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Vornamen-Anerkennung in D

Thema: Vornamen-Anerkennung in D

Hallo zusammen - Ich habe eine Frage bezüglich der "Vornamen-Zulassung" in D, wenn das Kind im Ausland geboren wird und die dortige Staatsangehörigkeit hat. In unserem konkreten Fall bedeutet dass, unser Kind soll hier in Neuseeland geboren werden (im August ist Entbindungstermin) und wird dann natürlich zunächst hier angemeldet und erhält die neuseeländische Staatsbürgerschaft. Innerhalb des ersten Lebensjahres müssen wir dann mit dem Krümel nach Berlin zum Standesamt 1 um es dort anzumelden und damit sie/er auch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt. Nun frage ich mich aber, ob wir eventuell Probleme mit dem Vornamen bekommen könnten - wir haben uns nicht für extrem exotische entschieden, aber ich weiss nicht WIE strikt die Standesbeamten da sind. War jemand vielleicht schon einmal in einer ähnlichen Situation oder kennt Ansprechpartner? Würd mich sehr freuen! Liebe Grüße aus Auckland - Meike

Mitglied inaktiv - 23.04.2008, 23:35



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Ihr werdet hinsichtlich der Namensgebung wählen dürfen/müssen zwischen deutschem und neuseeländischem Recht. Dafür gibt es ein Formular auf den Internetseiten des Konsulats. Wenn ihr das neuseeländische Recht wählt, dann seid ihr nicht an die dt. Namensgesetze gebunden. Bei uns war es so, dass wir nach US-Recht den Nachnamen gewählt haben. Das Standesamt 1 in Berlin hat diesen Namen dann zur Kenntnis genommen. Das Konsulat nannte das "den Namen genehmigt", was natürlich Quatsch ist. Übrigens haben wir die Anmeldung beim Standesamt 1 über das Konsulat gemacht und mußten nicht persönlich erscheinen.

Mitglied inaktiv - 24.04.2008, 04:01



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Vielen Dank für deine Hinweise - wir hatten uns auch schon für das neuseeländische Recht entschieden, insebsondere auch wegen dem Nachnamen. Nach den Angaben des Konsulates bezüglich der Staatsbürgerschaft gibt es eine spezielle Vereinbarung zw NZ und D nach der man eben persönlich nach Berlin muss....und wir müssen auch beide hin, da wir nicht miteinander verheiratet sind(tztztz ;-)) Werde aber nochmal genau recherchieren. Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 24.04.2008, 04:50



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Frag doch nochmal nach am Konsulat, das erscheint mir auch etwas unwahrscheinlich. Ich habe mittlerweilen zwei Kinder die den Namen des Vaters tragen obwohl wir nicht verheiratet sind und das ging problemlos hier am Konsulat in Edinburgh. Und Neuseeland kann das doch eigentlich egal sein wie Deutschland sowas fuer seine Buerger regelt. Mich wuerde es wirklich ueberraschen wenn die Kiwis wegen sowas sogar eine spezielle Regelung mit Deutschland haetten. Ich habe 5 Jahre in NZ gelebt, meine in-laws leben dort, das passt garnicht in meine Erfahrung mit NZ. Viel Glueck mit Baby-Kiwi, D

Mitglied inaktiv - 24.04.2008, 08:11



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Sagte man dir, du mußt nach Berlin wegen der Stabü oder wegen dem Namen? Hm, das erscheint mir beides sehr unwahrscheinlich. Ich vermute, dass hier mal wieder jemand ohne Ahnung geplappert hat - ganz ehrlich. Wegen nicht verheiratet: Hier geht es wohl eher um die unterschiedlichen Nachnamen. Auch dafür gab es 2006 ein Formular auf der Website des Konsulats. Sag doch nochmal genauer was die dir gesagt haben und ich versuchen gegen zu checken.

