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Hiiiiiilfe!Welche Nationalität dem Kind geben?????

Thema: Hiiiiiilfe!Welche Nationalität dem Kind geben?????

Hallo ihr Lieben, ich hab ne wichtige Frage! Ich, Deutsche (jedoch mein Vater Italiener, aber ich bin nur einsprachig aufgewachsen), jedoch liebe ich Italien und deren Kultur und bin grad am italienisch lernen (vor allem die Grammatik) und mein Mann ist Italiener, aber in Deutschland geboren und aber zweisprachig aufgewachsen. So und nun zu meiner Frage: Wir leben in Deutschland und wollen es auch bleiben. Mein Mann möchte gerne, dass unser Kind die ital. Nationalität bekommt, ich jedoch möchte, dass es deutdch wird! Was würddet ihr machen? Ich habe vorgeschlagen, dass es einfach beide Nationalitäten bekommt! Geht dies überhaupt? BITTE HELFT MIR!!! ;-) Liebe Grüße und schon mal viiiiiiiieeeeeeeeelen Dank Vera

Mitglied inaktiv - 30.05.2006, 15:34



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Ich vermute, es ist wie bei uns, weil ihr beide seid aus der EU, deshalb kann das Kind beide Nationalitäten haben und muss noch nicht mal mit 18 wählen. Es ist nämlich auch so, dass EU Bürger seit August 2004 nach 8 Jahren in einem anderen EU Land bzw. nach 5 Jahren Ehe mit einem anderen EU Bürger die 2. Nationalität ohne die ursprüngliche Stattsbürgerschaft abzugeben. Am Besten solltet ihr mit dem Konsulat darüber reden, bzw. in Deutschland mit dem Bürgerservice Euerer Gemeinde reden. Meine Tochter hat beide Französisch und Deutsch.

Mitglied inaktiv - 30.05.2006, 15:52



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Ja das geht. Meine Tochter hat die Deutsche und Niederländische. Und die behält sie auch für immer. Lg trixi

Mitglied inaktiv - 30.05.2006, 16:05



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hallo, mein Sohn hat beide Nationalitäten, Französisch und Deutsch. Es geht auf jeden Fall !!! GGLG Joanne

Mitglied inaktiv - 30.05.2006, 19:50



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Hallo Vera, meine Tochter hat auch beide, türkisch und deutsch. Das geht!! Liebe Grüsse Claudia

Mitglied inaktiv - 30.05.2006, 20:29



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Hallo Claudia mein Sohn ist jetzt 5 Monate alt und hat die deutsche Staatsangehörigkeit, weil ich deutsche bin. Mein Mann ist Türke, würden gerne das er auch diese bekommt. Habe bei dir gelesen, dass euer auch beides hat. Geht das denn können die beide haben?? Muss er sich dann eigentlich irgendwann entscheiden welche er möchte?? Hoffe du kannst mir helfen. Liebe Grüße Jennifer

Mitglied inaktiv - 05.06.2006, 20:44



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Hallo - wenn Du die deutsche Staatsangehörigkeit hast, dann ist das Kind hier in Deutschland automatisch deutsch. Da Dein Mann Italiener ist wird dem Kind von italienischer Seite ebenfalls die ital. Staatsbürgerschaft anerkannt, ohne dass Ihr Euch für eine der beiden Nationalitäten entscheiden müßt. Es ist ja sogar neuerdings so, dass in Deutschland geborene ausländische Kinder ab Geburt auch automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Diese Kinder müssen sich allerdings mit 23 Jahren entscheiden. (meine Freundin z.B. ist Spanierin, ihr Mann Italiener und der Sohn hat 3 Staatsangehörigkeiten: deutsch, spanisch und italienisch.) Lange Rede kurzer Sinn: Ihr müßt Euch nicht entscheiden, weil Du Deutsche bist. lg, rebeca

Mitglied inaktiv - 31.05.2006, 09:08



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Ich, Litauisch, mein Mann englisch, habe in Deutschland 2004 meine Tochter geboren und sie hat leider keine deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Habe mich informiert. Es geht nur dann, wenn einer der eltern deutsch ist.

