Patchwork - Familien

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Geschrieben von chartinael am 04.05.2011, 15:52 Uhr

Bella, guck mal hier:

§ 1682 BGB ( “Schutz der Stieffamilie” – inzwischen: “Verbleibensanordnung zugunsten von Bezugspersonen” ):
Kurzzeitig fand sich in § 1682, der die Verbleibensanordnung nach dem Tod des leiblichen Elternteils regelte, sogar der Begriff “Stieffamilie” in der Überschrift, bevor die Regelung aufgrund einer Änderung durch das Lebenspartnerschaftsgesetz im Jahr 2001 in “Verbleibensanordnung zugunsten von Bezugspersonen” umbenannt wurde.

Diese Norm bietet einen Schutz für Stiefkinder vor Herausnahme aus der Stieffamilie nach dem Tod des leiblichen Elternteils oder für den Fall, dass der leibliche Elternteil kein Sorgerecht hat.

https://www.familienhandbuch.de/rechtsfragen/kinderrechte/die-rechte-des-stiefkindes

 
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