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Update Schulübergangsempfehlung weiter unten

Thema: Update Schulübergangsempfehlung weiter unten

Hallo! Ich hatte vor 2 Wochen ja geschrieben, dass mein Sohn völlig fertig war, da er trotz einem Schnitt in den Hauptfächern von 2,66 und einem Gesamtschnitt von 3,0 eine Hauptschulempfehlung bekommen hat. Nun war das Elterngespräch und da so viele mir damals geantwortet hatten, wollte ich noch kurz die Begründung berichten. Also, die Klassenlehrerin gibt ja Deutsch und Mathe. Da er in beiden Fächern immer 2en und 3en geschrieben hat und auch mündlich zwischen 2-3 stand hat er in Mathe eine volle 3 und in Deutsch ist es eine 3+. Also alles ok und so wie wir erwartet haben. Die Englischlehrerin, die ihm ja eine 4 gegeben hat, begründete es damit, dass er in Englisch sich noch nicht so häufig traut etwas zu sagen und sie auch nicht einschätzen kann, wieviel er von dem versteht, was sie sagt. Es sei aber in letzter Zeit besser geworden und die Mappe Hausaufgaben waren auch soweit o.k. Warum nun dann eine 4 weiss ich zwar auch nicht, aber naja..... Die Begründung für die Hauptschulempfehlung war dann etwas komisch. Sie meinten, sie haben ihm keine Realschulempfehlung gegeben, weil sie verhindern wollten, dass wir ihn dann auf dem Gymnasium anmelden können. Seine größere Schwester ist auf einem Gymnasium und er hatte wohl mal erwähnt, dass er auch dorthin wolle. Ob das für uns überhaupt in Frage gekommen wäre, hat die Lehrerin mit uns aber nie besprochen. Ach und zusätzlich meinten sie, er wäre ja noch sehr jung und auch verspielt, das kam auch noch dazu..... Dummerweise haben wir jetzt auf dem Elternabend festgestellt, dass wir mit dieser Empfehlung eine viel schlechtere Chance haben, ihn an unserer Wunschgemeinschaftsschule anzumelden :-(..... Auch an der Gesamtschule sieht es schlechter aus mit einer Hauptschulempfehlung. So ein Mist, wenn wir bei beiden abgelehnt werden, dann muss er hier auf die örtliche Gemeinschaftsschule, die einen mehr als schlechten Ruf hat :-((( Da hätte die Lehrerin echt mal vorher fragen können, welche Schule wir ursprünglich für ihn angedacht hatten, denn dann wäre sie nie auf die Idee mit dem Gymnasium gekommen und wir hätten es einfacher an der Wunschgemeinschaftsschule.......naja, nun heisst es anmelden und hoffen..... Ach, ja mein Sohn war ja mit beim Elterngespräch und er hat es bis jetzt nicht verstanden... LG, Nina

von Ninaaa am 15.02.2014, 09:40



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Habt Ihr der Lehrerin das auch so gesagt? Das Gymnasium aber sowieso gar kein Thema bei euch ist? Und es mit dieser Empfehlung viel schwerer für ihn ist?

Mitglied inaktiv - 15.02.2014, 11:30



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"Da hätte die Lehrerin echt mal vorher fragen können, welche Schule wir ursprünglich für ihn angedacht hatten, " Hängt denn die Notengebung bei euch davon ab, auf welche weiterführende Schule ihr euer Kind zu schicken gedenkt? Ich dachte immer, Noten hängen von den Leistungen des Schülers ab.

Mitglied inaktiv - 15.02.2014, 11:30



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....das war die Begründung.... Sie hätten ihm auch eine Realschulempfehlung geben können, aber da er ja noch so jung und verspielt ist wäre es nicht gut für ihn, falls wir ihn auf dem Gymnasium anmelden würden. Um das zu "verhindern" haben sie ihm dann eine Hauptschulempfehlung gegeben...... Mein Mann ist selber Lehrer, der weiss auch nicht, was das soll. Ihnen ist das egal, dass er an der Wunschschule nun schlechtere Karten hat, sie wollen ihre örtliche Gemeinschaftsschule voll kriegen ( unsere letzte Wahl :-( ) und da kriegt er ja auf jeden Fall einen Platz. Allein der Elternabend für den Schulübergang war eine reine Propagandaveranstaltung für die örtliche Gemeinschaftsschule, weil die da viel investiert haben und trotzdem gerade mal zweizügig sind und die anderen in der Umgebung fünfzügig und noch viele ablehnen müssen. Wir sind nun auch nicht solche Leute, die ihren Sohn besser einschätzen, als er von seinen Leistungen her ist. Ich sehe schon den Unterschied zu seiner Schwester, die vor 2 Jahren eine Gymnasialempfehlung hatte, aber er hat halt in den Arbeiten 2en und 3en geschrieben ( ohne großartig zu lernen), auch mal eine 1 und war halt so ein durchschnittlicher Schüler. Jetzt hab ich Angst, dass er nur wegen dieser blöden Empfehlung an dieser schrecklichen Schule landet :-( LG, Nina

