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@DK-Ursel

Thema: @DK-Ursel

Du lebst doch auch in DK. Welche Staatsangehørigkeit haben deine Kinder und sind die schon volljæhrig? Weisst du, wie das bei der Kombination dt./dk ist?

Mitglied inaktiv - 14.09.2006, 10:25



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Hej ! Meine Kinder sind beide in Aarhus geboren und noch nicht volljährig. Sie haben (natürlich!) beide Staatsbürgerschaften. Und die behalten sie auch, weil weder DK noch Dtld. bei solcherart erworbenen Staatsbürgerschaften keine Probleme machen (Ausnahme: z.B. dän. Kind lebt aber sei nleben lang in DK und will dennoch die dän. Staatsbürgerschaft beibehalten). Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 14.09.2006, 16:23



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Mannomann - gestrn fehlte ein NICHT, heute ist eins Keine zuviel. Also, weder die Deutschen noch die Dänen machen bei Staatsbürgerschaften Probleme, die durch Geburt erworben sind. So. Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 14.09.2006, 16:25



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ich danke dir. Muss man das bei irgendwelchen Behørden anmelden? Mein Sohn ist in Dtl geboren und ich glaube nicht, dass die deutschen Behørden wissen, dass er einen dænischen, aber keinen deutschen Pass hat. Den deutschen haben wir noch nicht beantrag, weil der Kleine i.d.R. mit dem dænischen Pass reist.

Mitglied inaktiv - 15.09.2006, 10:27



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Na, hoffentlich liest Du das noch! Wir waren ein paar Tage in Dtzld. und daher die Verspätung. Ja, Du solltest Dein Kind an irgendeiner Stelle i nDtld. registrieren lassen. Schau mal hier: für uns Auslandsdeutsche gibt's mit dem neuen RuStAG [01/01/2000] eine nette kleine Hürde in der Zukunft: alle Kinder, die nach dem 01.01.2000 geboren sind zu mindestens einem deutschen Elternteil, ja die sind per se Deutsche (aber bitte trotzdem beim Standesamt I zu Berlin "anmelden"); bloß deren Kinder (so diese weiter im Ausland leben natuerlich) dann, DIE sind's eben NUR noch, wenn die Eltern innerhalb einer bestimmten Frist 6 oder 12 Monate nach Geburt) das Kind dem Deutschen Konsulat anzeigen... danach ist die "Option" Deutscher zu sein verloren." Registriert ist Dein Kind sozusagen mit diesem Eintrag in Berlin oder mit der Beantrágung eines dt. Passes (das enstpricht der meldung bei einem dt. Konsulat) oder - = 3. Möglichkeit - Kind hat eine dt. geburtsturkunde. Eine dieser 3 Möglichkeiten genügt. Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 21.09.2006, 14:50