Mehrsprachig aufwachsen

Forum Mehrsprachig aufwachsen

Doppelte Staatsbürgerschaft

Thema: Doppelte Staatsbürgerschaft

Ich habe einigen Beiträgen entnehmen können, daß Eure Kinder neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch noch eine weitere besitzen. Wie funktioniert denn das? Unser Sohn wurde in Deutschland geboren und hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Sein Vater ist Brite und ich bin Deutsche. Meines Wissens würde das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren, sobald wir für ihn einen britischen Reisepass beantragen, da Deutschland leider keine doppelte Staatsbürgerschaft gestattet. Mir gefällt das überhaupt nicht, da doch ein Kind mit Eltern verschiedener Nationalität nicht gezwungen werden kann, sich für oder gegen die eine oder andere Nationalität zu entscheiden. Wie habe Ihr es also gemacht? Frohe Weihnachten! Susanne

Mitglied inaktiv - 23.12.2005, 15:54



Antwort auf diesen Beitrag

Ganz einfach mein Mann ist Niederlaender und ich bin Deutsche. So mit hat meine Tochter Automatisch beide Staatsbuergerschaften. Sie darf selber entscheiden ob sie den D Pass oder den NL Pass haben moechte. Lg trixi

Mitglied inaktiv - 23.12.2005, 16:06



Antwort auf diesen Beitrag

Sprich wenn sie gross ist lol. als mein Mann sie Eingeschrieben hat bei der Geburt hat man sie gleich Eingetragen mit beiden Nationaliaeten. Wusste nicht das das in D nicht geht*komisch8 Lg trixi

Mitglied inaktiv - 23.12.2005, 16:08



Antwort auf diesen Beitrag

Kurz nachdem mein Kind geboren war (1999) rief ich beim Ausländeramt meiner Stadt (in Bayern) an und bekam die Auskunft, daß es beide Staatsangehörigkeiten behalten darf und sich nie entscheiden muß. Es gilt jeweils der Paß, in dessen Land sich das Kind befindet, auch wenn es mal erwachsen ist.

Mitglied inaktiv - 23.12.2005, 17:32



Antwort auf diesen Beitrag

mein mann ist auch brite und unsere kinder haben die d und die gb staatsbürgers.allerdings ist das ein ganz schönes formulargewusel,durch das man erst mal durch muss.wie die jungs klein waren standen sie bei meinen mann mit im pass.ist aber aus irgend welchen gründen irgendwann abgeswchaft worden.jetzt wo sie älter sind haben sie beide pässe.mit 18j.musste unser ältester sich aber entscheiden welche seine 1 staatsbürgerschaft ist(muss unser 2sohn nun auch).da man als sohn eines ausländers (auch wenn er die britische als 1stbg genommen) hätte ,hätte er hier in deutschland zum bund oder zivi gemusst,weil in d geboren. meine söhne haben übrigens ( die 2 grossen)die d stbgsch. als 1 genommen,weil das sozialsysthem gegenüber dem britischen noch um einiges überlegen ist. vg manuela

Mitglied inaktiv - 23.12.2005, 18:00



Antwort auf diesen Beitrag

wir hatten garkeine schwirigkeiten. Mein Mann ist auch brite und unsere Kinder sind in D geboren. Wir haben einfach in D einen Pass beantragt und als wir in UK warenhaben wir da auch einen Pass beantragt. Es hat nie einer gefragt ob wir einen Pass von dem anderen Land schon haben. Wenn wir in D sind benutzen wir den Deutschen und in UK den britischen. Schoene Weihnachten aus England Bettina

Mitglied inaktiv - 23.12.2005, 19:32



Antwort auf diesen Beitrag

hallo, unsere kids haben einen deutschen kinderausweis und sind bei meinem mann im (italienischen)reisepass eingetragen, haben somit auch beide staatsangehörigkeiten. soweit ich weiß, dürfen sie (wenigstens i d eu)auch später beide pässe behalten. viele grüße antonia

