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Nationale Säuberung

Thema: Nationale Säuberung

Sehr geehrte Damen und Herren, Es ist sehr lobenswert, was sie auch tun, über positiven Aspekten der Spracherziehung zu berichten . Um so trauriger ist es , und darüber wird nirgendwo in Deutschland berichtet, dass in Deutschland gerichtliche Beschlusse über die Notwendigkeit der Kappung (Zurrückstellung)der Nutzung und Bildung der eigenen Sprache(Zweisprachigkeit) zwischen den Eltern und Kinder ausgesprochen werden. Es ist in der deutschen Geschichte zum ersten mal gekommen in meinem Fall. (Richterin Krämer AG GÜtersloh AZ 16 F 77/00) Begeisterung der Jugendämter und Richter für diese ,Umerziehung ist mit der Begeisterung für die Nazi - Erziehung nicht gut vergleichbar und muss neu definiert werden. Während des Krieges wurden die polnische Kinder in besetzten polnischen Gebieten aufgrund der Verordnung des Generalguvernärs auch in der polnische Sprache unterrichtet. Dies ist aber hier jetzt meinem binationalem Sohn verboten worden. Ich habe die Zustände im Jugendamt und vor Gericht kritisiert und aus dem Grund ist mir Umgang mit meinem Sohn auf weitere zwei jahre gänzlich untersagt worden. (Beschluss OLG Hamm Geschäfts-Nr.:10 UF 5/03 v. 08. September 2004 durch Richter am OLG Brandes als Vorsitzender,Richter am OLG Schossier und Richterin am AG Körfer als beisitzende Richter.) Die ausländischen Presseberichte haben mehrere Betroffene und hilflose Eltern dazu bewegt sich bei mir zu melden und über identischen Praktiken der Jugendämter und deutschen Gewichten zu berichten . Falls sie über derartigen Praktiken der Jugend Ämter und der Richter erfahren Bitte um eine Rückmeldung. Hochachtungsvoll Miroslaw Kraszewski Arzt für Radiologie Zoppenbrückstr.29 47138 Duisburg Tel/Fax/AB: 0203- 4104125 Mobil : 0177- 5622728 E-mail - oakraszewski@yahoo.de Presseerichte darüber und in weiteren Fällen sind abrufbar unter : http://www.inf.ethz.ch/personal/gut/soscag/031103_gazetawyborcza_d.txt http://www.karin-jaeckel-autorin.de/report/polen.html http://forum.wprost.pl/ar/?O=404865&NZ=0 ------------------------------------ DIE ZEIT 14.10.2004 Nr.43 http://zeus.zeit.de/text/2004/43/Ehestreit Ein Hamburger Jugendamt sorgt in Polen für Empörung: Ein Einwanderer soll mit seinen Töchtern unter Aufsicht deutsch sprechen Von Frank Drieschner ------------------------ http://www.telegraph.co.uk/news/main.jhtml?xml=/news/2004/10/24/wpole24.xml&sSheet=/news/2004/10/24/ixworld.html

Mitglied inaktiv - 18.11.2004, 20:40



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Ich finde es entsätzlich, was Sie berichten, so was habe ich noch nie gehört und solche Beschlüsse von irgendwelche Behörden würde ich auch nie akzeptieren. Ich muss wiederum dagen, als Französin habe ich eher positiver Rückmeldungen, wenn ich mit meiner Tochter in Höffentlichkeit auf Französisch rede. Nur sehr weniger Leute in unserer Umgebung stehen der Zweisprachigkeit kritisch gegenüber. Daher haben wir sehr großes Glück wahrscheindlich. Ich wünsche allen, die es nicht so einfach mit Ihren Bikulturellen und mehrsprachigen Ehen und Familien alles Gute. Und noch was, wir alle müssen wahrsam sein. Die Welt besteht leider aus einer Mehrheit an Ignoranz und Intoleranz. Es ist unserer Pflicht als Bürger da auch Zivil Courage zu zeigen, wenn wir Zeugen solcher o.g. Ereignisse sind. Liebe Grüße Mistinguette

Mitglied inaktiv - 19.11.2004, 09:49



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Ich bin entsetzt darueber, was Herr Kraszinski erfahren muss. Ich lebe in Spanien (Kanarische Inseln) als Deutsch - somi bin ich hier Auslaenderin. Niemals und zu keiner Zeit habe ich hier ein Gefuehl der Ausgrenzung erfahren, im Gegenteil, man moechte meine Sprache besser verstehen und lernen. Im Gegensatz dazu bin ich in meiner alten Heimat Deutschland schon mehr als einmal schief angesehen oder gar angepoebelt worden wenn ich mit meiner Tochter spanisch sprach. Das sollte uns zu denken geben. LG

Mitglied inaktiv - 19.11.2004, 13:48



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Ich finde es unerhört, was Herr Dr. Kraszewski berichtet! Auch wenn die Mutter der Kinder offensichtlich kein Polnisch spricht, sollte das Privileg bilingual aufzuwachsen keinem Kind verweigert werden. Damit wird konsequent die Möglichkeit, Kontakt zur Familie des Vaters zu halten, verhindert. Meine Tochter wächst dreisprachig auf, von diesen drei Sprachen spreche ich zwei fließend und verstehe von der dritten nur Teile. Trotzdem und unter keinen Umständen würde es mir in den Sinn kommen, meinem Kind die Sprache seiner Großeltern zu verbieten! Ich hoffe, dass gegen ein solches Urteil Revision eingelegt werden kann!

Mitglied inaktiv - 24.11.2004, 20:42



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Es wäre schön, zu erwähnen, dass es hier um Gespräche unter pädagogischer Aufsicht geht. Dazu wurde der Vater im Scheidungsurteil verpflichtet. Die pädagogische Aufsicht versteht polnisch nicht. Aber ich denke, dass die Titulierung 'nationale Säuberung' Bände spricht. Wer mit solcher Rethorik auftritt, braucht sich nicht zu wundern, dass man Kinder nicht mehr mit ihm alleine lassen möchte. irek

Mitglied inaktiv - 03.12.2004, 13:17