Mehrsprachig aufwachsen

Forum Mehrsprachig aufwachsen

Kindergeld in Spanien und studieren

Thema: Kindergeld in Spanien und studieren

Halli Hallo, ich habe auch mal eine Frage. Die Suchfunktion wurde bereits bemüht, war aber nicht so das Richtige dabei. Also ich studiere Spanisch und werde in einem Jahr, wenn alles klappt, für 2 Semester nach Spanien gehen. Mit Kind und Kegel. Das heißt meine 2 Kinder, 4 und 7 im Moment, und mein Mann. Jetzt bin ich über das Kindergeld gestolpert. Und so wie ich das verstehe, bekommen wir das gar nicht, weil mein Mann dann wahrscheinlich nicht in Deutschland arbeitet und auch keine Steuern dorthin abführt. Ich zahle keine, weil Studentin und die Kinder ja auch nicht. Gibts da ne Lösung, die ich nicht sehe? Weil das spanische Kindergeld ist leider nicht so der Hit. Nächste Frage, müssen wir uns für das eine Jahr komplett in D abmelden und dann wieder anmelden? Wir bleiben nicht in Spanien, ich muss ja hier mein Studium beenden. Kennt sich da jemand etwas aus? Und noch eine Frage. Wie ist das mit der Anmeldung an öffentlichen Schulen und Kindergärten in Spanien. Ich weiß ja jetzt erstmal nur vage, wo ich hinkomme. Ich hab noch keinen Plan, was es dort für Schulen gibt. Aber für den Großen brauchen wir unbedingt eine, weil er dann in der 3. Klasse wäre. Und wie ist es dann mit der Schulpflicht, wenn wir noch in D gemeldet wären, rein hypothetisch gedacht. Müsste er dann nicht in D zur Schule, weil wir ja einen Wohnsitz hier haben? Weiß jemand, ob so ein Auslandsschuljahr an einer Grundschule in D anerkannt werden kann? Deutsche Schule scheidet definitiv aus, die sind zu teuer. Sonst wäre das natürlich was. Und nun die letzte fragem kann ich Euch noch ein bissl nerven, wenn ich noch ein paar Fragen habe? LG und Danke Conny Sorry, wenn Fehler drin sind.

Mitglied inaktiv - 22.09.2008, 18:35



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo zum Kindergeld kann ich leider nicht viel sagen. Aber ich denke, Du solltest beim Bürgeramt nachfragen - oder beim entsprechenden Referat Deiner deutschen Heimatuni. Abmelden müsst Ihr Euch auf jeden Fall. Die rechtliche Regelung ist, soweit ich weiß, so, dass wer länger als 3 Monate nicht in D lebt, sich auch abmelden muss. Wenn Ihr wieder kommt, meldet Ihr Euch halt wieder an. Und selbstverständlich wird ein Auslandsschuljahr in D angerechnet! Ich habe meine Grundschule in 4 Ländern gemacht, kein Problem. Ihr müsst Euch nach der Rückkehr nur mit der deutschen Schule und dem Kind beraten, wie er genau eingestuft wird. Meistens aber machen die Kids einfach weiter, wo sie im Ausland aufgehört haben. Lg Paula

Mitglied inaktiv - 22.09.2008, 22:48



Antwort auf diesen Beitrag

... mir wurde vor ein paar Jahren auf dem Amt gesagt, dass man in D gemeldet bleiben kann bzw. das ganz normal üblich sei, wenn man z.B. für ein oder einige Jahre ins Ausland geht. Vorausgesetzt, man hat dort eine Meldeadresse - z.B. Eltern. Dann dürfte auch das Kindergeld kein Problem sein, da man dann dort einen sog. "gewöhlichen Aufenthalt" hat. So kenne ich es zumindest aus meinem Umfeld und es hat mir auch ein dt. Rechtsanwalt bestätigt. Es ist aber wohl auch etwas Auslegungssache (?). Ich habe z.B. dies hier dazu gefunden - im Internet hat jemand eine ähnliche Frage gestellt: "Anspruch auf Kindergeld hat nur derjenige Elternteil, der seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder – ohne inländischen Wohnsitz - im Inland unbeschränkt steuerpflichtig ist oder als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird, § 62 Abs. 1 EStG. In Ihrem Fall könnte sich der inländische Wohnsitz/gewöhnliche Aufenthalt aus dem Umstand ergeben, dass Sie noch einen Wohnsitz in Deutschland „angemeldet“ haben." (Quelle: http://209.85.135.104/search?q=cache:hOc_qnVIR-oJ:https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp%3Ftopic_id%3D12378+kindergeld+aufenthalt&hl=cs&ct=clnk&cd=16&gl=cz)

Mitglied inaktiv - 23.09.2008, 11:01



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, ich Danke euch schonmal für die Aussagen. Es wäre natürlich super, wenn das mit dem Kindergeld irgendwie ginge. Im Moment kann ich noch nicht aufs Amt hier zum Fragen. Es ist eine sehr kleine Kleinstadt und jeder kennt jeden. Und hier wissen nur sehr wenige Freunde Bescheid. Nichtmal die Schwiegermutter weiß davon. Den Kindern wollen wir es in einem halben Jahr schonend beibringen, dass wir für ein Jahr nach Spanien gehen werden. Dann wird es auch der Rest erfahren. Ist etwas delikat die Sache. Da das Schuljahr anerkannt wird, freut mich schonmal. Dann muss ja nur noch das Gelernte halbwegs mit von D übereinstimmen. So muss er die Klasse vielleicht gar nicht wiederholen. LG Conny

Mitglied inaktiv - 23.09.2008, 11:09