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Geschrieben von kernhsil am 05.03.2012, 10:47 Uhr

Kann man von der schriftlichen Zusage zurücktreten?

Hallo,

ich bräuchte Erfahrungen.
Meine Tochter ist in 2 Kigas angemeldet. Sie geht mit 3 Jahren in den Kiga, das wäre Mai 2013.
Von dem einen Kiga haben wir für Mai 2013 einen schriftlichen Zusage. Diese muss ich bis Mitte März 2012 bestätigen. Das ist ein Kiga mit teiloffenen Gruppen, ist aber ganz in unserer Nähe. Aber vor den offenen Gruppen haben wir Angst.
Vom 2. Kiga (Wunschkiga) würden wir erst Febr. 2013 schriftliche Info kriegen. Da könnte sie wahrsch. erst ab Sept 2013 hingehen. Da gibt es geschlossene Gruppen. Der Kiga hat einen super Ruf, deswegen muss man lange warten.

- Soll ich für den 1. Kiga die Bestätigung schriftlich geben? Kann man dann noch zurücktreten?
- Soll ich dort sagen, dass wir erst ab Sept. 2013 einen Platz brauchen? - Dann sind noch beide Kigas im Rennen?

Kann mir jemand da weiterhelfen?

Danke!

Grüsse

 
6 Antworten:

eigentlich kann man immer zurücktreten

Antwort von TiBi2009 am 05.03.2012, 10:56 Uhr

hier muß man ja auch schon ein jahr vor krippenbeginn gleich nach der geburt den platz bestätigen. wenn man ihn dann nicht nimmt, gibt es noch genug kinder die auf der warteliste stehen.

wir sind in einem kindergarten mit teiloffenen gruppen - das beste was unserem passieren konnte. nur so als hinweis *g*. warum habt ihr angst davor? konntet ihr den kindergarten schon mal einen tag lang besichtigen?

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Re: eigentlich kann man immer zurücktreten

Antwort von kernhsil am 05.03.2012, 11:12 Uhr

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.
Also ich habe einige negative Meinungen über die Unstrukturiertheit des Kigas gehört, u. dass die Kinder so rumlaufen können, wie es ihnen passt.
Und Strukturen u. feste Beziehungsperson finde ich sehr wichtig.
Im Kiga gibt es 100 Kinder, u. in der Einrichtung gibt es 3 Etagen - ich frage mich, ob das nicht zu groß ist für den Anfang. Und ich habe Angst, dass die offene Gruppen die Eingewöhnung evtl. schwerer machen kann.
Wie war bzw. ist es bei Euch in Eurem Kiga?

Danke Dir im Voraus

Grüsse

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Re: eigentlich kann man immer zurücktreten

Antwort von TiBi2009 am 05.03.2012, 11:27 Uhr

also bei uns haben die kinder feste zeiten und auch feste bezugspersonen.

alle kinder machen zum beispiel um 8.45 uhr morgenkreis in ihren jeweiligen räumen. ab 9 uhr können die kinder dann hingehen wohin sie wollen. aber auch da haben kinder eigentlich schnell ihre lieblingsräume und laufen nich den ganzen tag wie aufgescheuchte hühner in der gegend rum.

gut ne eingewöhnung kann in so einem kindergarten mit 3 jahren natürlich schon etwas schwiegeriger sein.
meiner kam mit 12 monaten in den krippenbereich und dann mit 24 monaten hoch in den offenen kigabereich. da er quasi alles kannte, war es für ihn nicht so schwer.
was natürlich in eurem fall ganz anders ist.

ich würde beide anmeldungen laufen lassen. und dann gucken was nächstes jahr ist

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Re: eigentlich kann man immer zurücktreten

Antwort von julio am 05.03.2012, 11:40 Uhr

frag dochmalwie genau die teiloffene gruppen funktionieren,beiuns hat jeder seine feste gruppediekinder dürfen aber auch eine andere besuchen so entstehen noch andere freundschaften;)

allerdings sindschon meißt alle in der eigenen man hat vielleicht 1 bis 2 besuchs kinder manchmal aus der anderen gruppe da,aber dein kind kann dann ja erstmalin seiner gruppe bleiben? oder ist das so richtig offen das jedeskind überlegt in welchem raum imgroßen haus es spielt und auch die erzieher die räumewechseln?das wäre für mein kind nichts...

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Re: Kann man von der schriftlichen Zusage zurücktreten?

Antwort von Nase am 05.03.2012, 14:42 Uhr

Normalerweise müßtest Du mit passender Kündigungsfrist wieder raus kommen.

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Re: Kann man von der schriftlichen Zusage zurücktreten?

Antwort von marie74 am 06.03.2012, 19:27 Uhr

Ich würde erstmal schriftlich zusagen, bevor ihr nachher keinen Kigaplatz habt. Den Vertrag kannst du kündigen, solange der Kindergarten noch nicht begonnen hat, müsste es noch ohne Probleme gehen. Lies dir die Vertragsbedingungen durch, kündigen kann man immer.

Bei unserer Tochter hatte ich im Wunschkiga erst keinen Platz, der war voll. Also habe ich im anderen Kiga zugesagt und den Vertrag unterschrieben. 3 Wochen später bekam ich die Zusage des anderen Kitas, wir waren nachgerutscht, weil jemand dort abgesagt hatte. Es war kein Problem, den anderen Vertrag zu kündigen und es gab keine Kündigungsfrist, da es noch Monate vor dem Kigabeginn war, wir noch nichts gezahlt hatten etc.

Wenn deine Tochter ab Mai allerdings schon in den Kiga ginge und du schon Beiträge zahlst und dann erst kündigst, ist es sicher anders mit der Kündigungsfrist. Aber das erfährst du ja aus dem Vertrag.

Mein Ding sind diese offenen Gruppen auch nicht, ich kann dich verstehen, dass dir der andere Kiga dann lieber wäre. Viel Glück!

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