Mitglied inaktiv - 24.04.2008, 16:36



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Wir leben in Schweden und beim letzten Deutschlandbesuch war ich im lokalen Standesamt um mal zu fragen, wie das ist mit der Staatsbürgerschaft anmelden in Berlin. Da hat mir die Beamtin dort gesagt, ich soll warten. Ab 2009 ist das Zentralstandesamt abgeschafft und jedes Standesamt in Deutschland kann dann die Staatsbürgerschaftssachen regeln. Ausserdem ist das Standesamt 1 total überarbeitet und es kann bis zu 2 Jahre dauern, bis die einen Beschluss schicken, sagte sie. Hmmm.... also man weiss echt nicht mehr, wem man glauben soll. Jennifer (D/Eng/S) aus Schweden, mit Mann (S/Eng), Jesper, Rickard (S/Eng), Ian und Sean (D/S)

Mitglied inaktiv - 24.04.2008, 08:32



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Ich war bei der Geburt meiner Kinder auch noch in Deutschland gemeldet. Da ich aber eine Grenzgängerversicherung hatte, habe ich natürlich in der Schweiz bei meiner eigenen Ärztin (Privatklinik) entbunden. Ich hatte in Deutschland vorab angefragt ob der Name anerkannt wird. Da er nicht im internationalen Namensregister war, wurde dies verneint. So und nun kam unsere Tochter auf die Welt, wurde in der Schweiz beim Zivilsstandesamt angemeldet. Die Schweizer haben die Namen nicht überprüft weil sie für Deutsche nicht zuständig sind. Ich bin dann mit dem Schweizer Geburtsschein zum deutschen Amt und habe meine Tochter angemeldet. Die überprüfen dass dann auch nicht mehr weil der Name ja im Ausland anerkannt udn registriert wurde. *lach* Diese Prozedur habe ich 2x hinter mit, hat jedesmal perfekt geklappt. LG!

Mitglied inaktiv - 24.04.2008, 08:52



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Sorry, es geht um den Vornamen. Ich war wohl heute morgen noch zu verschlafen. Da kann ich mir erst recht nicht vorstellen, dass sich die Kiwis darum Sorgen machen. Ich glaube das Konzept, dass es erlaubte und nichterlaubte Namen gibt ist in anglophonen Laendern nicht bekannt. VG, D

Mitglied inaktiv - 24.04.2008, 08:59



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Vielen Dank schonmal für eure Hinweise und Gedanken. Um die Situation nochmal klarere darzustellen: Den Neuseeländern ist es tooootal egal wie wir den Krümel nennen und auch welchen Nachnamen er oder sie bekommmt. Das Kind bekommt auch die neuseeländische Staatsbürgerschaft und darf diese lebenslang behalten. Sie freuen sich über jeden neuen Bürger :-) Die deutsche Seite hat da eher diese ganzen Bestimmungen! Zum Standesamt 1 müssen wir aufgrund der DEUTSCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT. Und wir müssen beide hin, da unser Kind den Nachnamen des Vaters bekommen soll und wir eben nicht miteinander verheiratet sind. Das sind die Informationen auf der Webpage der deutschen Botschaft hier in Neuseeland. Die neuseeländische Geburtsurkunde (einschliesslich Vorname(n)) wird auch nur in D anerkannt, wenn man sich noch eine extra Apostille geben lässt (für die man natürlich noch $70 bezahlen darf) Unsere Hoffnung ist nun, dass wir einfach mit dieser Urkunde in D die Genehmigung für den Vornamen automatisch bekommen.... Es wäre natürlcih super, wenn man ab 2009 diese Dinge bei jedem Standesamt in D erledigen könnte. Zudem läuft aber auch mein Pass bald ab und ich muss eh hier zur Botschaft (die Konsulate ausserhalb der Hauptstadt dürfen hier gaaaaar nichts mehr:-() und werde dann nochmal genau nachfrage. Vielen Dank nochmal und liebe Grüße aus Auckland Meike