Mitglied inaktiv - 31.05.2006, 13:23



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Da muß ich nochmal protestieren *jawohl* Der Sohn meiner Freundin ist 2002 geboren und ist definitiv Deutscher, ich habe gerade noch mal nachgefragt. Wie ich schon gesagt habe ist sie "Voll"-Spanierin und ihr Mann "Voll"-Italiener. Also auf beiden Seiten sind 0 deutsche Angehörige. Hat das was mit Litauen zu tun *dummbin*? Ich googel noch ein bißchen und sehe ob ich etwas finde. lg, rebeca

Mitglied inaktiv - 31.05.2006, 16:57



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Hier auf der Seite von www.wsws.org steht dieser Text: In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern besitzen AUTOMATISCH die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil sich zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält und seit mindestens drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzt. Diese Kinder erwerben in der Regel zusätzlich die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern und müssen sich, nachdem sie volljährig geworden sind, spätestens bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. ------ Vielleicht liegt es an den 8 Jahren die ein Elternteil hier gelebt haben muß.... Das wußte ich so genau auch nicht...*g* Jetzt bin ich auch schlauer. lg, rebeca

Mitglied inaktiv - 31.05.2006, 17:02



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Ja, genau, oder es war so. aber ein Kind, was in deutschland geboren ist, bekommt nicht automatisch deutsche Staatbürgerschaft. Weißt du, was dann hier los wäre? Dann kämen hier ganz Afrika, Asien und andere Länder, Kinder in Deutschland zu gebären.

Mitglied inaktiv - 31.05.2006, 17:31



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Ja, das klingt ja auch logisch, hab ich mir auch gedacht. Dann würden ja alle zur Geburt nach D kommen um ein "deutsches Kind" zu haben. Ich bin einfach von den Ausländern meiner Generation ausgegangen die bereits hier in Deutschland geboren sind und habe nicht weitergedacht... *g*. Die sind dann ja lange genug hier um eine deutsche Staatsbürgerschaft für ihr Kind zu bekommen. Aber so wissen wir wieder: Google macht schlau *lol* liebe Grüße, rebeca

Mitglied inaktiv - 31.05.2006, 18:02



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Hab zwar die ganzen Postings vor mirnet gelesen, abee hier meine Antwort: wenn dein Vater Italienisch ist, bist du das automatisch auch. Mein Vater ist Italiener, meine Mutter Deutsche. Ich hab nie in Italiemal in gelebt ,kann nicht mal italienisch. Bekommen aber zu Wahlen etc immer Post vom Italienischen Konsulat. Das selbe gilt für meine Kinder,bei denen der Vater Deutscher ist! Alles, was du tun musst, ist einen italienischen Pass beatragen, um es "Offiziell" zu machen. Meiner Schwester war das mit Ihrer Tochter wichtig,beide haben nen ital. Pass. (Vater auch D) Mir wars net wichtig, nen Pass zu haben, Italienerin bin ich dort trotzdem!

Mitglied inaktiv - 31.05.2006, 17:22



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Mmmmh was ich jetzt nicht ganz verstehe ist,wenn alle Kinder hier zwei Staatsangehörigkeiten haben,warum musste ich mich nach der Geburt meines Sohnes für eine entscheiden,entweder Deutsch,oder Türkisch?Versteh ich nicht,wenn er doch beide automatisch hat?Kann mir das jemand erklären?Hab mich nie weiter damit befasst. LG von Marlen mit Azad

Mitglied inaktiv - 31.05.2006, 21:46



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Automatisch hat das Kid nach dem deutschen Recht nur die staatsbürgerschaft der Mutter, alles andere mußt beantragen. Bei war ganz krass, obwohl ich Litauerin bin, mußte ich in Litauen litauische Staatsangehörigkeit beantragen, die britische auch. Beide haben über ein JAhr gedauert. Also, wenn der VAter Engländer oder Spanier ist, muß man für das Kind die jeweilige Staatsbürgerschaft beantragen, automatisch bekommt es nicht, es sei denn in den Ländern gelten Gesetze, dass das Kind automatisch nicht die Staatsangehörigkeit der Mutter, sondern des Vaters bekommt. Also in jedem LAnd sind die Gesetze anders. Hoffe, war jetzt nicht zu verwirrend.

