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Geschrieben von Becky75 am 01.07.2008, 20:53 Uhr

noch was: spanischer Pass in Deutschland nicht zwingend!...bei "Mischlingen" ;-)

Nochmal hallo!

Kürzlich ging es hier mal darum ob "im Ausland" geborene Kinder (also z.B. meine "spanischen" Kinder hier in Deutschland) von Anfang an einen entsprechenden Pass beantragen müssen, um nicht irgendwann das Recht zu verlieren eben so einen zu besitzen.
Wen es damals betroffen hat wird sich vielleicht daran erinnern...

Was spanische "Mischlinge" angeht habe ich jetzt die Antwort

Wer Spanier ist kann jederzeit einen Pass beantragen, das gilt ebenso für unsere Kinder (die werden wohl alle nach 1978 geboren sein *hahaha*)
Ich stelle hier noch mal die Antwort des Konsulats rein, vielleicht interessiert es den einen oder anderen.

lg, rebeca (spanisch) mit Mann (deutsch) und 3 Kindern (8 und 5 und knapp 1 Jahr alt) in Deutschland

Muy señora mía:

En relación con su correo electrónico de fecha 16.06.2008 solicitando información sobre la normativa de pasaportes, le comunico que los niños nacidos en el extranjero tienen derecho a la obtención de un pasaporte español siempre y cuando estén inscritos como españoles en el Registro Civil español correspondiente a su lugar de nacimiento. En el caso de los nacidos en Nordrhein-Westfalen, el Registro Civil de este Consulado General.

Los hijos de matrimonio mixto (español/a con extranjera/o), nacidos con posterioridad al 28 de diciembre de 1978, poseen la nacionalidad española siempre y cuando a partir de la mayoría de edad hagan uso continuado de ella.

Para españoles, la obtención de una documentación (fuera de España, el pasaporte) es obligatoria a los 14 años. No obstante si se desea se puede obtener antes de esa edad.

Si desea solicitar un pasaporte para sus hijos, le informo que deberá personarse en este Consulado General provista de:

-Su actual pasaporte.

-Libro de Familia español donde figure la inscripción de nacimiento de los menores.

-2 fotografías de cada menor (adjunto le envío la normativa al respecto).

El Consulado está abierto al público de Lunes a Viernes de 08.00 a 14.00 horas y el primer sábado de cada mes entre las 8 y las 13 horas.

Si desea mas información al respecto, le ruego ponerse en contacto telefónico con nuestra sección de Nacionales, a los números 0211 – 43908 28 /37 /42.

Atentamente
José m. Fernández

Consulado General de España en Düsseldorf. – Nacionales

 
2 Antworten:

Re: noch was: spanischer Pass in Deutschland nicht zwingend!...bei "Mischlingen" ;-)

Antwort von DK-Ursel am 03.07.2008, 10:08 Uhr

Hej Rebeca!

Der Paß hat ja auch nichts mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft zu tun.
Ich kenne nur wenige Kinder, die von Anfang an BEIDE Päasse haben (ist ja auch eine Kostenfrage, vom Umstand mal abgesehen) --- egal welche Staatsbürgerschaften da beteiligt sind.
Dennoch haben sie beide Staatsbürgerschaften!
Für deutsche Kinder im Ausland ist es jedoch praktisch, weil sich damit die Meldung ans Standesamt I in Berlin gleichzeitig erledigt hat.
Zwingend ist der deutsche Paß auch nicht.
Deutsche sind sie auch ohne!

Gruß Ursel, DK

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ja, das weiß ich ;-)

Antwort von Becky75 am 04.07.2008, 11:18 Uhr

Hallo Ursel!

Das weiß ich, dass man auch ohne Pass die Staatsbürgerschaft hat (haben unsere Kids ja schließlich) aber kürzlich hatte hier halt jemand bemerkt, dass es u. U. so sein könnte dass man den Pass schon als Kind beantragen muss sonst könnte es ihm später "verwehrt" werden. Ich konnte es mir zwar nicht vorstellen (einmal Spanier, immer Spanier -mal so salopp gesagt..) aber da ich es auch nicht wirklich wußte habe ich mich mal lieber informiert.

Deshalb mein Posting...

Ganz sonnige Grüße, Rebeca

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