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Doppelte Staatsbürgerschaft

Thema: Doppelte Staatsbürgerschaft

Hallo zusammen! Es geht um die doppelte Staatsbürgerschaft meines Sohnes (6 Jahre). Ich bin Deutsche, der Papa ist Marokkaner. Er möchte jetzt, dass unser Sohn auch die marokkanische Staatsbürgerschaft bekommt. Wir alle leben in Deutschland. Welche Auswirkungen hat das? Könnt ihr mir einen guten Link dazu empfehlen? Vielen Dank im Voraus! Bibi

Mitglied inaktiv - 11.11.2005, 10:22



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Ich habe 2 Kinder die deutsch/ Türkisch sind, da ich Deutsche bin und er Türke. Auf dem Rathaus sagen die das sie beide Staatsbürger sind und mit 18 Jahre entscheiden dürfen was sie sein möchten. Ich habe gehört das der deutsche Pass immer besser ist. Ich würde dein Mann überreden das dein Sohn mit 18 jahre selbst enscheiden kann. ich hoffe dir damit geholfen

Mitglied inaktiv - 11.11.2005, 10:30



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Also ich meine das deien Kinder schon beide haben. Also meine Kleine ist Niederlaendisch und Deutsch und die hat beide seid der Geburt und wird sie auch immer haben. da wird sich nie was dran aendern. Ich glaube sogar das sie mit 18 beide Paesse haben darf *gruebel* .finde aber auch das die Kinder mit 18 wenn es so sein soll alleine entscheiden sollten was sie wollen. Lg trixi

Mitglied inaktiv - 11.11.2005, 11:24



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Hallo - ich bin Spanierin, mein Mann Deutscher, wir leben in D und unsere Kinder haben durch Geburt automatisch beide Staatbürgerschaften. Früher mußten die Kinder sich noch für eine entscheiden, heute würden meine Kinder immer beide behalten. Ich habe mal gehört, dass das für EU-Länder gilt, aber ich kann das nicht garantieren. Das wäre so, weil EU-Länder andere EU-Staatsbürgerschaften neber der eigenen akzeptieren, aber halt keine anderen. Das kannst Du sicherlich bei irgendeinem Amt hier im Internet erfragen. Google doch mal: doppelte /zwei Staatsbürgerschaften oder so. Viel Glück, rebeca

Mitglied inaktiv - 11.11.2005, 11:53



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Das verstehe ich jetzt nicht.unser Sohn hat aber nur die deutsche Staatsbürgerschaft.Soweit ich weis.zumindest steht in seiner geburtsurkunde nur Deutsch drin.woran kann ich denn ersehen,welche staatsbürgerschaft er denn nun hat?Steht dann in der geburtsurkunde Deutsch und Türkisch,wenn er beide hätte? LG von Marlen mit Azad

Mitglied inaktiv - 13.11.2005, 00:20



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Also bei uns steht in der Geburtsurkunde drinnen das Louise Buerger der Bundesrepublik Deutschland und Buerger der Niederlande ist. In Deutschland bekommste ein Zettel so ungefaehr und bei uns ist die Geburtsurkunde 5 Seiten lang lol. Aber ich glaube dann hat Becky recht das es wirklich mit EU zusammen haengt. fuer alles andere muss man wohl das beantragen. Lg trixi

Mitglied inaktiv - 13.11.2005, 09:08



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Ich glaube nicht, dass es mit der EU zusammenhaengt. Ich kenne das Staatsangehoerigkeitsrecht in Marokko nicht. Bekommt man die Staatsangehoerigkeit, wenn ein Elternteil (oder nur der Vater) die Staatsangehoerigkeit hat oder muss man in dem Land geboren sein? Das erfaehrst Du bei der Auslandsvertretung von Marokko. Die dt Staatsangehoerigkeit hat Dein KInd, weil Du Deutsche bist. Infos ueber die dt Staatsangehoerigkeit gibt's beim Bundesverwaltungsamt in Koeln. Ich habe vor 12 Jahren eine Ausbildung auf dem Gebiet gemacht und kenne mich etwas aus. Allerdings wurde einiges geaendert.

Mitglied inaktiv - 13.11.2005, 11:46



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aber leider hat mir das nicht wirklich weitergeholfen. *schnief* Mein Sohn hat die deutsche Staatsangehörigkeit, das ist klar. Sein Vater möchte ihn jetzt aber auch beim marokkanischen Konsulat anmelden. Welche Rechte und Pflichten würde das mit sich bringen bzgl. Ausreisen (ohne Mutter), Wehrpflicht usw. Bibi

Mitglied inaktiv - 14.11.2005, 09:08



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Hallo - warum fragst Du nicht mal dort? Wahrscheinlich werden sie Dir nicht unbedingt helfen können was die marokkanischen Richtlinien betrifft, aber vielleicht können sie Dir zumindest sagen, wer Dir das beantworten kann. Bei Mischehen mit Ausländern müssen die ja auch irgendwo ihre Infos herkriegen wenn sie die Leute im Vorfeld einer Hochzeit aufklären müssen, oder? Viel Glück, rebeca

