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von mellomania  am 09.12.2019, 22:33 Uhr

stop, das stimmt so nicht und ist bei sprache auch keineswegs sinnvoll

im prinzip ist die schule zur inklusion verpflichtet. ABER hast du dich informiert, WAS genau inklusion ist?

ich erkläre es dir. bei einem inklusiv beschulten kind, welches einen feststellungsbescheid haben MUSS (anspruch auf sonderpädagogisches bildungsangebot) kommt zwei stunden !!!! die woche eine lehrkraft vom SBBZ (Sonderpädagogisches bildungs- und beratungszentrum) DAS WARS! den rest der woche rennt das kind ganz normal im regelunterricht mit! die lehrerin ist für ALLE kinder gleich verantwortlich! daher muss man schon genau abwägen, ob inklusion überhaupt sinn macht!

und bei sprache ist inklusion völliger quatsch, da die kinder im sbbz sprache ZIELGLEICH unterrichtet werden! heißt, kleine klassen, ALLE kinder haben anspruch auf sopäd Bildungsangebot, ALLE kinder werden extrag gefördert und der Bildungsabschluss ende primarstufe ist IDENTISCH mit der regelshcule. daher wäre es völliger blödsinn, ein kind, welches anspruch sprache hat, inklusiv an die regelschule zu packen.

wenn es um sprache geht ist das sbbz IMMER die bessere wahl! das kind kann nach zwei jahren z.b. eine probeweise rückschulung an die allgemeine schule machen, dann wird ein bericht geschrieben und die meisten bleiben dann auf der regelschule und machen dort weiter! und selbst wenn sie die primarstufe am sbbz beenden, können sie ganz normal auf die weiterführende schule in den allermeisten fällen. da muss der anspruch schon ganz schön arg sein, dass der bescheid auf die sekundarstufe erweitert wird!

 
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