Frage: darf der arzt die vorsorge verweiger?

hallo, vielleicht können sie mir weiterhelfen? darf der frauenarzt die übernahme der weiteren vorsorgeuntersuchungen ablehnen, weil ich die vorsorgetermine bei ihm im wechsel mit der hebamme wahrnehmen möchte? konkret: hab dem arzt von diesem vorhaben erzählt. woraufhin er meinte, das sei versicherungsrechtlich sowie abrechnungstechnisch nicht möglich. ich müsse zu jeder laut richtlinien vorgesehenen untersuchung zu ihm kommen. ob ich mich darüber hinaus mit einer hebamme treffen würde, sei ihm egal. nach rücksprache mit der krankenkasse habe ich ihm (höflich und wertschäzend und ohne vorwürfe) geschrieben, dass ich an dem von mir geplanten vorgehen festhalte. daraufhin antwortete er mir, unser vertrauensverhältnis sei gestört und er lehne die weitere vorsorge ab. darf er das demm so einfach? nun möchte ich zwar ohnehin nicht mehr zu ihm gehen, aber ich rege mich doch ziemlich darüber auf. er kann mich doch nicht verpflichten, mich gegen meinen willen untersuchen zu lassen nur weil das seine richtlinien vorsehen und ansonsten ganz "rausschmeißen"? was mach ich denn wenn die anderen ärzte in der umgebung das genauso sehen? vielen dank für ihre antwort!

von Tine1 am 27.01.2016, 22:20



Antwort auf: darf der arzt die vorsorge verweiger?

Liebe tine, ob er das darf - keine Ahnung! Wahrscheinlich ja, denn das Vertrauensverhältnis ist ja gestört und Sie nicht in Not. Wo er sich ganz klar irrt: natürlich darf die Hebamme die Vorsorge alleine und im Wechsel mit dem Gyn machen. Steht so im Gesetz. Allerdings möchte die Kassenärztliche Vereinigung Ihren Mitgliedern einreden, dass der Arzt für die Fehler der Hebamme haftet! Ziel: die Hebammen aus den Praxen zu treiben. Suchen Sie sich einen neuen Gyn. Liebe Grüße Martina Höfel

von Martina Höfel am 29.01.2016



Antwort auf: darf der arzt die vorsorge verweiger?

Hallo, da hast Du aber einen üblen Arzt mit Selbstwertproblemen erwischt. Meine Gynäkologin teilte sich die Vorsorge bereitwillig mit meiner Beleg-Hebamme. Sie fand das sogar gut, sagte ausdrücklich, die Hebamme habe ja meist auch mehr Zeit für Gespräche als sie. Sie hatte sogar eine Liste mit Hebammen und deren Kontaktdaten. Wie Deine Krankenkasse richtig sagte, ist die abwechselnde Vorsorge zwischen Hebamme und Arzt abrechnungsfähig, also kein Problem. Leider ist Dein eigener Gyn offenbar sowohl geldgeil als auch selbstverliebt und kann den Gedanken einer geteilten Vorsorge nicht ertragen - das gibt's. Du kannst ihn nicht zwingen, Dich zu behandeln - außer Du kämest als Notfall in seine Praxis, dann muss er Hilfe leisten. Ich würde jetzt dringend den Arzt wechseln, wie Du es ja auch vorhast. Dieser Arzt sollte für seine miese Art nicht noch belohnt werden. Zu wechseln ist in der Schwangerschaft überhaupt kein Problem: Weil Ärzte an Schwangeren mehr verdienen als an anderen Patientinnen, werden diese bei der Vergabe von Terminen auch dann bevorzugt, wenn sie neu in der Praxis sind. Ein Freund von mir ist Gyn. Er sagt, die Helferinnen haben Anweisung, neuen Schwangeren immer rasch einen Termin zu geben (obwohl er sonst Wartezeiten für neue Patientinnen hat). So halten es die meisten Ärzte. Lass Dir einen empfehlen oder schau im Internet, welcher Arzt in Deiner Region gute Bewertungen von Patienten hat. Einfach nach Frauenärzten in Deiner Stadt googeln, dann öffnen sich meist von selbst auch entsprechende Bewertungsportale. LG

von Banu28 am 28.01.2016, 12:05



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