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Australisches Familienrecht und die Folgen...

Thema: Australisches Familienrecht und die Folgen...

Hallo, ich hatte weiter unten schon einmal über meine Freundin in Australien geschrieben. Mittlerweile habe ich ein wenig recherchiert, um sie besser unterstützen zu können. Es ist wohl wirklich so, dass sie sich der Kindesentführung schuldig macht, wenn sie Sohn und Tochter auf ihren Pass einträgt und mit ihnen nach Deutschland fliegt. Der Vater hat sich nämlich geweigert, den Kindern deutsche Pässe ausstellen zu lassen. Sie hat nur die Chance, den Aufenthaltsort ihrer (Rest)familie bestimmen zu können, wenn sie das alleinige Sorgerecht erhält. Nimmt sie nach einer Scheidung ihre Kinder einfach mit, kann der Ehemann bei einem deutschen Familiengericht deren Herausgabe und sofortige Rückführung nach Australien verlangen. Ihr wird dann das Sorgerecht entzogen. Es gab 2005 einen recht spektakulären Fall in Perth, das Ehepaar Wood und seine Kinder. Dort war es wirklich so, dass die Kinder nach Australien zurückmussten und dort in Pflegefamilien untergebracht wurden. Mittlerweile durften sie aber (nach 2 1/2 Jahren Fremdunterbringung) wieder zu ihrer Mutter zurückkehren. LG

Mitglied inaktiv - 08.09.2008, 10:25



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Wieso kann er sich weigern, den Kindern einen deutschen Paß austellen zu lassen? Sie sind doch Deutsche? Ansonsten, so Freundin mit Kindern nach D zurück möchte, muß sie dieses bereits in dei Scheidungspetition mit einbringen. Ansonsten muß sie es sich in A gemütlich machen. Die Eltern können dan gemeinsames Sorgerecht aber nur sie das AUfenthaltsbestimmugnsrecht ausüben. Dafür gibt es das Australian Mediation Agreement. Die Frage, die sich stellt, ist jedoch ... warum möchte Sie, daß ihr Kind ohne geregelten Kontakt zu ihrem Vater aufwächst? Kristin

Mitglied inaktiv - 08.09.2008, 11:20



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Oh, ihre Begründung ist aber mies, wie kein Job? Wie kein Einkommen, wie keine Wohnung??? Sie lebt seit 10 Jahren ins Australien ohne zu Arbeiten? Also, nee, ganz ehrlich. Nur weil die Eltern auf keinem grünen Zweig sind, die Kinder zu nehmen, finde ich Scheiße. Der Mann wird die schließlich auch lieben. Soll sie sich einen Job an einer internationalen schule suchen, oder putzen gehen.

Mitglied inaktiv - 08.09.2008, 11:24



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Hallo, die Begründung, warum sie den Kontakt nicht mehr will, hatte ich nicht ganz geschrieben, weil er recht speziell ist. Nur so viel, es geht um eine psychische Erkrankung des Kindsvaters. Sie versucht bereits seit Jahren, auf dem australischen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, aber das war nie von Dauer. Da, wo sie lebt ist tiefste Provinz und plattes Land. Wer lernt dort schon Deutsch? Mittlerweile versucht sie eine Ausbildung zu machen und hat deswegen noch kein eigenes Einkommen. Also es ist nicht so, dass sie sich nicht bemühen würde. Ein zweiter Grund sind schwere Erkrankungen, von denen mittlerweile wirklich alle Mitglieder ihrer Ursprungsfamilie betroffen sind. Ich kann es gut verstehen, dass sie bei ihnen sein möchte. LG

Mitglied inaktiv - 08.09.2008, 12:17



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Eine Scheidung ist nie schoen fuer die Kinder und dies ist nur ein Beispiel. Und keines das durch das speziel australische Recht kompliziert wird. Aehnliche Gesetzgebung findest du vielerorts - einschliesslich Deutschland. Wenn hier ein tuerkischer Mann seine Kinder ohne Einwilligung der Mutter einfach zu seiner Familie nach Istanbul bringen wuerde, so waere das genauso Kindesentfuehrung wie in dem Fall deiner Freundin. Ich druecke deiner Freundin die Daumen, dass sie es schafft mit ihren (Noch)Ehemann auf "speaking terms" zu bleiben. Wenigstens der Kinder zuliebe. Gruss aus Calgary, Canada Beatrix

Mitglied inaktiv - 08.09.2008, 16:00



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Die Situation ist traurig fuer deine Freundin, aber durchaus nicht auf Australien beschraenkt. Fuer die Ausstellung eines Reisepasses muessen beide Eltern das Antragsformular unterschreiben - das ist in vielen Staaten der Fall. Wenn ein Elternteil nicht unterschreiben will, dann muss der andere vor Gericht. Wenn ein Elternteil mit den Kindern das Land verlassen will ohne dass der andere Elternteil zustimmt, dann ist das i.d.R. Kindesentfuehrung. Wenn die Frau mit den Kindern nach Deutschland will, dann muss sie entweder vorher das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten oder sich guetlich mit dem Vater der Kinder einigen. Ist ja eigentlich auch richtig so, denn im umgekehrten Fall findet es ja auch keiner gut, wenn ein (bspw.) iranischer Vater mit den gemeinsamen Kindern aus Deutschland abhaut ohne dass die deutsche Mutter ihre Zustimmung gibt. Alles Gute an die Freundin!

