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Hallo sagen

Thema: Hallo sagen

Hallo, moechte mich ganz kurz bei euch vorstellen: Bin 26 Jahre alt, wohne auf Lanzarote mit einheimischen Freund und bekomme im Januar mein erstes Baby. Im Moment gehts mir nicht so gut, da ich mich tagtaeglich und fast 24Std. uebergeben muss. Habe schon saemtliche Tipps ausprobiert, z.B. Ingwertee etc. aber nichts hilft wirklich. Habt ihr vielleicht noch irgendeine Idee, was ich machen koennte? Mir wird auch schlecht, wenn ich Wasser, Saft oder Tee trinke. Und hat jemand von euch Erfahrungen mit dem ganzen Papierkrieg? Denn ich habe einen deutschen Arbeitgeber, mein Vertrag laeuft aber Ende Oktober aus und danach moechte ich gerne Arbeitslosengeld in Deutschland beantragen. Genauso moechte ich gerne Erziehungsgeld, bzw. Kindergeld beantragen. Das Problem ist nur, dass ich natuerlich auf Lanzarote wohnen werde und das Kind auch hier auf die Welt kommen soll. Bin echt schon am verzweifeln, denn die deutschen Behoerden sind echt sturer als ich dachte. Also fuer saemtliche Tipps bin ich echt dankbar. Sag erstmal tschau und bis bald.

Mitglied inaktiv - 03.07.2008, 13:45



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Hola! Also was Dir gegn übelkeit helfen kann,kann ich leider nichjt sagen.ich hatte das nie. Und was Erziehungsgeld und Kindergeld betrifft,so glaube ich,dass Du darauf verzichten musst. Soweit ich weiss bekommst Du nur deutsches Kindergeld,wenn Du Deinen ersten Wohnsizt in deutschland hast und auch in deutschland Steuern zahlst. Bin mir aber nicht sicher vielleicht weiss da ja jemand noch rat. Ich lebe in Andalusien und bekomme kein Geld aus deutschland. LG von Cari und eine etwas entspanntere Schwangerschaft:-)

Mitglied inaktiv - 03.07.2008, 17:20



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Hej! ja, dann herzlich willkommen hier. ich hoffe, es geht Dir bald besser - ich habe leider auch keinen Tip diesbezüglich. Aber ich gebe Kevinmum Recht: Deutsche gelder fließen so nicht ins Ausland - Arbeitslosengeld, wen nDu es überhaupt bekommst, kannst Du für kurze zeit ins Ausland mitnehmen, wenn Du dorthin ziehst zumindest. Wie es ist, wenn Du bereits da bist, weiß ich leider auch nicht. Aber da Du während des Bezugs doch dem dt. Arbeitsmarkt zur Verfüfung stehen mußt, glaube ich nicht , daß die Dir was geben. Kindergeld gibt es auch nicht so einfach im Ausland, schau mal hier: Grundsätzlich kann Kindergeld erhalten, wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat oder im Ausland wohnt, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. (Wikepedia) Anspruch Anspruch auf Kindergeld haben Eltern, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder im Ausland wohnen und in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. (http://www.bafoeg-aktuell.de/kindergeld-anspruch.html) Weitere Informationen s.: http://www.bund.de/nn_174750/DE/BuB/A-Z/K-wie-Kultur/Kinder/Kindergeld/Kindergeld-knoten.html__nnn=true http://ec.europa.eu/employment_social/missoc/2002/missoc_206_de.htm wörtlicher Gesetzestext hier: http://bundesrecht.juris.de/bkgg_1996/__1.html Und die Beamten sind sicher erstmal so stur, weil die Gesetze so sind, dafür können sie nun mal auch nicht. Und sowas passiert Dir sowohl in Dtld. als auch Dk als auch Spanien ... Es liegt nicht immer nur an deutscher Sturheit, wenn was nicht so klappt wie wir uns das wünschen. Alles Gute und viel Freude hier - Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 03.07.2008, 19:57



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Nein, Kindergeld wirst Du nicht bekommen, wenn Du nicht in Deutschland lebst und auch kein Erziehungsgeld. ..und eben so wenig Arbeitslosengeld. Wie willst Du dem Arbeitsamt denn zur Verfügung stehen, wenn Du gar nicht da bist? Und dann mit einem Baby?

Mitglied inaktiv - 03.07.2008, 20:40



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Ich habe das so verstanden, dass Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn ihr in Deutschland Steuern bezahlt. Dazu muß man nicht in Deutschland gemeldet sein. Hier ist das Bundeskindergeldgesetz: http://www.familienkasse.eu/bundeskindergeldgesetz.html § 1 Anspruchsberechtigte (1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist und auch nicht nach § 1 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird und 1. in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit nach § 24 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch steht oder versicherungsfrei nach § 28 Nr. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ist oder 2. als Entwicklungshelfer Unterhaltsleistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes erhält oder als Missionar der Missionswerke und -gesellschaften, die Mitglieder oder Vereinbarungspartner des Evangelischen Missionswerkes Hamburg, der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen e. V., des Deutschen katholischen Missionsrates oder der Arbeitsgemeinschaft pfingstlich-charismatischer Missionen sind, tätig ist oder 3. eine nach § 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes bei einer Einrichtung außerhalb Deutschlands zugewiesene Tätigkeit ausübt oder 4. als Ehegatte eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges eines NATO-Mitgliedstaates die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Mitgliedstaates besitzt und in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Einfach nachlesen, was Sache ist.

