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Auch mal staatsbürgerschaftsfrage hab

Thema: Auch mal staatsbürgerschaftsfrage hab

Hallo an alle!! Also bei uns ist es so,dass ich deutsche bin und mein Freund Spanier.Unser Kind ist in Spanien geboren und er hat deutschen und auch spanischen pass.Er hat also 2 Staatsbürgerschaften.Ist es richtig,dass er sich mit 18 nicht entscheiden muss?? Und wie sieht es eigentlich mit der Bundeswehr aus??Wir leben ja in Spanien,aber kann die Bundeswehr Ihn trotzdem einziehen,weil er ja auch halb deutsch ist?? Und wie sieht es aus wenner mal Kinder hat??Angenommen er hat eine spanische Frau.Hätte das Kind dann nur die spanische staatsbürgerschaft oder auch die Deutsche,weil der Vater ja beides hat??Das wúrde mich ja mal interessieren.Vielleicht weiss das ja einer von Euch habt schonmal vielen 1000 Dank LG Cari aus Andalusien

Mitglied inaktiv - 05.05.2008, 12:44



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Hallo! Ich bin Spanierin, mein Mann Deutscher, unsere Kinder haben auch beide Staatsbürgerschaften. Es ist richtig, sie können beide Nationalitäten für immer behalten, sie müssen sich nicht mehr, wie früher, mit 18 für eine entscheiden. Die Bundeswehr kann Euren Sohn nicht einziehen, so lange er seinen Wohnsitz in Spanien hat. Sollte er aber seinen Wohnsitz mit 17/18 in D haben, kann er schon eingezogen werden. Die Kinder Deines Sohnes werden immer die deutsche Nationalität bekommen können, egal welche Nationalität seine zukünftige Frau hat. Denn Kinder von Deutschen Staatsbürgern haben das Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Soooo...ich hoffe Deine Fragen richtig beantwortet zu haben! LG cristina

Mitglied inaktiv - 05.05.2008, 13:28



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Hej! Wenn die Spanier 2 Staatsbürgerschaften erlauben, hat Dein Sohn beide, ohne sich entscheiden zu müssen. Von dt. Seite steht dem nichts im Wege. Seht zu, daß er dem Standesamt I in Berlin gemeldet istz - inder regel durch die Beantrgung eines dt. passes oder einer dt. geburtsurkunde. Wie es in sovielen jahren, wenn dein Sohn Kinder hat, kan nDir heute wohl noch niemand sagen. Wie das dt. Recht zeigt, tut sich da gerade ziemlich viel, sicher im Zuge der Globaliserung. Als ädchenmutter habe ich mich nur sehr wenig über Militär informiert, aber bei uns im DK-Forum wurde das bereits diskutiert - zumindest die rechtl. Seite für Dtld. könntest Du dort ja erfahren: www.dk-Forum.de Ins Forum gehen und oben in die Suchfunktion die entsprechenden Suchbegriffe eingeben und lesen! Aber auch da kann sich ja immer wieder viel ändern! Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 05.05.2008, 14:29



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Ich stimme meinen Vorrednerinnen zu. Sowohl Spanien als auch Deutschland tolerieren die doppelte Stabü per Geburt. Wenn dein Kind in Spanien geboren ist, solltest du bis zum 1. Geburtstag des Kindes eine "Geburtsanzeige" (nicht zu verwechseln mit einer Geburtsurkunde) beim Standesamt 1 in Berlin angeben. Das macht das Konsulat für dich. Grund ist, dass das Kind damit auch seine dt. Stabü an eigene Kinder weitergeben kann, falls es selber im Ausland Kinder gebärt. Dein Kind kann dann nicht zum WEhrdienst heran gezogen werden, wenn er im Ausland wohnt. Zieht er nach D, wird er voll wehrdienstpflichtig. Denn in D wird er ausschliesslich als Deutscher behandelt und es spielt keine Rolle dass er auch Spanier ist. Dein Kind wird die dt. und die spanische Stabü an eigene Kinder weitergeben können. Wenn seine Frau z.B. Amerikanerin ist, dann wird dein Enkelkind Anspruch auf 3 vererbliche Stabüs haben. (Ich habe übrigens auch 2 an meine Tochter weiter gegeben)

