Ich hatte vor einigen Jahren eine schwere Fehlgeburt im 6. Monat. Nun würde mich interessieren ob ich von dieser "Geburt" auch einen Geburtsbericht anfordern kann in der Klinik?!
Und dann wollte ich mich für die Stilltips bedanken, es klappt wieder ganz hervorragend!!!!
Mitglied inaktiv - 18.02.2003, 11:14
Antwort auf:
Geburtsbericht
Liebe Raachermaa(wo kommt bloss dieser Name her!*fg*),
jeder Arzt/ jede Hebamme ist verpflichtet seine Leistungen zu dokumentieren. Diese Dokumente müssen 10-30 Jahre aufbewahrt werden.
Sie haben nach § 810 BGB das Recht der Einsichtnahme. Dabei muß man Ihnen nicht die Originale aushändigen, sondern kann Ihnen eine Kopie zukommen lassen (BGH, Az. VI ZR 222/79 und Az. VI 177/81)
Alles Gute
Martina Höfel
PS: Schön, dass es mit dem Stillen wieder klappt!
von
Martina Höfel
am 20.02.2003