Mitglied inaktiv - 03.07.2008, 20:54



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Also Erziehungsgeld kannst du bekommen, soweit ich weiss, denn es kann dir (auch soweit ich weiss) keiner vorschreiben wo du dich in deinem Erziehungsurlaub aufhälst mit deinem Kind. Kindergeld hab ich damals auch weiterbekommen als ich in die USA gezogen bin. Habe einfach meinen Erstwohnsitz in Deutschland gelassen und in den usa nur den zweitwohnsitz angemeldet. Mit Arbeitslosengeld kenn ich mich nicht aus. Aber gibts da nicht noch den kleinen aber feinen unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos?! Als arbeitssuchend gemeldet musst du dich sicher für den deutschen berufsmarkt bereithalten und deshalb in deutschland sein, falls mal was ist. Wenn du aber schlicht und ergreifend arbeitslos bist, steht dir ja sicher trotzdem irgendwas an Geld zu ohne das du dich für den berufsmarkt bereithalten musst, weil du ja eh noch zu Hause bist wegen baby... Aber wie gesagt.. mit Arbeitsamt kenn ich mich echt NULL aus LG YvonneV MI USA

Mitglied inaktiv - 04.07.2008, 05:16



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Nein, wir haben keine Steuern mehr in D bezahlt, hatten aber Grundbesitz in Deutschland.. vielleicht liegts irgendwie auch daran??? Den besitz und alle kosten usw haben wir aber auch in USA bei der steuererklärung abgegeben...

Mitglied inaktiv - 04.07.2008, 05:18



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Hej "Himbeere"! Klingt logisch, daß man sich im Erziehungsurlaub aufhalten darf, wo man will - nur könnten dann ja sämtliche Auslandsdeutsche in der Welt ihren Antrag auf Geld in Dtld. stellen, das geht SO sicher nicht. Man muß garantiert in Dtld. (noch9 gemeldet sein, wenn man Erziehungsgeld bekommt; woran es noch gekoppelt ist, kann ich mir im Moment nicht vorstellen. Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 04.07.2008, 09:58



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1. Übelkeit: geht vorbei. Ehrlich. Ablenken hilft am meisten. 2. Kindergeld: Du mußt entweder Deinen 1. Wohnsitz in Deutschland haben und/oder nachweisen, dass Du in Deutschland steuerpflichtig bist. Habe 2 Jahre mit der Familienkasse rumgestritten, aber letztlich Recht bekommen ;-) 3. Erziehungsgeld: siehe Kindergeld 4. Arbeitslosengeld: keine Chance, solange Du im Ausland wohnst. Hast Du Deine Steuererklärung Deiner jetzigen Arbeit in Deutschland gemacht? Dann hättest Du eine (geringe) Chance für 3 Monate Dein Arbeitlosengeld nach Lanzarote zu bekommen. Zuerst in D arbeitslos melden, dann in Spanien bzw. Lanzarote. Danach stehst Du dann dem spanischen Arbeitsmarkst zur Verfügung ;-) Das alles bedeutet allerdings einen Mords-Papierkrieg, der sich nicht immer lohnt. Er würde Dich aber vielleicht von der Übelkeit ablenken;-) Gruß aus dem Norden Kataloniens

Mitglied inaktiv - 04.07.2008, 10:53



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Also, ich bin mir gar nicht sicher, ob man Elterngeld und arbeitslosengeld gleichzeitig beziehen kann. Denn bei einem will man ja arbeiten gehen, beimn anderen will man ja sein kind erziehen. Sicher bin ich mir dabei, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung stehen muss wenn man Arbeitslosengeld bezieht. Und das tust Du ja nicht- von daher scheidet das aus.Ausserdem darfst Du nach deutschem recht in den ersten acht Wochen nach Kindesgeburt nicht arbeiten- absolutes beschaeftigungsverbot heisst das. Da stehst Du dem arbeitsmarkt auch nicht zur Verfuegung. Ich kriege im Ausland deutsches Kindergeld und sogar noch einen zusaetzlichen Auslandskinderzuschlag. Allerdings zahle ich auch meine Stueern in deutschland-ich bin unbeschraenkt steuerpflichtig. Das ist so ein geschaeft auf gegenseitigkeit. Ob Du- grob formuliert- ausserhalb deutschlands alles an annehmlichkeiten des deutschen Sozialstaats in anspruch nehmen kannst ohne dafuer Deinerseits etwas zu tun( wie Stuern zahlen) halte ich fuer sehr fraglich. Normalerweise- wenn dein Kind auch Spanier ist und in Spanien lebt- werdet Ihr nach spanischen Regeln leben muessen- was natuerlich ein deutliches weniger ist- aber dafuer habt Ihr bessereres Wetter Benedikte

Mitglied inaktiv - 05.07.2008, 18:08