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Geschrieben von Sternenschnuppe am 27.03.2015, 9:56 Uhr

Adoption

Eine Adoption kann man nicht mehr rückgängig machen.
Natürlich wird das Jugendamt das nur befürworten, wenn die Beiehung wirklich gefestigt ist. Man muss mindestens 3-4 Jahre Zusammenleben, mindestens ein Jahr verheiratet sein.
Die ganze Abstammung wird geändert. Erbanspruch, Verwandtschaftsverhältnisse gelöscht, da muss der Vater zustimmen.

Wenn gar kein Kontakt besteht, dann kann die Zustimmung auch gerichtlich ersetzt werden, wenn es dem Kindeswohl dient.
Ihr müsst eh erst heiraten, dann könnt ihr das beim Notar einleiten lassen.
Das Gericht wird dann eigenständig das Jugendamt einschalten und es nimmt seinen Lauf.

Zur Namensfrage : Hat er Deinen Nachnamen ?

 
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