Mitglied inaktiv
Hallo, wir sind seit zwei Jahren nun in F und bekommen nun das zweite Kind. Jetzt hat mir eine Freundin gesagt, dass wir auch in F Elterngeld beantragen könnten, da mein Mann entsendet ist und ich z. Zeit nicht berufstätig bin. Yasemin
Wir haben den Antrag gerade durchgearbeitet und da stehn extra Punkte aufgeführt für Soldaten und ähnliches. Ich würde es auf jeden Fall versuchen, mehr als eine Absage kann ja nicht kommen. lg Andrea
Ich habe das so verstanden, dass Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn ihr in Deutschland Steuern bezahlt. Dazu muß man nicht in Deutschland gemeldet sein. Hier ist das Bundeskindergeldgesetz: http://www.familienkasse.eu/bundeskindergeldgesetz.html § 1 Anspruchsberechtigte (1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist und auch nicht nach § 1 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird und 1. in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit nach § 24 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch steht oder versicherungsfrei nach § 28 Nr. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ist oder 2. als Entwicklungshelfer Unterhaltsleistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes erhält oder als Missionar der Missionswerke und -gesellschaften, die Mitglieder oder Vereinbarungspartner des Evangelischen Missionswerkes Hamburg, der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen e. V., des Deutschen katholischen Missionsrates oder der Arbeitsgemeinschaft pfingstlich-charismatischer Missionen sind, tätig ist oder 3. eine nach § 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes bei einer Einrichtung außerhalb Deutschlands zugewiesene Tätigkeit ausübt oder 4. als Ehegatte eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges eines NATO-Mitgliedstaates die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Mitgliedstaates besitzt und in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Einfach nachlesen, was Sache ist.
Hallo, wir leben seit zwei Jahren in England, mein Mann ist auch entsendet und wir haben letzten Monat Elterngeld genehmigt bekommen (war sehr viel unkomplizierter als Kindergeld). Meist zahlt man ja in Deutschland als Entsendeter keine Steuern, sondern hypothetische, aber das ist unerheblich. Man muss auch nicht in Deutschland gemeldet sein (auch nicht als Zweitwohnsitz), wichtig ist, dass man dort sozialversicherungspflichtig ist -- also Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung oder so dort weiterbezahlt. Viel Erfolg, Kirstin
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