Mitglied inaktiv - 14.11.2005, 09:16



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Liebe Rebeca! Wir sind NICHT verheiratet und schon seit 6 Jahren getrennt. Ich möchte nicht, dass mein Sohn zusätzlich die marokkanische Staatsangehörigkeit bekommt, es sei denn, es dient ihm damit. Natürlich kann ich mich dort informieren, dachte mir aber, dass es hier vielleicht Leute gibt, die sich damit auskennen. Ist wohl fehlgeschlagen. Muss dann wohl doch mal im Generalkonsulat Düsseldorf anrufen. Dennoch vielen Dank! :-) Bibi

Mitglied inaktiv - 14.11.2005, 09:31



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Wenn du alleinige Sorgerecht hast kann es das ohne deine Genehigung so wieso nicht. Aber dein Sohn ist ja auch aelter. Das Gesetz hat sich ja geaendert in den Jahren. Versuch doch einfach bei der Botschaft infos zu bekommen. Die koenne dir klar sagen was sache ist. Lg trixi

Mitglied inaktiv - 14.11.2005, 10:01



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Sorry! Ich wollte keine Verwirrung stiften. Dennoch danke! :-) Bibi

Mitglied inaktiv - 14.11.2005, 10:48



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Es spielt aber keine Rolle, ob das Kind nun schon älter ist und sich evtl. Gesetze geändert haben! Das war jedenfalls bei meinem Mann so: Er wurde als uneheliches Kind niederl. Eltern geboren, wurde aber später von seinem britischen Stiefvater adoptiert. Seine niederl. Mutter hatte inzwischen ebenfalls die britische Staatsangehörigkeit. Nun war man 35 Jahre lang der Meinung, mein Mann wäre NUR noch Brite. Als wir nach NL zogen, hat er, wie jeder andere Ausländer auch, eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt und bekommen. Erst als ich schwanger wurde und wir vorsorglich beim Meldeamt nachfragten, welche Staatsangehörigkeit(en) das Kind haben würde, stellte sich heraus, daß mein Mann immer noch auch Niederländer ist! Der Amtsleiter selbst hat monatelang recherchiert. Einen Tag vor der Geburt unseres Sohnes hat mein Mann seinen niederländischen Paß bekommen! Ausschlaggebend ist das Gesetz, daß zum Zeitpunkt der Geburt gültig war (jedenfalls ist das in NL so!). LG Kerstin

Mitglied inaktiv - 14.11.2005, 11:50



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Hallo, das Kind muss sich mit dem 18. Lebensjahr entscheiden, welche Staatsangehörigkeit es behalten möchte, denn die Deutschen akzeptieren nicht die doppelte Staatsangehörigkeit. Nur in Ausnahmefällen wird diese anerkannt. Legt das Kind mit 18 die ausländ. Staatsangehörigkeit nicht ab, verliert es per Gesetz die deutsche. So auch bei Ehepartnern, die z.B. nach Heirat die ausländ. Staatsangehörigkeit des Ehepartners mit dazunehmen. Nachteile für Dein Kind: Wehrpflicht in Marokko und andere staatsbürgerl. Plichten z.B. Wählen. Vorteile für Dein Kind: in manchen Ländern kann nur geerbt werden, wenn man die Staatsbürgerschaft hat, Grundstückskauf nur dann möglich etc. Liebe Grüsse Andrealine

Mitglied inaktiv - 18.11.2005, 14:22



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Ich habe sowohl die britische als auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Mein Mann hat die deutsche, ungarische und amerikanische. Und zwar ist das wie folgt: Wenn ein Kind DURCH GEBURT ein Anrecht auf mehrere Staatsbürgerschaften hat, so darf es diese auch nach dem 18. Geburtstag noch behalten. Das ist bei mir der Fall: Dadurch, dass mein Vater Deutscher ist, habe ich von Geburt an das Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Und dadurch, dass meine Mutter Engländerin ist, habe ich von Geburt an das Recht auf die Britische. Bei meinem Mann ist das ähnlich; Vater Deutscher, Mutter Ungarin. Zusätzlich ist er in den USA geboren und dort hat man, wenn man da geboren ist, automatisch auch das Recht auf die Amerikanische. Er hat also von Geburt an das Recht auf drei Staatsbürgerschaften und mußte sich daher auch nach dem 18. Geburtstag nicht entscheiden, sondern durfte alle drei behalten. Und das dürfte nichts mit der EU zu tun haben, da ja Ungarn damals noch nicht in der EU war und die USA es ja auch nicht sind. In Deinem Fall müßte Dein Sohn also sein ganzes Leben lang beide Staatsangehörigkeiten behalten dürfen. Vorausgesetzt natürlich er hat dadurch, dass der Papa Marokkaner ist, überhaupt ein Recht auf die marokkanische Staatsbürgerschaft - das hängt von den Gesetzen in Marokko ab (bei der Botschaft zu erfragen). Aber von deutscher Seite aus dürfte das kein Problem sein. Es kann natürlich sein, dass die Marokkaner sagen er muß sich entscheiden. Das weiß ich natürlich nicht. Ich hoffe ich konnte Dir helfen (entschuldige, ist ziemlich lang geworden). Liebe Grüße, Charlotte

Mitglied inaktiv - 20.11.2005, 23:26