Mitglied inaktiv - 23.12.2005, 21:06



Antwort auf diesen Beitrag

also meine tochter hat beide staatsbürgerschften, deutsch und mexikanisch und kann beide ihr leben lang behalten, darf auch 2 ausweise usw haben. aber zudem ist sie noch bei mir im reisepass eingetragen da wir unterschiedliche nachnamen haben (mexikanische sitten....) nicht dass wir mal probleme kriegen

Mitglied inaktiv - 24.12.2005, 02:09



Antwort auf diesen Beitrag

Also mit der Geburt in Deutschland bekommt das Kind automatisch beide Staatsbürgerschaften. Wir haben einen relativ unkomplizierten und billigen deutschen Kinderausweis beim Rathaus besorgt. Normalerweise behalten hier geborene Kinder mit einem oder zwei nicht-deutschen Elternteilen beide Staatsbürgerschaften bis zum 18 Lebensjahr. Danach müssten sie sich entscheiden. Allerdings gibt es da eine Ausnahme. Wenn das Land, von dem man die zweite Staatsbürgershaft hat die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, dann muss der deutsche Staat dies als gegeben anerkennen und darf nicht die deutsche Staatsbürgerschaft zurückziehen. Wenn also UK die doppelte erlaubt, dürften die Kids später beide behalten, obwohl dies normalerweise in Deutschland nicht möglich wäre! LG Sofia

Mitglied inaktiv - 24.12.2005, 14:28



Antwort auf diesen Beitrag

Hej allesammen! Aufgrund von Heizproblemen über Weihnachten bis jetzt (bibber!) war ich nicht hier - und lese nun diesen beitrag. Es kamen da viele Halbrichtigkeiten. Darf ich mal eben gerade rücken? Also - Kinder , die von 1 deutschen Elternteil abstammen, erhalten - egal wo sie geboren werden - automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Meistens eben auchdie andere -- beantragt einen Paß bzw. laßt da sKind bei Euch im betreffenden Land eintragen. Für Dtld. gilt weiterhin,daß Menschen, die mehr als die deutsche Statsbürgerschaft haben, diese mehreren Staatsbürgerschaften auch behalten dürfen, weils ie durch geburt erworbensind, d.h. Dtld. spricht ihnen in keinem Fall (!!!) irgendeine Staatsbürgerschaft ab (kann es auch nicht) oder stellt vor die Wahl. Dtld. läßt i mgegnteil unter gewissen mständen jetzt ja sogar für andere 2 Staatsbürgerschaften uz --- d.h. das grundprinzip "durch geburt erworben" gilt nicht einmal mehr immer! Aber für diejenigen durch Geburt immer. NUR: Wenn nun das Land - wie in unserem fall DK - keine doppelte Staatsbürgerschaft zuläßt, dann kann Dtld. nichts machen. Dtld. kann dann nur sagen: Von uns aus darfst Du beide behalten, aber wenn DK dies nicht duldet, mußt Du Dich eben entscheiden, aber eben nicht, weil wir in Dtld. das so wollen, uns ist es egal. Kapito? Mail mich ggf. privat an - ich glaube, ich habe die Paragraphen auch für Dtld. Ich würde auf jeden Fall die britische Staatsbürgerchaft auch besorgen - ist doch immer ein Vorteil, und denk bloß mal an das Commonwealth - allein da liegen die Vorteile doch auf der Hand, oder? Wir denken auch an Studium und solche Dinge ... Grüße - Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 27.12.2005, 22:52



Antwort auf diesen Beitrag

Mal eine Frage dazu(nach dem ich das erst mal begreifen musste LOL). Woher weiss ich den welches Land das duldet?? Und wie sieht das dann mit deinen Kindern aus sind die beide Nationalitaeten oder *nur* eine?? Man man ich wusste ja das DK sehr streng ist aber das es sooooo ist LOL. Lg trixi