von Ninaaa am 15.02.2014, 11:46



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Offenbar ist bei euch der Notenschnitt und die Empfehlung nicht so ultimativ bindend wie bei uns in Bayern, da ihr es mit der Hauptschulempfehlung dennoch an eurer Wunschschule wenigstens probieren könnt. Heißt also, es folgt dann so ein fürchterliches Bewerbungsgespräch für euer Kind? Dann könntet ihr die blöde Empfehlung ja im Gespräch wieder "ausbügeln" - sofern die Empfehlung ungerechtfertigt ist.

Mitglied inaktiv - 15.02.2014, 11:56



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Nein, es gibt hier nur noch Gemeinschaftsschulen, also keine getrennten Haupt- und Realschulen. Daher kann man sein Kind mit einer Haupt- oder Realschulempfehlung dort anmelden. Allerdings ist es an unseren beiden Wunschschulen so, dass erst die Kinder aus dem Ort berücksichtigt werden und danach die Kinder aus den umliegenden Orten ( was wir wären) und dann in der Abstufung Gymnasialempfehlung, Realschulempfehlung und zum Schluß Hauptschulempfehlung . Deswegen haben wir nun die geringsten Chancen. Es gibt zwar zu jeder Anmeldung ein kurzes persönliches Gespräch, aber da nützt das relativ gute Zeugnis dann auch nichts, denn sie müssen immer prozentual so viele mit den jeweiligen Empfehlungen nehmen, wie in dem Jahr an den Grundschulen vergeben wurden. Also zählt bei der Platzvergabe schon nur die Empfehlung. LG, Nina

von Ninaaa am 15.02.2014, 13:01



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Ich finde es so wichtig, dass hier ab und an mal solche Beiträge stehen!!! Wir in Bayern haben ja den bösen Schnitt, der die Zukunft der Kinder festzementiert, aber ich finde, sowas wie bei euch zeigt, dass auch die reinen Lehrerempfehlungen manchmal höchst krude und seltsam sind. Mit dem Schnitt hätte er in Bayern eine lupenreine Realschulempfehlung, egal, was sich die Lehrer für Gedanken machen, und auf dem Gymnasium könnte man ihn damit halt einfach nicht anmelden... Ich halte das bayerische System nicht für allheilbringend, aber das zeigt nur, dass man auch woanders noch nicht den Kelch der Weisheit gefunden hat. Sorry, das hilft dir nicht weiter, aber ich musste das mal loswerden.

von magistra am 15.02.2014, 14:01



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Wir sind in RLP und hier zählt Elternwille. Es gibt aber Empfehlungen, die sind allerdings nicht bindent. Keine staatliche Schule darf ein Kind aufgrund der Noten und/oder der fehlenden Empfehlung ablehnen. Ist ja auch sinnvoll, sonst würde ja der festgeschriebene Elternwille ad absurdum geführt. In unserer Gegend gibt es alle drei in RLP vorkommenden staatlichen Schulformen (2 x Realschule plus, 1 x IGS und 2 x Gym.) in nächster Entfernung. Da wir ländlich wohnen, ist für uns keine der Schulen fußläufig erreichbar - Bus brauchts immer. Am weitesten entfernt ist die IGS (12 km) die 4 anderen Schulen sind alle in der Kreisstadt und somit 7 bis 8 km entfernt. Macht also alles keinen allzu großen Unterschied. Meiner Erfahrung nach halten sich 75 % der Eltern an die Empfehlung der GS. Wenn nicht und höher angemeldet wird, ist es in 8 von 10 Fällen so, dass die Kinder die Schule spätestens nach der Orientierungsstufe wieder verlassen. Die übrigen 2 bleiben. Davon ist dann eine(r) der/die es gut schafft und eine(r) die ständig und in mindestens 3 Fächern Nachhilfe haben. Es ist hier nicht so, dass es einen besonderen Run auf die IGS gibt, schon allein daher nicht, weil sie nicht in der Kreisstadt liegt, sondern in einem Dorf außerhalb. Es gilt für die IGS die Drittelung, mir ist aber schleierhaft, wie - und ob überhaupt - die ein Drittel Kinder mit Gym.-Empfehlung her bekommen. Ich kenne persönlich kein Kind mit Gym-Empfehlung, dass die IGS besucht. Vielleichtein paar, die genau aus dieser Ortschaft kommen, in der die Schule liegt. Genauso kenne ich keine Eltern, die ein Kind mit Gym.-Empfehlung zur Real+ schicken. Realschulen und Hauptschulen gibts in unserem BL nicht mehr.

