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von mellomania  am 12.02.2021, 17:30 Uhr

ihr müsst an die stadt und mit klage drohen

anders geht es nicht. die kinder haben einen RECHTSANSPRUCH auf betreuung. ab 1. jahr. ABER das muss nicht in der kita sein, kann auch eine tagesmutter sein die euch zugewiesen wird. auch eie weiter entfernte kita müsst ihr in kauf nehmen. ihr erhaltet nach fristsetzung von ca 4 wochen EINMAL ein angebot. lehnt ihr das ab, habt ihr euren anspruch verwirkt und sitzt weiterhin ohne da. aber auch ohne anspurch, dass euch die stadt hilft. von daher geht an die stadt.

 
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