auf mich ekinen Kontakt zum Kind. Dabei habe ich aber auch kein gutes Gefühl-den der Wunsch, die Tochter kennenzulernen keimt ja bereits nud läßt sich auch nicht einfach so ersticken...
Ergo: der Wunsch wird größer und ich möchte nicht irgendwann der "störfaktor" sein!
Außerdem denke ich, dass es auch für das kleine Mädchen einfacher ist, wenn sie gleich mit dieser Situation aufwächst, dass sie zwar Mama UND Papa hat, diese aber jeweils eigene Familien haben und nicht in einem Haushalt leben.
Ich stelle mir es schwer vor, wenn einem Kind en völlig Fremder als Vater vorgestellt wird.
Ich würde das für meine Kinder nicht wollen...

Nein, leicht ist es nicht immer...denke viel nach...
Aber die Alternative wäre Trennung-und das will ich auch nicht. Ich liebe meinen Mann und wir haben uns für einen Neuanfang entschieden. Und wenn zu diesem Neuanfang dann eben auch dieses Kind gehört, dann muß ich da durch...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Besuchsrecht regeln übers JA

Antwort von Luna511 am 10.05.2011, 13:49 Uhr

Hallo,

also erst einmal alle Achtung, daß Du Dich für Deinen Mann so einsetzt, obwohl er riesen Bullshit gebaut hat!

Ich denke, der Weg über das JA wäre eine Möglichkeit und wenn das nichts hilft, dann der Weg über das Gericht.
Meines Erachtens will die Frau Dir eins damit auswischen und Dir unter die Nase reiben, daß Dein Mann fremdgegangen ist. Ich persönlich würde den Umgang bei Deiner Schwägerin ablehnen. Das Kind hat ein Recht darauf Umgang mit dem Vater zu haben und zwar im Leben des Vaters und nicht in einer Glasglocke. Deine Schwägerin sollte sich um des Familienfriedens raushalten, das gibt nur böses Blut, klärt das für euch, was Ihr wollt und zu welchen Bedingungen gern auch mit Hilfe des JA.

Ich wünsche Dir viele Kraft

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Besuchsrecht regeln übers JA

Antwort von Bella13 am 10.05.2011, 22:07 Uhr

Hallo!

Es ist natürlich eine sehr verzwickte Situation bei euch.
Wenn es dir und deinem Mann so wichtig ist,das er seine Tochter sehen kann,dann kämpft dafür.
Die Zeit kann man nicht mehr nachholen.
Versucht eine Einigung über das JA zu erreichen.Wenn das scheitern sollte läuft das ganze nur noch über eine Klage beim Familiengericht.

Habt ihr euch schon mal bei einem Anwalt für Familienrecht erkundigt?
Wie der die ganze Sache sieht?Was für Möglichkeiten ihr habt.

Wie weit wohnt den die Kindsmutter und Tochter von euch entfernt?

Du hast geschrieben,glaub drüben im Alleinerziehend-Forum,das du nicht willst das dein Mann das Sorgerecht einklagt.Wieso willst du das nicht?
Was sagt den dein Mann dazu?

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Besuchsrecht regeln übers JA

Antwort von Mone33 am 11.05.2011, 11:06 Uhr

Hi, leider kann ich dir nicht gross einen Rat geben. Aber ich bin/war in der selben Situation, und freue mich das es noch andere gibt die trotz der Situation bei Ihrem Partner bleiben. Ich habe, zwar verständlich, viel unverständniss erfahren müssen. Wir haben auch viel ärger mit der KM meiner Stieftochter, deswegen weiss ich wie das ist. Ich wünsch Euch alles gute, und das sich alles zum guten wendet. lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Besuchsrecht regeln übers JA

Antwort von KnuddelMami25 am 12.05.2011, 7:43 Uhr

Hallöchen,

also im normalfall (soweit das noch aktuell ist) hat der Vater ein recht darauf, dass Kind alle zwei wochen zu sehen. Denn Umgangsrecht besteht sowieso.... Übers Jugendamt kann man das noch "festigen" . Hält sich die Mutter nicht daran (ihr solltet dass immer aufschreiben, mit Tag, Datum ect.) kann das ans JA weiter geleitet werden und Sie bekommt eine Verwarnung. Hält sie sich weiterhin nicht daran, kann der Kindesvater sogar das Alleinige Sorgerecht bzw das Umgangsrecht vor dem Gericht einfordern (so hat mir das mein ANwalt damals erklärt, weiß das nur weil ich immer soviele "was ist wenn" fragen stelle) :)

Viel Glück...und ich hoffe dass es zu einer Einigung kommt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Besuchsrecht regeln übers JA

Antwort von leapower am 13.05.2011, 12:20 Uhr

Mein Mann hat es jetzt übers Familiengericht entscheiden lassen das die Mutter sich über die Vereinbarung des JuAmt hinweggesetzt hat nun sind die Mäuse alle 14 tage von fr-so hier und die Hälfte der Ferien und auch die Feiertage wurden geregelt

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Patchwork-Familien
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.