Mitglied inaktiv - 27.12.2005, 23:13



Antwort auf diesen Beitrag

Hej trixie! Ja, DK ist (Ausländern gegenüber) weitaus weniger tolerant als das nach außen hin aussieht! Meine Kinder haben (noch) beide Staatsbürgerschaften. Aber ich muß wohl doch noch korrigieren - odererweitern: Meine Kinder können beide Staatsbürgerschaften behalten, weil sie a) sie durch Geburt erworben haben und b) auch hier in DK aufwachsen. Bei Kindern, die zwar durch Geburt die dänische Staatsbürgerschaft erhalten, jedoch (überwiegend) im anderen land als DK aufwachse,sieht das (leider) anders aus. ich selber aber kann z.B. nicht die dänische Staatsbürgerschaft annehmen, ohne die deutsche zu verlieren --- bei anderen Nationalitäten (wie z.B. USA oder Frankreich) geht das. In diesem fall wie meinem würde aber Dk sagen, daß es 2 Staatsbürgerschaften nebeneinander nicht duldet. Du kannst Dich in dem entsprechenden Land erkundigen, wie es sich zu doppelter Staatsbürgerschaft verhält - ggf. auch im Internet suchen oder die Botschaft des betreffenden Landes fragen. Wichtig ist,daß Du was schriftlich hast - wir trauen keiner mündlichen Auskunft mehr; auch Staatsdiener sind oft schlecht informiert, haben etwas falsch verstanden oder vermitteln etwas - beabsichtigt oder unbeabsichtigt - verkehrt. Es sind eben auch nur Menschen. Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 28.12.2005, 15:03



Antwort auf diesen Beitrag

Oh weia das ist aber Komliziert LOL. aber nun habe ich das mal verstanden. Man weis ja von DK nur das sie Auslaender nicht einfach so willkommen heissen. Wieder was gelernt Danke LG trixi

Mitglied inaktiv - 28.12.2005, 16:06



Antwort auf diesen Beitrag

Also ein Freund von mir hat eine deutsche Mutter und einen griechischen Vater. Der hat beide Staatsbürgerschaften gehabt, befand sich aber in eine Grauzone! Eigentlich hätte er die griechische Staatsbürgerschaft aufgeben müssen, hat das Bürgeramt von ihm auch schriftlich verlangt. Da man die griechische Staatsbürgerschaft aber nicht ablegen KANN (man kann dies zwar beantragen, wird aber von den griechischen Behörden nicht genehmigt), hat er der deutschen Behörde mitgeteilt, dass er die Ablegung der griechischen beantragt hat. Damit waren die schon zufrieden, auch wenn er letztlich die griechische behalten hat. Erst seit letztem oder vorletztem Jah ist es offiziell am europäischem Gerichtshof zu einem Urteil gekommen, nachdem der deutsche Staat die doppelte Staatsbürgerschaft anerkennen muss, wenn das andere Land, von dem man die andere Staatsbürgerschaft hat, diese genehmigt. LG Sofia

Mitglied inaktiv - 30.12.2005, 09:15



Antwort auf diesen Beitrag

Hej Sofia (fast wie meine kleine Tochter, dein Name!) Das kann so nicht ganz stimmen, denn durch Geburt erworbene Staatsbürgerschaft konnte schon bei der Geburt meiner Großen 1992 behalten werden - von deutscher Seite aus, wenn er andere Staat dies auch akzeptierte. Was sich in den letzten 2 oder 3 Jahren geändert hat, ist, daß man auch als Erwachsener neben der deutschen eine andere Staatsbügerschaft ANNEHMEN kann. Das allerdings ist neu. Aberdurch Geburt - nee, das ist schon ein bißchen älter und daher für unsere Kinder auch einfacher als für uns,die wir vielleicht neben unserer deutschen Staatsbürgerschaft auch die unseres Ehemannes annehmen möchten... Gruß Ursel, DK - und guten Rutsch ins neue Jahr morgen!

Mitglied inaktiv - 30.12.2005, 20:42