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von Mutti69  am 18.03.2015, 12:56 Uhr

Adoption des Stiefkindes

In einem möglichen Adoptionsverfahren würde Almanso allein angehört. Er müsste also zustimmen. Der Kindsvater hat sich wenig gekümmert, aber es gab Kontakt und sogar eine (mehrere?) Übernachtung(en). Er würde auch gefragt und hat, obwohl er nicht sorgeberechtigten ist, Mitbestimmungsrecht.

Soviel erstmal im Vorfeld.

Mit der Adoption erhält das Kind grundsätzlich den Familiennamen der Adoptiveltern (das regelt das Namensrecht)). Da gibt es keine Ausnahmen.

Du bist echt die Queen im Durcheinanderbringen und Aufmischen ;-(

 
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