Mitglied inaktiv - 25.04.2008, 04:40



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Wenn ich mir das hier durchlese: http://www.wellington.diplo.de/Vertretung/wellington/de/04/Konsularischer__Service/Merkblatt__Reisepass__datei,property=Daten.pdf hoert sich das fuer mich aber schon an als wuerde die deutsche Botschaft in Wellington Kinderpaesse ausstellen und Eintragungen ins Geburtsregister vornehmen. Wie sollte auch ein in NZ geborenes Kind deutscher Eltern das keinen Anspruch auf einen NZ Pass hat sonst nach Berlin kommen koennen fuer einen Passantrag? Es wird selbst die deutsche Buerokratie von Eltern nicht erwarten, dass sie ihr Kind in NZ zuruecklassen und nach Berlin fliegen um dort einen Pass zu beantragen. Das kann ich mir einfach nicht vorstellen. Die neuen Paesse fuer Erwachsene haben biometrische Daten dafuer sind nicht alle Konsulate ausgeruestet. In GB muss man derzeit auch persoenlich zur Botschaft nach London fuer einen neuen Pass. VG, D

Mitglied inaktiv - 25.04.2008, 07:45



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Kiwimeiki, Albas Link stimmt mit meinen Informationen überein. Meine Tochter ist auch nicht nach Deutschland gereist, um persönlich die dt. Stabü beim Standesamt 1 in Berlin zu beantragen. Die Stabü erhält sie "automatisch" wenn mindestens einer ihrer Eltern Deutscher ist. Alles was noch erledigt werden muß, ist eine "Geburtsanzeige" beim Standesamt 1 in Berlin und das kann die Botschaft für dich erledigen. Was den Nachnamen und das Nichtverheiratetsein betrifft: Wenn ihr neuseeländisches Recht bei der Namensgebung wählt, nimmt Deutschland den Kindesnamen (Vor- und Nachname) nur noch zur Kenntnis. Auch dafür müsst ihr nicht nach Berlin. Deutschland muß die neuseeländische Geburtsurkunde nicht "anerkennen" - warum auch? Eine Geburtsurkunde ist eine Geburtsurkunde. Falls ein dt. Beamter unfähig ist, diese auf Englisch zu lesen, reicht eine internationale Geburtsurkunde. Eine deutsche Geburtsurkunde braucht das Kind nicht - weder für die Stabü noch für das weitere Leben. Daher ist auch die Apostille unnötig, welche nur die Richtigkeit des Dokuments bestätigt. ($ 70 sind zudem eine Unverschämtheit!) Ihr müßt also höchstens zur nächsten neuseeländischen Botschaft. Ich habe auch das übrigens postalisch erledigt, aber das war vor dem 1.11.2007. Für den nächsten dt. Pass werde ich leider auch zur nächsten Botschaft müssen, grrr. Wenn man im Ausland lebt, kann man das ja leider nicht mal kurz bei einem Deutschlandbesuch erledigen. Kiwimeiki, ich will dich hier nicht ärgern, sondern dir viel Mühe ersparen.

Mitglied inaktiv - 25.04.2008, 18:04



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Ich glaube es geht nicht um den Nachnamen, das habe ich in morgendlicher Verschlafenheit falsch gelesen, sorry. Es geht glaube ich wirklich nur um den Vornamen. Der Link ist von der webpage der Botschaft in Wellington. Das sollte also eigentlich schon stimmen. VG, D

Mitglied inaktiv - 25.04.2008, 22:46



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Ihr habt mir sehr geholfen :-) Werde berichten wie alles verläuft... LG und nochmal DANKESCHÖN

Mitglied inaktiv - 25.04.2008, 23:50



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Selbst wenn du den Namen eines Kindes mit einem nichtdeutschen ELternteil in Dtl anmeldest, musst du nur nachweisen, dass der Vorname in dem Land des anderen Elternteils gebräuchlich ist. Ich kenne eine Familie, die haben selbst ne Homepage mit dem Vornamen ihres Kindes "als Beweis" angelegt.

Mitglied inaktiv - 28.04.2008, 10:32



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Hallo Habe letzte WOche beim Konsulat gefragt. Ihr braucht nur eine Namenserklaerung machen. Da braucht ihr nur in Wellington mal anrufen und fragen. Ihr braucht nicht deswegen nach Welli oder gar Deutschland!!! Angeblich schicken sie die Formulare per Post. Viele Gruesse Birgit

Mitglied inaktiv - 02.05.2008, 07:23