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Doppelte Staatsbürgerschaft

Thema: Doppelte Staatsbürgerschaft

Hallo, ich bin Kroatin, mein Mann Deutscher. Unsere Tochter (20 Monate) besitzt beide Staatsbürgerschaften. Bis jetzt haben wir dies verheimlicht, da wir uns nicht sicher waren, ob das überhaupt legal ist, bzw., ob sie sich nach dem 18. Geburtstag für eine von den beiden Staatsbürgerschaften entscheiden muss. Vor kurzem bin ich im Internet auf etwas Interessantes gestoßen und wollte es mit all denen teilen, die ein ähnliches Dilemma hatten. Schaut mal auf www.einbuergerung.de (Materialien, Broschüre als pdf).Da findet Ihr die Antwort schwarz auf weeiß! Wenn Eure Kinder aufgrund dessen, dass sie Eltern unterschiedliche Staatsbürgerschaften haben auch beide dieser Staatsbürgerschaften besitzen, ist das LEGAL und sie können auf Dauer BEIDE Staatsbürgerschaften behalten. Liebe Grüße, Iva

Mitglied inaktiv - 04.09.2007, 20:02



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Es kommt immer darauf an, ob die beiden Staaten die doppelte Staatsbürgerschaft per Geburt tolerieren. In Deutschland ist dies der Fall. Für Kroatien weiß ich das nicht, aber das hast Du ja recherchiert. Manche Staaten fordern tatsächlich am 18. Geburtstag eine Entscheidung. Will sagen, es kommt immer darauf an um welche Staaten es sich handelt, es gibt hierzu kein allgemein gültiges internationales Recht. Ich habe übrigens auch zwei Staatsbürgerschaften per Geburt und konnte beide an meine Tochter weiter geben.

Mitglied inaktiv - 04.09.2007, 20:09



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Hej allesammen! Und es ist wichtig für im Ausland geborene und im Ausland aufwachsende (teils-)deutsche Kinder, daß sie registriert sind. Das ist man meistens, *ausser* man hat weder eine deutsche Geburtsurkunde noch ist man dem deutschen Konsulat gemeldet noch ist man bei Standesamt I zu Berlin "registriert" [eins aus den dreien reicht als Nachweis]... wenn er das alles NICHT hat, dann sollte er sich was einfallen lassen [z.B. nimm Mutter's Geburtsurkunde und die eigene und gehe zum Konsulat zwecks Feststellung seiner Staatsbuergerschaft, ABER wie gesagt NUR notwendig, wenn man bisher NIE und nirgendwo den Deutschen Behoerden in irgendeiner Weise gemeldet worden war]!! Auch die Dänen haben zwar nichts gegen 2 Staatsbürgerschaften, erschweren aber den Beibehalt i mErwachsenleben,wenn man nur im Ausland gelebt hat. Wll sagen: Manchmal muß man sich daum kümmern, damit beide Staatsbürgerschaften anerkannt sind und bleiben! Gruß Ursel, DK, deren Töchter NATÜRLICH und legal von Anfang an 2 Sprachen und 2 Nationalitäten haben!

Mitglied inaktiv - 04.09.2007, 20:27