Mitglied inaktiv - 08.09.2008, 19:24



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Hej allesammen! ich schließe mich Beatrix und Annie an. ich finde aber auch die harschen Worte von kristin nicht ganz angebracht. Eine Scheidung ist hart für alle Beteiligten. (Wir erleben das gerade imn der Familie von Louises Freundin hautnah mit, obwohl nicht geklagt und getratscht wird, so erleben wir hier den Druck, den die Beteiligten erleben.) Und wir alle wissen nicht, was in dieser Ehe vorausgegangen ist. Wir wissen auch nicht, wieso es zur Scheidung kam und wie sich die einzelnen Parteien nun verhalten. Und da kann ich persönlich mir gut vorstellen,daß man a) einen ganz neuen Anfang schaffen möchte und b) vielleicht auchdie Nähe der 8deutschen) Familie, die alte heimat etc. sucht. Es kommt ja auch darauf, wie verwurzelt sich die Deutsche in Australien bereits fühlt. Das ist alles eine sehr emotionale Sache - nicht nur von Vaters Seite, und deshalb finde ich es nicht gerecht, so hart übersie zuurteilen. Übrigens: Daß zu einem dt. Kinderausweis beide Eltern die Genehmigung geben müssen, zeigt ja bereits, wie der dt.Gesetzesgeber ebenso versucht, dt. Kinder vor einer unfreiwilligen Ausreise/Entführung zu schützen. Das ist also kein typisch australisches Problem. Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 08.09.2008, 20:15



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Hallo, danke für Eure Beiträge. Ich habe ihr geschrieben, dass sie erst mal die Entscheidung des australischen Gerichts abwarten muss, bevor sie nach Deutschland zurück kann und nicht etwa vorher auf eigene Faust mit den Kindern ausreist. Sie meint, dass in etwa 4 Jahren die Kinder selbst entscheiden dürfen, wo sie leben wollen. Ja, natürlich liebt der Vater seine Kinder. Ich selbst habe ihn auch nie anders erlebt. Allerdings ist er so jemand, der versucht, sämtlichen Streit unter den Teppich zu kehren und zu ignorieren. Das ist es ja, was meine Freundin so nervt, das hat sie ihm auch gesagt aber er kann halt nicht anders. Ich hoffe nur, dass das Ganze etwas schneller geht mit der Entscheidung der Gerichte. Der Junge ist in 4 Jahren 14 und das Mädchen 12. Jemandem dann noch das deutsche Schulsystem zumuten zu wollen, der nur gebrochen deutsch spricht, ist schon sehr gewagt. LG

Mitglied inaktiv - 09.09.2008, 09:53



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Gerade weil ich solche Probleme vermeiden wollte, habe ich darauf bestanden, das alleinige Sorgerecht für meine beiden Kinder zu haben. Ich bin mit dem Vater nicht verheiratet, aber hier wird man nach der Geburt sowieso gefragt, wie man das Sorgerecht haben will. Ich hoffe nur, dass sich deine Freundin mit ihrem Mann einigt. Jennifer aus Schweden

Mitglied inaktiv - 09.09.2008, 14:47



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Hallo aus Kanada! Es ist gar nicht mehr moeglich, die Kinder in den eigenen Pass eintragen zu lassen, wurde mir vor kurzem auf dem Deutschen Konsulat erklaert. Sie bekommen Kinderreisepaesse ausgestellt und dazu ist die schriftliche Einwilligung beider Eltern noetig. In ganz vielen Laendern muss man ausserdem bei der Aus- und/oder Einreise noch eine notariell beglaubigte Erlaubnis des nicht mitreisenden Elternteils vorlegen! Daher habe ich mir auf meinem Sorgerechtsbeschluss explizit eintragen lassen, dass ich mit Kind reisen und umziehen kann und auch alleine Paesse beantragen darf. Es gab hier in Kanda vor in paar Jahren ebenfalls einen sehr spektakulaeren Fall, wo eine Mutter ihre Kinder gegen den Willen des Vaters nach Frankreich mitgenommen hat. Der Vater hat in Abwesenheit der Mutter das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht erstritten. Die Franzoesischen Behoerden wollten die Kinder dann aber nicht dem Vater uebergeben, bzw. kannten deren Aufenthaltsort nicht (je nach Sichtweise). Als die Mutter dann zur Verteidigung ihrer Doktorarbeit nach Kanada zurueck kam, wurde der gegen sie vorliegende Haftbefehl wegen Kindesentfuehrung vollstreckt. Sie sitzt jetzt im Gefaengis und die Kinder sind wieder beim Vater in Kanada. Alles Gute!

Mitglied inaktiv - 09.09.2008, 18:41