Monatsforum Februar Mamis 2021

Arbeitgeber mutterschutz

Arbeitgeber mutterschutz

babymv

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Hallo sagt mal wie ist das bei euch. Mein Arbeitgeber hat mir einfach die mutterschutzfrist so gedreht wie die kleine geboren ist. Also das heisst statt offiziell wie im mutterpass voraussichtlicher geb.23.2 also mutterschutz offiziell 12.1.21 Heute habe ich meine Abrechnung bekommen und Bestätigung der elternzeit da steht mutterschutz seit 1.1.21 hä. Hab demnach auch weniger Geld bekommen. Dürfen die das?


Linaa

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Antwort auf Beitrag von babymv

Also rückwirkend darf er das auf keinen Fall, du warst dann ja zu dem Zeitpunkt auch nicht im Mutterschutz! Das ist ja als würde er nachträglich sagen "übrigens haben sie letzte Woche Urlaub gehabt"... You see? Falls deine Kleine jedoch vor dem Et geboren ist, glaube ich, bekommst du nur die 8 Wochen ab Geburt und nicht ab Et. Lg


babymv

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Antwort auf Beitrag von Linaa

Ja das verstehe ich. Aber der kann ja nicht einfach mein mutterschutz schieben. Mir wurden 200€ abgezogen im Februar weil ich da jetzt plötzlich mutterschutz 1.1 stehen habe statt 12.1. Das nervt mich voll


Prednibaby

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Antwort auf Beitrag von babymv

Nein das darf der AG definitiv NICHT. Im übrigen wird der Mutterschutz auch nicht gekürzt um die Tage vor ET. Der bleibt so. Steht so im Paragraf 3 des Mutterschutzgesetzes, solltest du deinen AG drauf aufmerksam machen : https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__3.html


Aurum

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Antwort auf Beitrag von babymv

Wow Sachen gibt es... Also da würde ich auch Mal meine Krankenkasse fragen weil die Basis vom Mutterschaftsgeld zahlen doch die? Im Netz steht: "Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse? Die Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Netto-Lohn der letzten drei Monate, aber maximal 13 Euro pro Tag. Der Durchschnitt wird aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn Ihrer Mutterschutzfristen berechnet. Wenn Ihr Netto-Lohn in dieser Zeit höher war als 13 Euro pro Tag, dann zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber den Differenzbetrag, siehe Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld." Liebe Grüße aus dem Juli


Aurum

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Antwort auf Beitrag von Aurum

Nochmal ich, also ich hoffe ich verzapfe hier keinen Quatsch, ich hab Mal weiter gelesen und auf der Seite von der TK steht wenn das Baby früher kommt wird die Zeit sogar hinten angerechnet. Weil es müssen in Summe 14 Wochen sein. Also ich würde da definitiv Mal auf meine KK zugehen und nachfragen, vielleicht bekommst du nach hinten raus dann das Geld wieder rein. Liebe Grüße