von mozipan am 15.02.2014, 15:14



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Jungs sind ja of Spätzünder... Wenn er eigentlich eine Realschulempfehlung bekommen hätte sollen und er noch Luft nach oben hat (verspielt muss er ja nicht ewig bleiben), wäre das doch auch noch eine Überlegung wert...

von Petra28 am 15.02.2014, 15:25



Antwort auf Beitrag von Petra28

Die Lehrerin hatte ja mit ihrer extra tief angesetzten Empfehlung grade verhindert, dass der Junge am Gymnasium angemeldet werden kann. Soweit ich das verstanden habe, kann die AP ihren Sohn mit der Hauptschulempfehlung eben nicht mehr am Gymnasium anmelden, sondern maximal eine "Stufe" höher, also Realschule. Oder eben an jenen genannten Gemeinschaftsschulen (was auch immer das ist).

Mitglied inaktiv - 15.02.2014, 16:35



Antwort auf Beitrag von Petra28

Ich hätte ihn auch mit Realschulempfehlung auf der Gemeinschaftsschule bzw. IGS angemeldet. LG, Nina

von Ninaaa am 15.02.2014, 19:42



Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Vielleicht wäre es jetzt eine Überlegung wert - ich meine, ehe Du ihn auf einer "unterirdischen" Schule anmeldest...

von Petra28 am 16.02.2014, 14:36



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Hier würde es gehen - natürlich erfordert es Chuzpe von den Eltern.

von Petra28 am 16.02.2014, 14:38



Antwort auf Beitrag von Petra28

Mit einer Hauptschulempfehlung kann man nicht auf einem Gymnasium anmelden. Ich glaube, das wäre sowieso nichts für ihn. LG, Nina

von Ninaaa am 16.02.2014, 15:12



Antwort auf Beitrag von Petra28

Hier in Schleswig-Holstein geht es nicht.... LG, Nina

von Ninaaa am 16.02.2014, 15:13



Antwort auf Beitrag von Ninaaa

..

von Petra28 am 16.02.2014, 19:34



Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Hallo! Dein Mann ist Lehrer und du schreibst - hätte die Lehrerin echt mal vorher fragen können". Das ist doch aber euer Job, ein frühes Gespräch zu führen, erst recht, wenn dein Mann vom Fach ist!? Wie kann ich mich denn darauf verlassen, dass die Lehrerin alle Eltern anspricht/fragt; das liegt doch in der Verantwortung der Eltern in erster Linie! Es jetzt auf die Lehrerin zu schieben, dass SIE nichts gefragt hat, und auch dass ihr nicht informiert seid, wie die Schulen bei euch mit Anmeldungen umgehen (auch das kriegt man raus, wenn man rechtzeitig Vorgängereltern interviewt) - das ist mehr als passiv. Zudem: Wie soll dein Sohn etwas verstehen, wenn seine Eltern auf den letzten Drücker allerhand Neues erfahren. Das verwirrt die Kinder natürlich! Abgesehen davon, haben Kinder meiner Meinung nach von der Teilnahme an einem Eltern-Lehrer-Gespräch nicht wirklich einen Nutzen. Eher einen Schaden bisweilen! Gruß Sabet

von Sabet am 15.02.2014, 17:00



Antwort auf Beitrag von Sabet

Naja, bei allen Elterngesprächen hieß es, dass mit seinen Leistungen alles in Ordnung ist, auch diese Vera Vergleichsarbeiten und schulinternen Vergleichsarbeiten waren ok. Er hatte 2 en und 3en, mündlich auch mal 2 mal 3, sie hat nie erwähnt, dass es in irgendeiner Weise Probleme mit der Empfehlung geben könnte. Ich war ja bei allen Elterngesprächen. .... Hätte ich gewusst, dass sie so komisch handeln, dann hätte ich von mir aus gesagt, dass wir nicht vorhaben ihn am Gymnasium anzumelden. Bei meiner Tochter war es anders. Da wurde ihre Leistung und ihr Arbeitsverhalten an sich bewertet und ich dachte bei ihm läuft es auch so und nicht nach so komischen Kriterien.... Elterngesprache sibd hier oft mit Kindern, man kann sie aber auch rausschicken, wenn man noch etwas unter 4 Augen besprechen möchte. LG, Nina

von Ninaaa am 15.02.2014, 19:49



Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Geht in Einspruch. Lasst euch die Noten zeigen.

von glückskinder am 15.02.2014, 19:53



Antwort auf Beitrag von glückskinder

Geht nicht, es ist kein Verwaltungsakt oder so, deswegen kann man keinen Einspruch erheben. Mein Mann hat sich informiert. Leider.... Und ich muss noch ein Kind an dieser Schule einschulen....na super.... LG, Nina

von Ninaaa am 15.02.2014, 22:25