Mitglied inaktiv - 05.05.2008, 17:04



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Hola Cari! Ich habe mich aus einem ähnlichen Anlass recht umfangreich erkundigt, in meinem Fall ist es so, dass mein Sohn in Deutschland geboren ist, und ich Spanier und meine Frau Italienerin ist. Das Staatsangehörigkeitsrecht ist sehr kompliziert, aber ich werde versuchen, deine Fragen mit Belegen zu beantworten: 1. Deutscher wird man durch die Elterliche Abstammung (mind. 1 Elternteil ist deutsch) oder durch Geburtsrecht (geboren auf deutschem Staatsgebiet, und mind. 1 Elternteil hat mind. 8 Jahre den Aufenthalt in D und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis - was die meisten EU-Bürger haben), siehe §4 StAG. 2. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht erlaubt neben der deutschen keine weiteren Staatsbürgerschaften. Bei Minderjährigkeit werden anderweitige Nationalitäten "geduldet", aber bei Erreichen der Volljährigkeit muss der Betreffende entscheiden, ob er sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entscheidet, oder die andere(n). Entscheidet er sich für die Deutsche, muss er automatisch die ausländischen Ablegen (auch wenn die theoretisch eine Mehrstaatlichkeit erlauben). Entscheidet er sich für die andere Nationalität, kann er kein Deutscher sein. Steht alles in §29 StAG 3. Stichwort Militärdienst: Da der Militärdienst zum Zeitpunkt der Volljährigkeit relevant wird, greift hier das Recht der Staatsangehörigkeit, für die sich dein Sohn am 18. Geburtstag entschieden hat. Hat er die spanische gewählt, ist er kein Deutscher mehr und somit vom Militärdienst befreit (Spanien hat mittlerweile ein Berufssoldatentum und den Militärdienst abgeschafft). Sollte er die Deutsche Nationalität wählen, müsste er theoretisch bei der Bundeswehr antreten. Als im Ausland lebender Deutscher würde er aber dann vermutlich ausgemustert werden, da kenne ich mich aber nicht genau aus. 4. Was ist wenn dein Sohn später heiratet? Nix, denn bei der Hochzeit ist er volljährig und hat sich bereits für eine Nationalität entschieden und die andere abgelegt. Heiratet er als Spanier eine Spanierin und das Kind wird in Spanien geboren... tja dann ist das Kind spanisch. Bekommt er als Deutscher ein Kind mit einer Spanierin (oder als Spanier mit einer Deutschen) greift wieder dieselbe Regelung wie bei dir und deinem Mann. Übrigens: Ich bin mir ziemlich sicher, dass es so ist wie ich es schreibe, allerdings bin ich nichtsdestotrotz Laie und somit übernehme ich keine Haftung für meine rechtlichen Einschätzungen ;-) Im Zweifelsfall schau dir bitte das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz an (aktualisierte Fassung von 2000). Saludos!

Mitglied inaktiv - 05.05.2008, 18:18



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Die Recherche ist recht gut, nur der Punkt zur doppelten Stabü ist falsch. Entspricht aber der vielfach gehörten Aussage auch von Mitarbeitern der betreffenden Behörden. Sowohl Spanien als auch Deutschland *tolerieren* die doppelte Stabü. Die Kinder können beide haben und auch lebenslänglich behalten.

Mitglied inaktiv - 05.05.2008, 18:45



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Vielen Dank fúr Eure Antworten.So mal gucken ob ich es verstanden habe. Mein Sohn kann beide Staatsangehörigkeiten behalten.Tut er das,und lebt er zur Zeit der Volljährigkeit in deutschland kann er eingezogen werden,lebt er zu dieser Zeit in Spanien kann er es nicht.Richtig??Hat er später mal ein Kind mit einer Spanierin wird dieses Kind,deutsch wie auch spanisch sein.Hat er z:b ein Kind mit einer Italienerin wird das Kind ital.Deutsch und spanisch.Hab ich das nu verstanden?? Ist ja echt kompliziert alles

Mitglied inaktiv - 05.05.2008, 18:59



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Das hast du richtig verstanden. Die Variante mit dem Enkelkind dt/ital/span ist zutreffend, weil alle drei Staaten die MehrfachStabü per Geburt tolerieren.

Mitglied inaktiv - 05.05.2008, 19:03



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Hej Yalnin ! Annie hat e sja fast schon alles geschrieben. Nochmal deutlich: Seit vielen jahren toleriert Dtld. inzwischen die doppelte Staatsbürgerschaft durch Geburt, sofern der 2. Staat dies auch tut. Logischerweise kann Dtld. im anderen Fall ja nicht viel machen. Es ist umso falscher, so strikt zu behaupten, daß Dtld. keine doppelte Staatsbürgerschaft toleriert, als es inzwischen seit etwa 10 Jahren (8 oder so?) eine Regelung gibt, wonach Deutsche, die im Ausland wohnen und die Staatsbürgerschaft dieses Auslands erwerben wollen, nicht mehr - wie früher - ihre dt. Staatsbürgerschaft abgeben müssen, sondern beide behalten dürfen (sofern der andere Staat dies zuläßt). Für EU-Länder entfallen seit neuestem sogar viele der Bedingungen, die vorher absolviert werden mußten. Wichtig ist aber, die neue Staatsbürgerschaft NICHT anzunehmen, bevor nicht alle Maßnahmen zur Beibehaltung der dt. Staatsbürgerschaft ergriffen und erfüllt worden sind! Also bitte keine falschen Meldungen verbreiten! Dtld erlaubt inzwischen weitaus mehr doppelte Staatsbürgerschaften als nur die durch Geburt erworbenen, dies aber auch schon seit ca. 20 Jahren! Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 05.05.2008, 19:19



