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Geschrieben von Canaren am 18.02.2007, 16:07 Uhr

Kann ich als Deutsche wohnhaft in Spanien

...noch in Deutschland wenigstens einen zweiten Wohnsitz anmelden?Das Amt bei meinen Eltern sagte nein...kommt mir komisch vor.Liebe windige Gruesse von der Insel,Kati

 
14 Antworten:

warum sollte das nicht gehen?

Antwort von Becky75 am 18.02.2007, 16:17 Uhr

Hallo Kati - im Prinzip kannst Du doch überall einen Wohnsitz haben, das kann Dir doch keiner verbieten. Oder brauchst Du diesen Wohnsitz um irgendetwas nachzuweisen oder für finanzielle Vorteile?

Ich habe gerade meinen Mann gefragt weil der sich auch immer erkundigt wo wir denn noch ein Häuschen haben könnten *ggg* (das ewige Fernweh....) und er wüßte jetzt auch nicht was dagegen sprechen würde.

Wenn es um die Zahlung der Steuern geht dann mußt Du halt dort zahlen wo Du Deinen Lebensmittelpunkt hast aber ansonsten wissen wir jetzt auch nicht was das nicht sein dürfte.

lg, rebeca

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Re: Kann ich als Deutsche wohnhaft in Spanien

Antwort von happy together am 18.02.2007, 18:39 Uhr

Ja, kannst du. Wir sind auch bei Schwiegereltern angemeldet, obwohl wir in den USA wohnen.

Viele Gruesse aus dem eiskalten Washington DC!!!

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@happy together

Antwort von deryagul am 18.02.2007, 23:55 Uhr

Hallo,
geht das denn auch richtig offiziell, wenn man auf lange Sicht sich nicht in Deutschland aufhalten wird? Bekommt ihr denn auch so für die Kinder Kindergeld aus Deutschland, weil ihr da gemeldet seid?
Als ich damals mit meiner Tochter hier in die Türkei gezogen bin, habe ich mich offiziell abegemeldet, weil ich meinen Lebensmittelpunkt verlegen würde. Ich habe dann natürlich auch den anspruch auf Kindergeld verloren obwohl ich und meine Tochter deutsche Staatsbürger sind. Ich wollte mich halt nicht pro forma bei irgend welchen Bekannten anmelden, weil ich "Schmu" machen nicht richtig finde, meine Eltern leben leider auch nicht in Deutschland.
Viele Grüße aus der ebenso kalten Türkei.
Derya

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Re: @happy together

Antwort von happy together am 19.02.2007, 3:47 Uhr

Ja, das ist richtig offiziell. Kindergeld bekommen wir allerdings keins, da wir in den USA unsere Steuern bezahlen. Damit sind wir nur in den USA kindergeldberechtigt, aber dort gibt es keins. Da wir auf 2 Jahre befristet hier sind, wollten es die amerikanischen Behoerden so, den Sinn habe ich allerdings nicht verstanden. Dafuer haben wir es leichter, wenn es im Sommer zurueck geht.

Wir duerfen allerdings in Deutschland waehlen ...

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@deryagul

Antwort von krueml am 19.02.2007, 9:12 Uhr

Nein, Kindergeld bekommst Du nicht denn zumindest Dein Mann wird sicher dort arbeiten. Ich habe noch in Deutschland gewohnt und der Vater meiner Tochter ist schon off. in die Schweiz gezogen. Er ist selbständig und bezog kein Gehalt. Er musste dafür "Beweise" bringen, sonst hätte ich in Deutschland kein Kindergeld bekommen. Sobald man im Ausland ein Gehalt bezieht ist man dort Kindergeld berechtigt und nicht mehr in Deutschland.

Einen 2. Wohnsitz kannst Du in Deutschland immer anmelden aber der bringt Dir finanziell und auch sonst nichts. Du hast ja einen deutschen Pass, nehme ich an. Dann kannst Du jederzeit wieder zurück nach Deutschland.

