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mein mann will die spanische staatsbürgerschaft für unsere tochter, ich habe angst,

Thema: mein mann will die spanische staatsbürgerschaft für unsere tochter, ich habe angst,

man hört ja soviel. ich denke es ist sicherer, daß das kind bei mir bleibt wenn es nur die deutsche hat. was könnt ihr mir drüber sagen?

Mitglied inaktiv - 24.02.2004, 21:12



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hallo,wenn dein kind in deutschland geboren wurde,ist es in erster linie deutsche,da kann dein mann im moment auch nichts dran endern.ihr könnt die spanische stbüsch.als 2 beantragen aber die deutsche ablegen,geht erst wenn dein kind 18j.alt ist oder aber für längere zeit in spanien lebt(ist zumindest bei den briten so).wir konnten unsere kinder wie sie noch klein waren lediglich bei meinem mann im pass eintragen lassen.als der grosse zur musterung sollte,wollte er die britische stbüsch.als 1 nehmen und der deutschen entsagen um dann nicht zum bund oder zivi zu müssen,selbst das ging nicht,hätte zwar wechseln können ohne probs,aber zum bund hätte er trotzdem gemusst,weil in deutschland geb.mach dir nicht so viele gedanken,den ohne deine einstimmung läuft sowieso nichts beim wechsel und wie geschrieben ,es ist nicht so einfach die deutsche stbüsch.los zu werden. lg manuela

Mitglied inaktiv - 25.02.2004, 07:06



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Hallo, wenn ein Mensch zwei Staatsangehörigkeiten hat, haben beide Staaten die gleichen Rechte und Pflichten ihm gegenüber. Ich nehme an, daß Du Deutsche bist - dein Kind ist also automatisch ein Deutscher. Die zweite spanische Staatsbürgerschaft nach dem Vater ist nach deutschem Recht ohne weiteres möglich. Dein Mann muß lediglich durch die spanische Botschaft ein paar Formalitäten erledigen. Du hast aus irgendwelchen Gründen Angst davor - dies zu Recht. Falls Dein Mann deine Tochter (ohne Dich) nach Spanien mitnehmen würde, würde es wahrscheinlich unmöglich das Kind wieder nach Deuschland zu bringen, da es spanischer Staatsbürger ist (somit nicht "ausgeliefert" werden kann). Die Frage bleibt,ob Du das Kind wieder nach Deutschland bekommen hättest, wenn das Kind auch ofiziell keine spanische Staatbürgerschaft hat (kann jederzeit nachgeholt werden!). Ich persönlich habe die doppelte Staatsbürgerschaft und denke daß es vor allen Vorteile hat. In Deinem Fall mußt Du vielleicht mehr Deinem Mann vertrauen, an der Konstellation kannst Du nichts ändern. Gruß Renate

Mitglied inaktiv - 25.02.2004, 13:21



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Was die Staatsbürgerschaft angeht, so hat dein Kind nach dem Abstammungsprinzip doch automatisch die Deutsche und die Spanische Staatsbürgerschaft. Vorrausgesetzt du bist Deutsche, wovon ich jetzt mal ausgegangen bin. Bei mir ist es ähnlich. Ich bin Deutsche und mein Mann ist Italiener. Wir waren vor ein paar Tagen auf dem Amt und haben uns mal informiert. Und da gab man uns diese Info. Dein Kind kann auch sein Leben lang beide Staatsbürgerschaften behalten und muss keine Abgeben. Schau mal im Internet unter http://www.einbuergerung.de/broschuere.pdf da kannst du das ganze noch mal Schwarz auf Weiß nachlesen. Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 25.02.2004, 13:27



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Hallo, ich kann Dir viel zu dem Thema sagen, wenn Du willst, maile mir unter steya@gmx.net Meine Tochter hat beide Staatangeh. (deutsche und spanische), ich lebe auch in Spanien. Es ist nicht immer alles einfach, aber sowas kann durchaus Vorteile haben fuers Kind. LG Stephie

Mitglied inaktiv - 26.02.2004, 12:52



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Hallo Renate221 hat gesagt wenn das Kind beide Staatsbuergerschaften hat koennte der Mann das Kind einfach so mitnehmen. Soviel ich weiss stimt das so nicht. Wenn er das Kind einfach mit nimmt obwohl beide Eltern das Sorgerecht haben ist es Kindesentfuehrung und das Kind wird ausgeliefert. Wenn also im Falle einer Scheidung der Mutter das Sorgerecht zugesprochen wird kann er das Kind nicht mitnehmen, auch wenn es seine Staatsbuergerschaft hat. LG Jasmin

Mitglied inaktiv - 26.02.2004, 20:19