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Es gibt einen Unterschied, ob man die beiden Staatsbürgerschaften per Abstammung oder per Geburt erhalten hat. Beim Abstammungsrecht (einer der Elternteile ist Deutscher) muß man sich nicht mit 18 entscheiden. Beim Geburtsrecht (ich hoffe das heißt so) bekommt man die Deutsche Staatsbürgerschaft weil man auf deutschem Boden geboren wurde und ein Elternteil mindestens 8 Jahre in Deutschland legal lebt. Diese Kinder müssen sich mit 18 Jahren für eine entscheiden. Meine Tochter hat die deutsche und die mexikanische (weil Papa Mexikaner). Wir haben das vor einem Jahr, da war sie 6 Monate, beim mexikanischem Konsulat beantragt. Die deutschen Behörden hat das überhaupt nicht interessiert. Für die ist sie "nur" Deutsche. VG alemana_mex

Mitglied inaktiv - 06.05.2008, 11:54



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Hallo Ursel, Grundsätzlich habe ich nichts Falsches geschrieben, sondern war vom Fall meines Sohnes ausgegangen, da bei ihm (weil er ein §4(3)-Kind ist) die Optionsregel bei Erreichen der Volljährigkeit vorgesehen ist (sollte er dann die deutsche Nationalität wählen, MUSS er die beiden anderen ablegen - allerdings gibt es auch hier ausnahmen, aber lassen wir das mal so stehen). Der Fall von Kevinsmum ist tatsächlich ein Fall von Abstammung und somit entfällt die Optionsregel, hier behält Kevin die deutsche Nationalität zusammen mit der spanischen auch nach Erreichen der Volljährigkeit (es gibt auch hier Bedingungen, aber die muss Kevinsmum selbst prüfen, z.B. die Frage, wie sie selbst zur deutschen Nationalität gekommen ist). Alemana_mex hat das in ihrem Posting auch sehr gut erklärt. Übrigens kann ich hier noch zwei Links anbieten, die informativ sind und einige Fragen zum Thema recht gut abdecken: Häufig gestellte Fragen zum Staatsangehörigkeitsrecht des Auswärtigen Amts http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Staatsangehoerigkeit/Uebersicht.html Deutsches Staatsangehörigkeitsgetz http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html Grüsse!

Mitglied inaktiv - 06.05.2008, 12:36



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Hej allesammen! Nun ist es hoffentlich eindeutig. Die Regelung, daß man auch bei Nicht-Deutschen Eltern die dt. Staatsbürgerschaft bekommen kann, ist ja wohl deutlich eine der jüngsten. Und wenn Kevins-Mum für ihren Sohn fragt, ist es für sie natürlich unerheblich, wie das in völlig anderen Fällen als ihrem gehandhabt wird - daher kommen die Mißverständnisse und für ihren Fall dann durchaus auch Falschaussagen! Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 06.05.2008, 12:46



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Hej nochmal! Immer noch gilt der Link zu einer Listezum Thema Mehrstaatigkeit als solche: http://groups.yahoo.com/group/zweipaesse/ Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 06.05.2008, 12:48



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Hallo, stimme dem obengesagten in Bezug auf doppelte Staatsbuergerschaft zu (dein Sohn kann auf jeden Fall beide behalten). Ich wollte nur, was das Militaer betrifft, noch erweiternd hinzufuegen, dass meine beiden Brueder damals vor ihrem 18. Geburtstsag nach Deutschland zurueckkehrten (der Aeltere war 16, der "Kleine" 11) und beide aus dem System gefallen sind - sie wurden nicht einberufen (bis sich der "Kleine" beschwert hat, jetzt muss er!) Aber der Aeltere ist mittlerweile 28 und wurde wie gesagt nie angeschrieben. Weil es halt beiden so passiert ist, nehme ich mal an, dass grundsaetzlich beim Zuzug (bzw. Rueckkehr) eines Jungen mit deutscher Staatsbuergerschaft nach Deutschland die Behoerden nicht ohne gesonderte Anzeige darauf kommen, sie einzuberufen. Aber wer weiss, bis dein Sohn gross ist gibt's vielleicht eh keinen Pflichtdienst mehr? LG Katia

Mitglied inaktiv - 06.05.2008, 18:25