Mehrsprachig aufwachsen

Forum Mehrsprachig aufwachsen

an alle

Thema: an alle

erstmal danke an alle die mir geholfen haben. also ich habe heute viel geweint, weil meine kleine doch für mich alles ist. ich habe auch mit meinem mann drüber gesprochen. er hat mir mehrfach versichert die kleine nie mitzunehmen,a uch bei einer trennung wolle er sie bei mir lassen. (sagt er jetzt)mh... er meint auch ich könne das nicht alleine entscheiden er sei italiener und ich deutsche, das kind habe recht auf beide staatsbürgerschaften. er meint wenn ich es nicht mache, würde er daraus seine konsequenzen ziehen, dann würde er mir auch nie mehr eine unterschrift geben und könne mir nicht mehr vertrauen weil wir uns das vorher so ausgemacht haben, dasß wir beide staatsbürgerscahften geben. für meinen mann ist das auch sehr wichtig, daß er beide bekommt. er meinte dann auch, er würde die kleine nie mitnehmen ohne mich, aber wenn er es vorhätte, dann könnte er es genauso wenn das kind nur eine staatsbürgerschaft hat. das stimmt. was meint ihr. also ich denke ich mache das und dann werden wir wieder an unserer ehe basteln, das das wieder funktioniert, will jetzt nicht noch zusätzlich sand in die wunden streuen. wir haben es uns ja ausgeamcht vorher, ich kann den zweiten paß von ihm ja auch wegsperren und den deutschen auch. was meint ihr? aber ich werde nichts unterschreiben was nicht in meiner sprache ist. unda nsonsten nehme ich es mit ujnd lasse es mir übersetzen.ich melde mich die tage wieder und erzähle wies weiterläuft. danke für alles an alle

Mitglied inaktiv - 07.08.2003, 21:35



Antwort auf diesen Beitrag

Also,wenn es nur um die Unterschrift geht,dann brauchst Du Dir gar nicht so viele Sorgen zu machen.Es laesst Dich niemand etwas unterschreiben,was Du nicht verstehst. Mein Mann und ich,wir sind beide Deutsche,haben eine zeitlang in Italien gelebt,und dort auch geheiratet. Die groesst Sorge dort auf dem Buergermeisteramt war eigendlich nur,das das Ehedokument uebersetzt werden sollte.Das war uns aber zu aufwendig und dauerte zu lange.So haben sie dann akzeptiert,das ein Freund von uns,auch Trauzeuge,der Italiener ist und sehr gut Deutsch spricht dann eben Satz fuer Satz uebersetzt. Du kannst also auf eine geschriebene Uebersetzung bestehen,das ist nichts ungewoehnliches,im Gegenteil.Wahrscheinlich haben sie dort sogar schon vorbereitete Uebersetzungen. Mit dem Zoll ist das so eine Sachen.Die kontrollieren wirklich nicht gut. Meine Tochter ist ja Amerikanerin,und bei der Einreise im Juni nach Deutschland ohne meinen Mann,hatte ich die Geburtsurkunde im Reisegepaeck,nicht im Handgepaeck.Das hat ihm auch genuegt,mein Kind haette also von sonstwem sein koennen.... Und,Italien sind nicht die arabischen Laender,da verschwindet kein Kind,zumal man davon ausgehen kann,das es Deinen Mann sowieso nicht weiter zieht,als bis zu seiner Mutter. Trotzdem informier Dich was im Fall einer Trennung/Scheidung waere!!!Wissen ist immer gut,auch wenn man es dann doch nicht brauchen sollte. LG Ruth

Mitglied inaktiv - 07.08.2003, 22:09



Antwort auf diesen Beitrag

Das Gespraech mit deinem Mann hoert sich doch schon sehr hoffnungsvoll an. Ich kann deinen Mann sehr gut verstehen, dass er unbedingt moechte, dass euer Kind auch die italienische Staatsangehoerigkeit hat. Stell dir doch umgekehrt vor, ihr wuerdet in Italien leben und er wuerd dir sagen, er will keine Papiere auf dem deutschen Konsulat fuer den Kinderausweis unterschreiben. Also geh mit ihm zum Konsulat, fuell die Papiere aus und unterschreib. Ich denk sicher, dass sie dort deutsche Uebersetzungen haben. Die Papiere hier im deutschen Konsulat dafuer waren alle auf englisch, da war nichts deutsches dabei, also ueberhaupt kein Verstaendigungsproblem fuer meinen Mann. Gruss Beatrix

