Sehr geehrte Frau Höfel,
am 21.3.2012 wurde bei mir der Erst-Trisemester-Test gemacht:
SSW 12+6
SSL 60.5 mm
GA gemäss SSL am US-Datum: 12+2
Nackentransparenz: 1.1 mm
PAPP-A: 6.685 IU/l
Freies beta-HCG: 21.93 IU/l
mütterliches Alter: 34
Altersrisiko Trisomie 21: 1:435
Gesamtrisiko Trisomie 21: 1:8697 am Termin (Das Ergebnis des T21 Tests (mit Nackentransparenz) ist oberhalb des Cut Off Wertes von 1:380)
Gesamtrisiko Trisomie 18: unter 1:10000 (Kein statistischer Hinweis auf ein erhöhtes Trisomie 18 Risiko)
Eigentlich wird ja bei dem Erst-Trisemester-Test auch mit einberechnet, ob in vorherigen SS eine Chromosomenannomalie wie z.B. Trisomie 21 vorgelegen hat. Aber da ich in meiner vorherigen SS eine FG hatte (missed abortion 10.-12.SSW), ist ja nicht bekannt, ob eine Chromosomenannomalie vorgelegen hat oder nicht. Hat dies einen Einfluss auf die Risikoberechnung)?
Halten Sie es für angebracht, aufgrund meines Alters von 34 Jahren und meiner Fehlgeburt im Juli 2011 eine Fruchtwasseruntersuchung vornehmen zu lassen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von
claudiasginger
am 03.04.2012, 10:08
Antwort auf:
ETT und Entscheidung Fruchtwasseruntersuchung
Liebe claudiasginger,
worüber man sich immer wieder klar sein muss: wir reden hier von Wahrscheinlichkeiten! Von Statistik! Nicht von Ihrem Kind!
Die Frage nach einer Fruchtwasseruntersuchung ist immer verbunden mit den Befunden die daraus resultieren. Blutwerte alleine sind sehr unzuverlässig und können durch unterschiedlichste Dinge beeinflußt werden.
Deshalb wird Ihnen jeder verantwortungsvolle Arzt nie sofort zur Punktion,sondern zur Feindiagnostik in der 17. und 20.Woche bei einem qualifizierten Ultraschalldiagnostiker (DEGUM II oder III) raten.
Zur Nackenfalte: sogar 5% aller gesunden Feten haben eine Nackenfaltenauffälligkeit! Bei Ihrem Kind ist die Nackenfalte NICHT auffällig.
Die Zahlen zum Blutwert sind reine Wahrscheinlichkeiten und sagen nichts über Ihr Kind! D.h. bei einer Zahl von 1:4800, dass DIE WAHRSCHEINLICHKEIT besteht, dass 1 von 4800 Kindern betroffen ist - heißt aber auch: 4799 sind wahrscheinlich gesund!
In Deutschland fahren wir zur Zeit einen verrückten Kurs! Der Arzt muß Sie auf die Möglichkeit einer Fruchtwasseruntersuchung hinweisen, denn in Deutschland läuft ein Arzt Gefahr zu Kindesunterhalt verurteilt zu werden, wenn er eine Behinderung nicht erkennt! Er muß Sie auch über Risiken und Therapiemöglichkeiten aufklären!
Jetzt ist es mit der Pränataldiagnostik aber so eine Sache:
es gibt 4000 Erkrankungen, aber nur ein Bruchteil davon kann erkannt werden.
Dieser Bruchteil kann nur mit einer Amniozentese eindeutig erkannt werden (z.B. das Down-Syndrom). Dazu müßten Sie eine Fruchtwasserpunktion machen lassen. Dabei besteht ein 2%iges Fehlgeburtsrisiko.
Das Problem der Pränaltaldiagnostik ist, dass sie viel feststellen kann, aber keine Heilungsmöglichkeiten bietet! Man kann sich lediglich auf weitere Maßnahmen nach Geburt (z.B. wenn das Kind einen Herzfehler hat) vorbereiten.
Aber mit der Konsequenz und den weiterführenden Entscheidungen sind die Paare tatsächlich ganz alleine!
Wenn Sie sagen: "Wir nehmen das Kind eh so wie es ist.", dann erübrigt sich eine weitere Untersuchung!
Wenn Sie aber sagen: "wir können kein behindertes Kind nehmen", dann bietet sich eine Fruchtwasseruntersuchung an.
Falls Sie unabhängigen (unabhängig im Sinne von medizinischen Diagnosen) Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an eine der Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen der Diakonie, Donum Vitae, der katholischen Frauen oder ProFamilia. Dort können Sie mit geschultem Personal, aber ohne Entscheidungsdruck "laut denken" und die Situation analysieren.
Liebe Grüße
Martina Höfel
von
Martina Höfel
am 03.04.2012