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Geschrieben von samuelle am 27.04.2003, 10:14 Uhr

dtsch. Erziehungs- und Kindergeldanspruch im Ausland?

Eine dringende und wichtige Frage: Wie sieht das aus: wir haben unseren Wohnsitz in Deutschland (nur auf dem Papier), gewöhnlicher Aufenthalt ist Frankreich. Ist der Kinder- und Erziehungsgeldbezug illegal???
Danke für Eure Antworten!!!
Sandra

 
3 Antworten:

Re: dtsch. Erziehungs- und Kindergeldanspruch im Ausland?

Antwort von Irotchka am 28.04.2003, 12:05 Uhr

Hallo Sandra,

.. das kommt darauf an, ob du in frankreich auch kinder- bzw. erziehungsgeld erhälst, wenn ja - denke ich schon, dass es illegal ist.
wenn du allerdings in frankreich nichts erhälst, dann vielleicht nicht.

wir haben unseren festen wohnsitz in frankreich und haben das den deutschen behoerden mitgeteilt. wir bekommen kinder- und erziehungsgeld in frankreich. erkundige dich mal bei irgendeiner behörde. das betrifft spaeter ja auch noch andere sachen wie rentenanspruch und so weiter.

viele gruesse,
Irotchka

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Re: dtsch. Erziehungs- und Kindergeldanspruch im Ausland?

Antwort von Silke und Nakia am 29.04.2003, 8:26 Uhr

Hallo Sandra,
also meines Erachtens nach kann man nur Kindergeld beziehen, wenn man in Deutschland wohnt. Ich habe dir hier mal den Text aus dem Steuerlexikon reinkopiert:
Kindergeldanspruch



Anspruch auf Kindergeld nach dem Gesetz hat, wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird.

Ich denke, daß es sich bei dem Erziehungsgeld genauso verhält. Also ich meine, daß es nicht ganz legal ist, wenn ihr diese Leistungen erhaltet. Euer Wohnsitz ist schließlich nur auf dem Papier in Deutschland. Ohne dich angreifen zu wollen, finde ich es ehrlichgesagt eigentlich auch nicht so toll, wenn ihr im Elsaß (?) wohnt, vielleicht Grenzgänger seid, dann in Deutschland keine Steuern zahlt und noch Leistungen bekommt. Ich wäre jedenfalls vorsichtig, daß es nicht mal rauskommt und ihr alles zurückzahlen müßt. Vielleicht weiß dieser Steuerberater hier im Forum Bescheid?
LG Silke

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eindeutig illegal :-)

Antwort von mamamonique am 29.04.2003, 9:43 Uhr

hallo,
muss dem vorigen beitrag zustimmen, es ist illegal. nur wer sein gewöhnlichen aufenthalt in deutschland hat, hat anspruch auf erziehungsgeld. bei dem kindergeld sieht es etwas anderst aus, da kann man den ausgleich zum deutschen beantragen. manche länder zahlen ja nicht soviel wie deutschland.
das musst du auf der kindergeldkasse klären.
lg monique
ps: normalerweise fragt ja keiner danach, aber man sollte trotzdem vorsichtig sein.

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