Mitglied inaktiv - 08.08.2003, 23:49



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, also wenn es Dir nur darum geht das Du angst hast, das dein mann dir evt. im streitfall das kind wegnehmen kann. soviel ich weiss hat das nix mit der staatsbuergeschaft zu tun. wenn es in so einem fall vor gericht geht, spielen viele andere sachen eine rolle, nicht so wirklich die staatsbuergeschaft. mehr wo das kind die meiste zeit seines lebens verbracht hat (ausschalggebend sind glaube ich die letzten 6 monate). so hat man es uns hier in den usa erklaert. (wir hatten da auch heisse diskusionen) und zum guten schluss wird ja immer "im wohle des kindes" entschieden. obwohl das ja manchmal dann doch fraglich ist...was es da fuer entscheidungen gibt. ich wuerde dem kind beide geben. ich kann mir nicht vorstellen das das irgendwelche (sorge-)rechtlichen konsequensen hat. aber ich kenn mich in italien nicht aus. also ich weiss hier in den usa spielt das nicht wirklich eine rolle. l.g. bianca

Mitglied inaktiv - 09.08.2003, 05:02



Antwort auf diesen Beitrag

Geht es wirklich darum, die doppelte Staatsburgerschaft zu beantragen, oder darum, einen italienischen Pass zu beantragen? Wenn der Vater Italiener ist, ist das Kind sowieso von der Geburt Italienisch und Deutsch. Der Pass hat nichts damit zu tun, es ist nur zum Reisen. Wenn ein Elternteil einen Pass beantragen will, muss das andere Elternteil aber auch unterschreiben. Wir hatten bis jetzt keine Probleme damit, dass nur ein Elternteil mit einem Kind ins anderen Land reist, mit gültigen Pass wurden keine Fragen gestellt, ob das andere Elternteil die Reise genehmigt hätte. (nach England). Das Kind muss auch kein Pass haben, solange Du mitreisen wirst und das Kind in deinem Pass steht. Will Dein Mann, dass das Kind in seinem Pass auch steht?

Mitglied inaktiv - 09.08.2003, 23:15



Antwort auf diesen Beitrag

ich habe noch ein bisschen herumgeforscht auf der Seiten der deutschen Botschaft in Rom, (http://www.deutschebotschaft-rom.it/de/informationen/pass/dt-geburt.html) es scheint zu sein, wie ich gedacht habe. Das Kind hat schon zwei Staatsbürgerschaften, beantragen muss man nichts. (Die Seite geht um deutsche Kinder, die im Ausland geboren sind, aber anders rum ist es gleich.) Ich nehme dabei an, dass das Kind nach der Heirat geboren ist. Unsere Kinder haben auch zwei Staatsangehörigkeiten, obwohl mein Sohn nur den deutschen Kinderpass hat. Ich könnte jederzeit einen englischen Pass beantragen, wenn ich beweise, dass ich seine Mutti bin und aus England bin. Ich bin mit ihm allein nach England gefahren, mit dem deutschen Kinderpass, keiner hat was gefragt. Es wäre vielleicht nur ein Problem, wenn die Nachnamen nicht zusammenpassen. Dein Mann braucht einen italienischen Pass für das Kind zu beantragen nur, wenn er allein mit dem Kind reisen möchte, und das Kind keinen deutschen Kinderpass hat. Um zu beweisen, dass man die doppelte Staatsbürgerschaft hat, muss man nur beweisen, das ein Elternteil aus einem anderen Land ist, das andere Elternteil aus Deutschland. Das alles steht auf der Geburtsurkunde. Lässt man die Geburtsurkunde ins italienischen übersetzen, beweist das in Italien, dass das Kind die italienische Staatsbürgerschaft hat.

