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Tagesmutter

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Tagesmutter

lias123

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Hallo Unser Sohn 23 Monate sollte am 18.09 mit der Eingewöhnung bei der Tagesmutter starten. Diese sagte am 18.09 morgens ab und meinte Mittwoch sollten wir erst beginnen. Grund Am 15.09 kündigte Sie bereits an, dass es eventuell nicht klappt, da sie sehr anstrengende Kinder aktuell habe,18.09 dann die Ansage mit Termin auf 20.09. Und war dann nicht mehr wohl dabei, da die anderen drei Kinder schon eine große Herausforderung für die TM sind, worauf hin wir beschlossen haben unseren Sohn nicht zu ihr zu geben. Vertragsbeginn mit der Betreuung ist erst der 08.10. Nun ist die Frage, kann uns dies in Rechnung gestellt werden, da wir den Vertrag jetzt gekündigt haben? Vertrag konnte nicht Terminlich von TM eingehalten werden ja Danke


Arilio

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Antwort auf Beitrag von lias123

Sie hat ja keine Leistung erbracht, die sie euch abrechnen könnte. Ihr wart ja nicht einmal dort. Außerdem beginnt der Vertrag offiziell im Oktober. Du musst mal schauen, ob im Vertrag eine Klausel steht, dass ihr was zahlen müsst, wenn ihr vorzeitig vor Vertragsbeginn kündigt. Wenn da nichts drinnen steht, dann kann sie euch auch nichts in Rechnung stellen. Die Abmeldung bzw. "Kündigung vor Vertragsbeginn" (so betiteln) schriftlich mitteilen. Ich sehe es eher umgekehrt, dass ihr von ihr Schadensersatz verlangen könnt. Ihr braucht ja sicher nicht nur zum Spaß den Platz bei einer Tagesmutter. Sie müsste einen evtl. Dienstausfall und die Kosten für die Suche nach einer neuen Betreuungsmöglichkeit übernehmen... Wenn man wollte


kia-ora

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Antwort auf Beitrag von lias123

Ich habe mal am Tag der Eingewöhnung gekündigt, weil die TM total überfordert war. Musste nix bezahlen.