Viele Grüsse,
Chrissie

Viele Grüsse,
Chrissie

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Re: @deryagul

Antwort von DK-Ursel am 19.02.2007, 10:01 Uhr

Hej allesammen!
"Schmu" ist das nicht unbedingt, wenn man seinen deutschen Wohnsitz beibehält oder neu sucht, neben einer ausländischen Adresse.
Allerdings ist man durchaus nicht berechtigt, deutsche Finanzhilfen u.a. anzunehmen,wenn man seinen Lebensmittelschwerpunkt woanders hat.
und die regel von 1. und 2. Wohnsitz, Haupt- und Nebenwohnsitz greift auch nicht, wenn die andere Adresse eine ausländsiche ist.

Allerdings kann es durchaus manchmal praktisch sein, wenn man noch eine deutsche Anschrift hat, für gewisse bürokratische Dingen brauchten wir diese sogar einmal!

Wählen kann man übrigens auch ohne, man muß nur gewisse Auflagen beachten.

Gruß Ursel, DK

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danke m.T

Antwort von Canaren am 19.02.2007, 18:03 Uhr

ich dachte auch eher an die buerokratischen Dinge...das mit dem Kindergeld habe ich schon abgehakt :-(!!
Vielen dank fuer die Antworten,Kati

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Re: Kann ich als Deutsche wohnhaft in Spanien

Antwort von Mutti79 am 19.02.2007, 20:35 Uhr

Hallo,

da hat das Amt deinen Eltern die richtige Antwort gegeben. Das ist korrekt. Einen Nebenwohnsitz in Deutschland kannst du nur anmelden, wenn du einen Hauptwohnsitz in Deutschland hast. Eine Hauptwohnung kannst du anmelden, wenn du definitiv hier eine Wohnung beziehst.

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@Mutti79

Antwort von krueml am 19.02.2007, 21:15 Uhr

Natürlich kann man einen Zweitwohnsitz in Deutschland anmelden. Dafür muss man keinen Erstwohnsitz dort haben. Wir wohnen in der SChweiz, sind aber Deutsche und können auch 2 Wohnsitze haben.

Viele Grüsse,
Chrissie

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Re: @Mutti79

Antwort von Mutti79 am 19.02.2007, 21:55 Uhr

Voraussetzung ist eine Hauptwohnung. Wahrscheinlich hast du hier eine Hauptwohnung angemeldet. Was nicht korrekt ist, da du hier nicht wohnst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Behörde die Anmeldung entgegen genommen hat, wenn du wahrheitsgemäß gesagt hast, dass du in der Schweiz wohnst.

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@Mutti79

Antwort von happy together am 19.02.2007, 22:48 Uhr

Tut mir leid, bei uns ist es voellig problemlos geschehen OBWOHL wir gesagt haben, dass wir fuer die naechsten zwei Jahre in den USA wohnen werden.

Woher kommt deine Information?

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Re: @happy together

Antwort von Canaren am 20.02.2007, 8:06 Uhr

...vielleicht weils nur fuer 2 jahre ist?sehr wahrscheinlich wissen auch nicht immer alle aemter das.puhhh dieser papierkram macht mich noch zum hirsch!!liebe gruesse...seit ihr eingeschneit??

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Ja, kannst du.

Antwort von tini80 am 20.02.2007, 14:30 Uhr

Wobei du aber dann in Deutschland keinen Zweitwohnsitz hast, sondern einen zweiten Erstwohnsitz. So ist es bei meinem Partner, er hat hier in unserem Ort einen Hauptwohnsitz und zu Hause in Italien auch.
Ich denke, das ist einfach Bürokratie :-)))

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Re: @Canaren

Antwort von happy together am 20.02.2007, 16:59 Uhr

Eingeschneit sind wir noch nicht, es liegt so ungefaehr 30 cm Schnee, der Dank wochenlanger Temperaturen um -7 Grad mit strahlendem Sonnenschein allerdings steinhart gefroren ist. Da die Fusswege nicht geraeumt werden, haenge ich also mit meinem Zwerg seit etwa 3 Wochen tagsueber zu Hause fest :-(((((. Aber jetzt soll es endlich waermer werden.

Den Papierkrieg fand ich auch grauenvoll , ich hatte aber "Glueck", mein Zwerg war 3 Monate alt als wir abgeflogen sind, so hat sich mein Mann damit rumschlagen duerfen. Im Sommer gehen wir zurueck, da wird das anders und mir graut schon.

Liebe Gruesse auf die Insel - ich habe gerade nach diesen langen kalten Wochen richtig Sehnsucht mal wieder nach Lanzarote!

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