Mitglied inaktiv - 31.05.2006, 22:10



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Das hat ja auch was mit der Eu zu tun. Ein Freund von mir ist in Belgien geboren und der Vater ist Italiener und die Mutter Russin. Er hat die Italienische Staatsb. und die Belgische. Die Russische nicht da die nicht zu Eu gehoert als er geboren wurde*ok heute auch nicht*. Meine Schwester ist in Belgien geboren und meine Eltern sind beide Deutsch. Die muss sich noch entscheiden mit 18 Jahren ob sie die eine oder die andere haben moechte da zu ihrer Geburt das Gesetz noch nicht war. Es liegt wohl auch daran ob ein Land es zu lassen tut das man 2 Staatsbuergerschaften hat?! Lg trixi Lg trixi

Mitglied inaktiv - 01.06.2006, 08:04



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Hallo - ich mische mich noch mal ein auch auf die Gefahr hin, dass ich hier als "Klugscheißer" abgestempelt werde *g*. Wenn ein Elternteil spanisch ist, dann ist das Kind automatisch auch spanisch. Man muß dafür keine Staatsangehörigkeit beantragen. Ich weiß dass weil ich auch Spanierin bin *hihi*. Ich bin nach der Geburt der Kinder zum Konsulat gegangen und habe sie in das spanische Familienbuch eintragen lassen. Kein Antrag, kein Aufwand. Das heißt - glaube ich - Staatsangehörigkeit nach Abstammung, oder so ähnlich. Das gilt für die meisten (EU) Länder. Also wenn halt ein Elternteil xx ist dann ist es das Kind auch. Mag sein dass das für England nicht gilt, da habe ich gar keine Ahnung, da wärst Du wieder der "Fachmann". Ansonsten hat es wirklich damit zu tun was Trixi sagt, EU-Bürger oder nicht. Bei türkischen Kindern ist es in der Tat so dass sie nicht beide Nationalitäten haben dürfen. Das war z.B. auch ein Grund warum dieses neue Recht eingeführt wurde, dass jedem in D geborenem Kind die deutsche Nationalität gegeben wird (wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind, siehe Thema gestern). Um z.B. türkischstämmigen Migrationskindern die Einbürgerung zu ersparen wenn sie eh hier geboren wurden. Da gibt es ein paar Seiten auf google, ganz interessant. so, das von mir, lg, rebeca

Mitglied inaktiv - 01.06.2006, 08:24



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Eine doppelte Staatsbuergerschaft durch Geburt ist u.a. dann moeglich, wenn beide Staaten diese tolerieren (sie muss nicht aktiv gefoerdert werden). Sowohl in Deutschland als auch in Italien ist das der Fall. Eine Entscheidung mit 18 Jahren ist nicht notwendig. Hierzu gibt es ganz viele falsche Infos, sogar von den offiziellen Stellen. Doppelte Staatsbuergerschaft wird naemlich oft mit Einbuergerung verwechselt. In vielen Laendern muessen die Eltern den Papierkram erledigen bevor die Kinder 18 sind, sonst ist der Zug abgefahren. Ich bin selber doppelte Staatsbuergerin und konnte beide an meine Tochter weiter geben. Einfach stur bei den Behoerden das Kind anmelden und keine Diskussion anfangen. D.h. beantrage einfach einen italienischen Reisepass bei Konsulat, fertig. Uebrigens: Dein Kind hat sogar das RECHT auf beide Staatsangehoerigkeiten. Die Eltern haben da die Rechte ihrer Kinder einzufordern.

Mitglied inaktiv - 19.06.2006, 16:14