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Mutter-Kind-Kur:

Frauen haben Wahlrecht bei der Klinik

Den Aufenthaltsort bei einer Mutter-Kind-Kur d�rfen Frauen selbst w�hlen. Ist ihre Wahl berechtigt, so m�ssen sie eventuell anfallende Mehrkosten auch nicht selbst tragen. Darauf weist das M�ttergenesungswerk hin. Teilweise verweisen Krankenkassen auf das Wirtschaftlichkeitsgebot und verlangen von der Mutter eine Zuzahlung, dies entspreche aber nicht den gesetzlichen Bestimmungen.

Das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Demnach bekommen Versicherte Mehrkosten in Rechnung gestellt, wenn sie sich f�r eine Einrichtung entscheiden, f�r die es keinen Versorgungsvertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Jedoch gelte dieser Passus nicht f�r Reha-Ma�nahmen bei M�ttern (�41 SGB V).

Das M�ttergenesungswerk empfiehlt, die Wunschklinik mit dem Antrag auf Mutter-Kind-Kur oder M�tter-Kur einzureichen. Denn ob die Klinik zu den eigenen Bed�rfnissen passt, wirke sich auf den Erfolg der Rehabilitation aus, erkl�rt Anne Schilling, Gesch�ftsf�hrerin des M�ttergenesungswerkes. F�r manche M�tter sei es wichtig, dass die Kinder umfassend betreut werden, andere w�nschten eine gro�e Entfernung zum Wohnort, um Abstand zu gewinnen. Dies sind berechtigte W�nsche der Versicherten, die bei der Bewilligung ber�cksichtigt werden m�ssen.

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