Mitglied inaktiv
Hi! Ich war sprachlos als mich eine Bekannte fragte:" So hat Leah also die deutsche und die amerikanische Staatsbürgerschaft?" Ich weiß es garnicht ***schäm*** Ich bin deutsch & meine Mann ist Amerikaner. Wie verhält sich das nun? Sie ist in D geboren. Muß ich wo hingehen um das eintragen zu lassen oder so? Bitte bitte klärt mich mal auf! LG, Nadine.
das macht das amerikanische Konsulat, sollte dein mann sich drum kuemmern :) Susi
hallo, laut deutschem gesetz, ist es (dank der m.E. völlig misslungenen gesetzesänderung durch grün/rot) erlaubt zwei staatsangehörigkeiten zu haben - was ja schön ist. ABER (und das find ich blöd!) nur bis zum 21 geburtstag, danach muss man sich für EINE Staatsangehörigkeit entscheiden. dein kind kann und darf also zwei staatsangehörigkeiten bekommen, um die amerikanische zu erhalten musst du bzw. dein mann zur amerik. botschaft/konsulat und das kind dort melden und einen pass beantragen. ich bin mir nicht sicher, ob für amerikaner nicht sonderregelungen gelten (d.h. ob die doppelte staatsangehörigkeit erlaubt ist). vor der gesetzesänderung war es so, dass viele ausländer stillschweigend zwei staatsangehörikeiten hatten. Sei es weil ein land seine staatsbürger grundsätzlich nicht aus der staatsbürgerschaft entlässt (dann bekam man trotzdem die deutsche dazu) sei es, dass die "eingebürgerten" (soweit mir bekannt meistens die türkischen mitbürger) nach erhalt der deutschen in ihrer heimat wieder die türkische staatsbürgerschaft beantragt haben - und die türkei hat kein problem mit der doppelten staatsbürgerschaft. seit rot/grün ist es aber so, dass wenn soetwas - also die doppelte staatsbürgerschaft - "auffliegt" man die deutsche staatsbürgerschaft ganz schnell wieder los werden kann. also, da ihr das kind ja bereits beim standesamt in deutschland angemeldet habt, hat es die dt. staatbürgerschaft, wg. der amerikanischen müsstet ihr euch bei der US-Botschaft melden. also viel spaß noch
die Staatsbuergerschaft muss mit 21 nicht mehr ausgesucht werden..die Kinder koennen jetzt beide immer behalten...wurde vor ein paar jahren geaendert....
wo hast du das her? nachdem Koch (hessens ministerpräsi) die unterschriften-aktion durchgezogen hatte GEGEN die DOPPELTE Staatsangehörigkeit wurde dieses gesetzt verabschiedet. etwas anderes wäre nicht durchgekommen. trotzdem wär'e interessant zu erfahren wo du die info her hast. gruß myrra
am bestens, erkündige dich an der Botschaft der im Konsulat! ich bin französin, Meine Mann deutsch, Paul ist in Weimar geboren und hat tatsächlich die beide angehöigkeiten. es liegt aber an den verschiedenen Länder, wie es geh, USA ist je keine EU....
Ja dankeschön! Mein Mann wird am Montag gleihc mal auf der US Embassy anrufen. Bin ja mal gespannt! LG; Nadine.
Hallo! Also die Amerikaner drücken meistens ein Auge zu. Mein Mann hat auch beide(hat die der USA erst vor 2 Jahren beantragt und auch bekommen) und für unsere Tochter werden wir nun auch noch die amerikanische Staatsbürgerschaft beantragen. Man weiß ja nie für was es gut ist irgendwann! LG Claudia
Hi! Echt`? Erst vor zwei Jarhen? Also gibt es wengistens keine Frist...daß das Beantragen verfällt oder so??? Man weiß ja nie ;O) LG; Dine.
und was kam daraus?
Erst 'mal 'was zur Staatsbuergerschaft fuer Kinder von einem dt. und am. Staatsangehoerigen: die Kinder haben von Geburt an beide Staatsbuergerschaften, nicht die Staatsbuergerschaft sondern der Pass muss/kann beantragt werden! Hier die Seite von der US Embassy: http://www.usembassy.de/services/index.htm Ja, die Kinder koennen beide Staatsangehoerigkeiten behalten: http://www.germany-info.org/relaunch/info/consular_services/citizenship/faq/a5.html http://www.germany-info.org/relaunch/info/consular_services/citizenship/generalinformation.html#q1 Viele Gruesse, Sonja mit Justin (11/98) in San Angelo, TX
http://www.usembassy.de/services/dualnationality.htm: --------------------------------------- A child born to an American parent and a German parent acquires both American and German citizenship at birth, regardless of place of birth, if the parents satisfy the jus soli or jus sanguinis requirements of their respective countries. See the sections above entitled, "Basic Primer on American Citizenship Law," and "Basic Primer on German Citizenship Law." Neither country requires a person born under these circumstances to choose between American and German citizenship, i.e., he/she may keep both citizenships his/her entire life. --------------------------------------- Viele Gruesse, Sonja
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