Monatsforum August Mamis 2017

2. Kind

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Lieschenmueller

Ihr lieben ich hab mal ne theoretische Frage... ich bleibe zwei Jahre zu Hause und wir wollen definitiv ein zweites Baby... wie sieht das aus wenn man während der Elternzeit wieder schwanger wird fällt dann das Elterngeld weg?? Weil ne bekannte meinte man müsste zwischen 1 und 2 ein halbes Jahr arbeiten. Wenn ich jetzt theoretisch schwanger werden würde wenn der Krümel 1,5 ist würde ich ja im 5. Monat wieder arbeiten gehen allerdings hätte ich dann wieder ein Berufsverbot! Zählt das auch so als würde ich arbeiten gehen?? Ich möchte das alles erstmal nur theoretisch wissen


Murmel2017

Antwort auf Beitrag von Lieschenmueller

Das ist ein bisschen kompliziert. Generell gilt dass die letzten 12 Monate als Grundlage fürs Elterngeld dienen. Wenn du also Nummer zwei bekommst während du für Bummer 1 noch Elterngeld bekommst (1 Jahr) dann bekommst du quasi das selbe eöterngeld wie jetzt. Danach wird es dann soweit ich weiß mit dem Regelsatz verrechnet. Schwanger in der Elternzeit darfst du kein bv bekommen und auch nicht die elternzeit vorzeitig beenden. Gib mal im Forum für recht bei Frau bader "schwanger Elternzeit" ein. Da steht so ziemlich alles


Lieschenmueller

Antwort auf Beitrag von Murmel2017

Cool danke für die Antwort! Werd sofort mal lesen


NickNacks

Antwort auf Beitrag von Lieschenmueller

War bei uns der Fall. Ich war noch in Elternzeit. Hatte 2 Jahre beantragt. Geld aber auf 1 Jahr. Unsere erste kam Ende September 15. Baby Maus ja jetzt im August. Sie können 14 Monate ausklammern. Du musst unbedingt deine Elternzeit vor neuen Mutterschutz kündigen. Sonst bekommst weniger .... also bei mir haben Sie dann ab mai 2015 gerechnet. Bekomme jetzt ca etwas mehr als 1/3 vom vorherigem elterngeld. Wenn Baby 2 innerhalb von 14 Monate kommt bekommst das Geld von Baby 1