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an die Spanier oder spanisch sprechenden

Thema: an die Spanier oder spanisch sprechenden

Schreibt man im Spanischen Baronessa, wie das italienische oder mit nur einem "s". Und was heisst es eigentlich Gräfin oder Herzogin? Und noch eine Frage stimmt es , dass in Spanien bei einer Eheschließung auch der Name der Frau mit zum Familiennamen gehört? Ich danke euch schon mal im Voraus liebe Grüße Johanna

Mitglied inaktiv - 06.02.2007, 13:52



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Liebe Johanna doppel-s gibt es im spanischen gar nicht. es heißt also "baronesa". es heißt eben "Baronin", aber was genau das ist...kenn mich da nicht so aus. :-) Ja, das mit dem Namen stimmt, jedenfalls im spanischsprachigen südamerika. bei spanien kann ich es nicht garantieren, aber es müsste theoretisch auch so sein. Man hat also quasi 2 Namen in einem, aber man muss nicht beide benutzen. im deutschen recht gelten die beiden namen übrigens wie einer, also wie ein name, der aus zwei worten besteht. saludos paula

Mitglied inaktiv - 06.02.2007, 15:37



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liebe Grüße johanna

Mitglied inaktiv - 06.02.2007, 16:11



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Gräfin = condesa Herzogin = duquesa Namensgebung in Spanien: Bei der Geburt erhält ein Kind jeweils einen Nachnamen vom Vater und einen von der Mutter. Die Reihenfolge kann man seit einigen Jahren selbst festlegen, früher stand prinzipiell der Name des Vaters vorne und der Name der Mutter an zweiter Stelle. Beispiel: Mutter: Teresa Rodriguez Lopez Vater: Jose García Bernal Kind: Joselito García Rodriguez Der Name der Frau bleib ein Leben lang unverändert, sie nimmt nichts von ihrem Mann an. In Lateinamerika wird der Nachname des Ehemanns mit einem "de" angehängt, also Teresa Rodriguez de García

Mitglied inaktiv - 07.02.2007, 12:22



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Hi, also mit dem Namen kann ich dir nicht viel helfen. Mein Mann ist Spanier und ich Deutsch. Wir haben nach dem span. Namensrecht geheiratet. Das heißt: ich habe meinen Nachnamen behalten und mein Mann auch. Unsere Tochter bekam dann nach dem span. Recht 2 Nachnamen. 1. Nach-Name vom Vater, 2. Name von der Mutter. Hätten wir nach dem deutschen Recht geheiratet, hätten wir keinen span. Pass für unsere Kleine bekommen, da die Kinder nach dem span. Recht immer den Nachnamen beider Elternteile bekommen. Um komische Probleme aus dem Weg zu gehen (und auch mein Mann einen span. Pass für unsere Tochter wollte) haben wir nach span. Namensrecht geheiratet. Man hat halt ein bisschen Papierkram mit dem spanischen Konsulat und man hat dann ein deut. und ein span. Familienstammbuch. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich hoffe ich konnte dir damit etwas weiterhelfen. LG Marion

Mitglied inaktiv - 07.02.2007, 23:06