Mitglied inaktiv - 10.08.2003, 00:28



Antwort auf diesen Beitrag

Da hat Anne recht, die Staatsbuergerschaft hat das Kind eh, ob Du nun den pass beantragst oder nicht, damit wirste geboren, dadran ist nix zu machen. So hat die D. Botschaft in DC mir das erklaert. Der kinderausweiss hat es halt nur schriftlich ausgedruckt. ich reise eigentlich immer alleine mit meiner tochter nach D. mein mann musste aber fuer den ami und den deutschen ausweis mitunterschreiben, alleine bekommt man den nicht. ausser du hast das alleinige sorgerecht. ich hatte nur einmal "probleme" bei der einreise in D. da meinte der grenzbeamte am frankfurter flughafen wo denn der vater waere (er sah beide ausweise) ich hab dann nur gesagt einer muss ja zuhasue beleiben und das geld verdienen. der war ein wenig bloed und wollte sich mit echt dummen spruechen wichtig machen. sonst sind aber alle immer nett. ausserdem hat uns das gericht hier in den usa gesagt das bei geteiltem sorgerecht beide elternteile die freiheit haben alleine mit dem kind zu verreisen, egal wohin. erst wenn man das rueckflugticket verfallen laesst kann man wirklich eine entfuehrung nachweisen. oder wenn man halt zum vereinbarten zeitpunkt nicht wieder auftaucht. also ersteinmal darf man das land verlassen egal ob du einen pass oder beide fuers kind hast. (aussage von dem richter) l.g. bianca

Mitglied inaktiv - 10.08.2003, 23:08



Antwort auf diesen Beitrag

Dein Kind hat automatisch von Geburt an beide Staatsbuergerschaften. Beim beantragen geht's wohl "nur" um die Beantragung eines Passes, und dieser Antrag muss (meistens) von beiden Eltern unterschrieben werden. Und zum Thema Ein- und Ausreise und die "Erlaubnis" des zuhausegebliebenen Ehepartners, ich bin schon 5x alleine mit meinem Sohn von den USA nach Deutschland geflogen und ich bin noch nie nach der "Einverstaendniserklaerung" von meinem Mann gefragt worden. Viele Gruesse, Sonja und Justin (11/98) in San Angelo, TX, USA

Mitglied inaktiv - 11.08.2003, 03:44



Antwort auf diesen Beitrag

Wenn Ihr es bereits vor der Geburt des Kindes so vereinbart habt, dann verstehe ich nicht, warum Du Dich jetzt nicht daran halten willst, zumal Dein Mann Dir versichert, dass er die Tochter nicht ohne Dich irgendwo mitnehmen will. Wenn es Dir zu unsicher ist, Dokumente zu unterschreiben, die Du nicht verstehst (wäre mir auch) und Du nicht mal der Übersetzung einer Konsularbeamtin glaubst (verstehe ich weniger), dann kannst Du doch das Dokument von einem beglaubigten Dolmetscher Deiner Wahl übersetzen lassen und erst dann unterschreiben. Unser Kind hat drei Staatsangehörigkeiten und zwar meine beiden und die meines Mannes. So gesehen könnte jeder von uns den Kleinen „entführen“, weil er in allen unseren Pässen eingetragen ist (das geht übrigens nicht, wenn die zweite Partei keine Einwilligung über diese Eintragung unterschreibt). Wenn das Kind nur den eigenen Pass besitzt und nicht in den Pässen der Eltern eingetragen ist, kann ein Elternteil eine Auslandsreise mit dem Kind nur dann unternehmen, wenn er eine unterschriebene Einwilligung des anderen Elternteils hat (leider nur theoretisch, es wird in allerwenigsten Fällen danach gefragt). Um Euch gegenseitig zu beruhigen könnt Ihr auf die Eintragungen in Euren Pässen verzichten und den Kinderpass irgendwo so deponieren (z.B bei einer Bank), dass ihn der eine es ohne den anderen nicht holen kann. Für mich wäre es ein Vertauensbruch, wenn ich oder mein Mann die Beantragung der anderen Staatsangehörigkeit verweigert hätten. Ich denke, dass wenn man gemeinsam die Zukunft plant und ein gemeinsames Kind hat, soll man sich gegenseitig insoweit vertrauen, dass man dem anderen ohne plausible Hinweise keine Kinderentführungsabsichten unterstellt. Für das Kind kann eine doppelte Staatsangehörigkeit u.U. Vorteile bedeuten – in meinem Herkunftsland ist es z.B. so, dass die Ausländer keinen Grund besitzen dürfen – ohne die Staatsangehörigkeit wäre mein Sohn also nicht voll erbberechtigt. Gruss, Hanna

Mitglied inaktiv - 11.08.2003, 12:33